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Datenschutz

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Mit der unbeliebten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhält es sich in etwa wie mit einem kleinen Holzspreißel im Finger. Lange Zeit tut sich nix und man spürt nur hin und wieder einen kleinen Schmerz, wenn man damit in Berührung kommt. Kümmert man sich aber nicht rechtzeitig um die Stelle, so kann es zu einer schmerzhaften Entzündung mit unangenehmen Folgen kommen. Und so ist es auch mit der DSGVO. Bis zum 25. Mai 2018 nervt sie nur ab und an, wenn man über sie liest. Doch schon am Tag danach können die Probleme in Form von mehr oder weniger saftigen Bußgeldern losgehen, wenn man als Fahrschule den “Spreißel im Finger” nur lange genug ignoriert hat.

Jetzt gibt es natürlich die Fraktion derer, die fleißig und unermüdlich über Bürokraten, Brüssel und Berlin schimpfen, das ganze Datenschutzthema als Unfug abtun und sich erst gar nicht mit dem Lesen von Artikeln wie diesem ihre Zeit stehlen lassen wollen. Das erinnert dann ein wenig an Autofahrer, die mit 120 km/h an einem Schild vorbeirauschen, in denen ihnen eine rot umrandete 80 entgegen lächelt, sie aber Grund und Notwendigkeit an der entsprechenden Stelle einfach nicht einsehen wollen. Der schriftliche Gruß von der Bußgeldbehörde ist ihnen jedoch gewiss, wenn gerade eine Kamera in der Nähe ist.

Wer sich und seiner Fahrschule einen Gefallen machen will, lamentiert daher besser nicht über Sinn oder Unsinn einzelner Regelungen, sondern schaut,  seinen Betrieb so aufzustellen, dass dieser nicht ein leichtes Opfer für Abmahnanwälte wird, die heute schon eifrig mit den Hufen scharren.

Zur Grundausstattung gehören dabei ohne Zweifel eine DSGVO-konforme Datenschutzerklärung auf der website, eine klare und verständliche Einwilligung bei Kontaktformularen, Newslettern & Co. (Stichwort opt-in und double-opt-in) sowie aktuelle und sichere Systeme zum Schutz vor Datenklau (Stichwort Firewall und Virenschutz). So ganz herumgesprochen hat sich wohl immer noch nicht, dass auch in Fahrschulen schon bei mehr als neun Mitarbeitern ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen ist, sofern diese mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind, was bei Fahrlehrern und Bürokräften regelmäßig der Fall sein dürfte, sofern Stift und Papier durch PC und Smartphone ersetzt wurden. 

Der externe Datenschutzbeauftragte lässt den Fahrschulinhaber  gegen ordentliche Bezahlung dann in eine ganz eigene Welt des Datenschutzes eintauchen. Statt um Straßenverkehrsordnung und Fahrerlaubnisrecht geht es jetzt um Verpflichtungen und Dokumentationen zur Auftragsverarbeitung, zu Löschkonzepten, zu Mitarbeiterschulungen oder den Verästelungen der Verarbeitungstätigkeiten bis hin zu den technisch organisatorischen Maßnahmen z.B zur Datenminimierung oder dem Vorgehen bei einer Datenpanne. All diese Themen betreffen aber auch Fahrschulen, die noch keinen Datenschutzbeauftragten benötigen, so dass jeder irrt, der sich denkt, das alles ginge ihn nichts an. 

Bedenken wir einen Augenblick, mit welch sensiblen Daten wir es in unseren Fahrschulen zu tun haben, dann erschließt sich auch die Notwendigkeit für manch eine Sicherung. Denn wir erfahren oftmals nicht nur von den vermeintlich harmlosen Namens-, Adress- und Geburtsdaten, sondern erlangen auch Kenntnis über Kontodaten und über Zahlungsfähigkeiten. Automatisch wird manchmal gespeichert, wann wir wen wo zu welchen Zeiten abholen und wohin wir fahren, woraus sich ein Bewegungsprofil der Kunden ableiten lässt. Richtig kritisch wird es, wenn wir Hinweise erhalten, warum zum Beispiel ein Führerscheinantrag sich wegen irgendwelcher Vergehen verzögert oder auch, wenn wir Informationen bekommen über gesundheitliche Belange, beispielsweise bei der Ausbildung von Menschen mit handicap. Hinzu kommt, dass wir es oft mit Daten von Minderjährigen zu tun haben, die einen besonderen Schutz genießen. All das schlummert in den Datenbanken und Systemen in unseren Fahrschulen und landet womöglich im längst gewohnheitsmäßigen Datenaustausch auf servern Dritter, sei es bei Lehrmittelverlagen, bei cloud-Anbietern, bei online-Datensicherungen, bei Steuerberatern oder Inkassounternehmen.

Fahrschulen sind somit datenschutztechnisch keine Randerscheinung, sondern können aufgrund des sensiblen Datenpools leicht in den Fokus krimineller Hacker geraten oder in den von Aufsichtsbehörden, die ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten wollen und können schließlich auch das Interesse von den bereits erwähnten Abmahnanwälten auf sich ziehen. Wer einmal selbst tief in die Materie einsteigen möchte, für den ist hier der Originaltext aus dem Amtsblatt der EU zur DSGVO aus Mai 2016 hinterlegt. Da wir aber meist als Fahrlehrer und Geschäftsführer schon mit genügend Dingen beschäftigt sind und kaum die Zeit haben, alles selbst zu erledigen, empfiehlt es sich, auf die Hilfe von externen Kräften zu setzen, die sich wirklich auskennen. Ein vernünftiger Datenschutz kostet zwar schnell ein paar tausend Euro, aber dafür wird auch der eingangs genannte Spreißel aus dem Fleisch gezogen, so dass man sich seiner Arbeit widmen kann, ohne ständig Sorgen haben zu müssen, in Probleme zu geraten. Wer jetzt loslegt, der kann es noch schaffen.

Wie weit seid ihr in eurer Fahrschule mit dem Datenschutz?

  • Wir haben uns bisher nicht wirklich damit beschäftigt und stehen noch am Anfang. (59%, 54 Votes)
  • Wir arbeiten dran und sind bis zum 25. Mai 2018 fertig . (23%, 21 Votes)
  • Wir sind bestens aufgestellt. Die DSGVO kann kommen! (10%, 9 Votes)
  • Wir unternehmen da nichts. Das interessiert bei uns nicht. (4%, 4 Votes)
  • Weiß nicht. (3%, 3 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 91

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