Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin dürfte manch ein Teilnehmer geradezu überwältigt gewesen sein angesichts der Fülle von neuen Informationen und Produkten, die den rasanten Wandel in der Fahrlehrerbranche eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. So wird die gute alte Ausbildungsdiagrammkarte Stück für Stück durch digitale Lernstandsapps ersetzt, Prüfer dürfen sich auf das elektronische Prüfprotokoll einstellen und für die ersten Fahrstunden wurde sogar ein Simulator mit VR-Brille vorgeführt. Auch in den Vorträgen und workshops zu den rechtlichen und technischen Entwicklungen wurde deutlich, dass die Führerscheinausbildung derzeit von der ersten bis zur letzten Minute durchdigitalisiert wird. Besonders aufhorchen ließ in diesem Zusammenhang eine Forderung von Peter Glowalla, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbands Berlin, der in seinem Vortrag eine kleine Revolution skizzierte.
Demnach sollen künftig Fahrschulfahrzeuge mit mindestens fünf Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. In der Prüfungsfahrt lässt sich der Prüfer dann drei der von ihm ausgewählten elektronischen Helfer von dem Bewerber vorführen. Vorstellbar wäre also, dass der Bewerber z.B. eine Parkübung manuell und eine unter Zuhilfenahme des Parkassistenten durchführt. Er könnte auch auf einem Autobahnabschnitt aufgefordert werden, den Abstandsregeltempomat einzusetzen oder die Funktionsfähigkeit des Spurhalteassistenten zu überprüfen.
Auch wenn Anzahl und Art der Assistenzsysteme sowie die genaue Verwendung in der Prüfung noch nicht abschließend festgelegt sind, so ist doch klar, dass es sich dabei nicht nur um den Vorschlag einer Person handelt, sondern dieser Ansatz auf verschiedenen Ebenen wie z.B. auch der TÜV/Dekra arge tp 21 diskutiert und vorangetrieben wird.
Eine solch erfrischend moderne Idee hat das Potenzial, der Mobilitätswende in unserem Land ein wenig mehr Rückenwind zu verschaffen. Denn wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Anfang an an die Nutzung von Fahrassistenten herangeführt und mit deren Chancen und Risiken im Rahmen der Ausbildung vertraut gemacht werden, können sie später viel selbstbewusster und aktiver mit solchen Systemen umgehen, als das heute bei vielen Autofahrern noch der Fall ist.
Da die dafür nötigen Fahrassistenzpakete für Neufahrzeuge inzwischen recht erschwinglich geworden sind, sollte es für Fahrschulen kein Problem darstellen, im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeugerneuerung den Fuhrpark entsprechend anzupassen, sofern das nicht sowieso schon geschehen ist.
Der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang ist aber die verbindliche Nutzung der Systeme im Rahmen der Prüfungsfahrt. Nur wenn Fahrschüler und Fahrlehrer darum wissen, dass der gekonnte Einsatz von den Assistenten auch über den Prüfungserfolg mitentscheidet, werden sie gemeinsam mit der nötigen Intensität an der Erlangung der zusätzlich zu erwerbenden Kompetenzen arbeiten.
Diese markante Umstellung in der Fahrausbildung vermag durchaus das Image der Fahrlehrerschaft zu steigern. Denn der Fahrlehrer entwickelt sich so auch ein kleines Stück in Richtung Softwarebetreuer, wenn er seinen Kunden Einstellungen und Funktionsweisen der digitalen Möglichkeiten eines Fahrzeugs näher bringt. Gleichzeitig vermag der vernünftige Einsatz von sicherheitsrelevanten Assistenten auch ein erhebliches Absenken der Unfallzahlen zu bewirken. Insofern ist eine Unterrichtung in die Welt der Fahrassistenten nicht nur Lust, sondern auch Pflicht für Fahrlehrer. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Umsetzung dieser Idee noch deutlich vor Ablauf des Jahrzehnts eingeleitet wird.
Soll die Verwendung von Fahrassistenzsystemen Bestandteil der Prüfung werden?
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