Am 20. Oktober hatten die Verbände nochmal die Chance, vor dem Inkrafttreten des neuen Fahrlehrerrechts offene Fragen mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der Bundesländer zu erörtern. Insgesamt sind im Ministerium rund 200 Fragen eingegangen, was zeigt, dass es noch einigen Klärungsbedarf gibt. Bei diesem Treffen wurde wieder deutlich, dass das Reformvorhaben sehr umfangreich und komplex ist und es daher auf manches auch in 2017 noch keine Antworten geben wird. Bund und Länder werden allerdings einen mitenander abgestimmten Fragen-Antworten-Katalog erarbeiten, der hoffentlich Anfang 2018 zur Verfügung stehen wird, um für Klarheit in den meisten Fragen zu sorgen. An dieser Stelle seien nun einige erste Higlights erwähnt, die an diesem Tag zur Sprache kamen und direkten Einfluss auf die Arbeit in den Fahrschulen haben werden.  

1. Nachweis der Arbeitszeit von Fahrlehrern: Durch den offiziellen Wegfall der Tagesnachweise müssen nun die einzelnen Bundesländer Verfahren und ggfs. Formulare entwickeln, mit denen künftig die Arbeitszeiten von Fahrlehrern dokumentiert und kontrolliert werden. Es schien aber Einigkeit in der Runde zu herrschen, dass die Fahrschulen, die über den 1. Januar 2018 hinaus die bisherigen Tagesnachweise verwenden, auf der sicheren Seite sind. Da in den Ausbildungsnachweisen künftig neben Fahrlehrer, Datum, Minutenzahl und Art der Fahrstunde sogar auch noch die genauen Uhrzeiten einzutragen sind, bietet es sich sowieso an, das bisherige Formular, an das wir alle uns gewöhnt haben, weiterzuverwenden, da es genau die Angaben enthält, die über den neuen Ausbildungsnachweis gefordert sind. 

2. Ausbildungsbescheinigungen: Hier entfällt unter anderem künftig die Angabe des Datums hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung. Damit sind zwar Unklarheiten über dieses Datum beseitigt. Allerdings weiß niemand so recht, wie denn die Prüfer künftig kontrollieren sollen, ob der Abschluss der Ausbildung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Hier sind die Länder gefordert, pragmatische Lösungen mit den Prüforganisationen zu finden. Gerade im Bereich der Ausbildungsbescheinigungen wird es auch noch zu Überarbeitungen kommen. Diese werden aber voraussichtlich frühestens im Spätjahr 2018 greifen.

3. Preisaushang: Auch wenn es heutzutage viele Fahrschulen gibt, die auf differenzierte Preismodelle setzen, die z.B. Fahrstunden zu unterschiedlichen Uhrzeiten und auf unterschiedlichen Fahrzeugen berücksichtigen, wird der bisherige Preisaushang unverändert bleiben. Hauptargument mit Blick auf den Verbraucherschutz ist hierbei, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Fahrschulen weiterhin gewährleistet werden soll. Ob dies dann gelingt, wenn eine Fahrschule über eine Vielzahl an Preisaushängen für ihre verschiedenen Modelle verfügt, sei einmal dahingestellt.

4. Kooperationen: Hier zeigt man sich gewillt, einen sehr pragmatischen Ansatz zu wählen. Da noch völlig unklar ist, in welchem Maße und wie genau Fahrschulen von den neu geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten Gebrauch machen werden, hat man sich darauf verständigt, das erst einmal abzuwarten, um dann im Rahmen der Evaluation zu analysieren, ob hier seitens des Gesetzgebers Präzisierungen vorgenommen werden müssen. 

5. Führungszeugnis: Etwas überraschend für viele Fahrlehrer dürfte sein, dass wir nun dazu verpflichtet sind, alle 5 Jahre der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis vorzulegen. 

6. Überwachung: Da das weite Feld der Überwachung Ländersache ist, gibt es auch hier nichts neues zu verkünden, sondern es gilt abzuwarten, wie einzelne Bundesländer sich des Themas nun annehmen werden. 

Es wurden an diesem Tag noch viele weitere Themen erörtert, die reichten von Präzisierungen bei Fortbildungsfristen, über die Frage, ob es künftig mehrere verantwortliche Leiter geben kann bis hin zur Ausgestaltung der Fahrlehrerausbildung und Fahrlehrerprüfung. In den kommenden Wochen werde ich versuchen, weitere updates an dieser Stelle zu veröffentlichen und werde Rückfragen gerne beantworten.

 

Sascha Fiek
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Autor

Gründer des Blogs Fahrlehrerwelt, Fahrlehrer aller Klassen und Geschäftsführer der ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH in Freiburg. Er betreibt auch einen persönlichen Blog unter www.saschafiek.de.

Kommentare

  1. Wie man sich um so umwichtige Sachen unterhalten kann wie ein Tagesnachweis!
    Viel wichtiger und das eilt auch , ist die Frage unseres Fahrlehrermangels!
    Bei der jetzigen Struktur der Ausbildung und der immens hohen Kosten werden auch weiterhin viele Stellen unbesetzt bleiben !
    Macht mal aus dem Fahrlehrer einen anerkannten Beruf und dazu ne ordentliche Berufsschule !
    Das wär mal wichtiger als mein Führungszeugnis alle 5 Jahre abzugeben

  2. Super danke für die Info –
    Mir persönlich ist es egal – habe nichts zu verbergen –
    natürlich ist es schon nervig mit den Tagesnachweisen aber auch hilfreich wenn ein Fahrschüler abstreitet , Fahrstunden gemacht zu haben

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