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Fahrschülerausbildung

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Die Begeisterung in unserer Fahrlehrerschaft war groß, als die Verkehrsministerkonferenz am 9.11.17 beschlossen hat, den Bund dazu aufzufordern, sich in Brüssel bei Fahrlerlaubnisprüfungen für einen baldigen Wegfall des Automatikeintrags in Form der Schlüsselzahl 78 einzusetzen. Auch wenn das im Rahmen der in meinen Augen begrüßenswerten Förderung zur Elektromobilität diskutiert wurde, war den Ministern dabei durchaus bewusst, dass sich diese Forderung nicht allein auf Elektrofahrzeuge würde beschränken lassen. Und so fällt bei genauerem Hinseen auf, dass zwar für das Schaufenster der Öffentlichkeit in der Überschrift die Förderung der Elektromobilität erwähnt wird, nicht aber in dem eigentlichen Beschlusstext, der da lautet:“Die Verkehrsministerkonferenz fordert den Bund auf, sich bei der EU-Kommission mit Nachdruck für einen raschen Wegfall der Automatik-Beschränkung (Eintragung der Schlüsselzahl 78 in den Führerschein) einzusetzen[…]“

In unseren Reihen erntet die Politik an dieser Stelle Applaus und bekommt kräftig Rückenwind. Denn in der jüngsten Umfrage der Moving, an der sich immerhin mehr als 400 Personen beteiligt haben (hier geht es zu den Einzelergebnissen), ist die Tendenz eindeutig. Fast 90% der Teilnehmer sprechen sich dort für den Wegfall der derzeitigen Automatikregelung aus. 

Doch bei aller Einigkeit und Hoffnung auf das Einlenken mancher Europäischer Staaten, darf man nicht nur das „ob“ im Blick behalten, sondern muss auch das „wie“ diskutieren. Denn es scheint unwahrscheinlich und auch nicht wünschenswert, dass die Schlüsselzahl 78 einfach ersatzlos gestrichen wird und fortan die Getriebeart bei Ausbildung und Prüfung überhaupt keine Rolle mehr spielt.

Gleichzeitig sollten wir aber auch Überlegungen, die das französische Modell aufgreifen, sehr kritisch hinterfragen. Hier geht man davon aus, dass ein Fahrschüler die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, dann jedoch nach wie vor zunächst auf Autos mit automatischem Getriebe beschränkt wird und erst nach Absolvierung von z.B. sieben Fahrstunden auf einem Schaltwagen per Bescheinigung auf der Behörde den Eintrag aus dem Führerschein wieder entfernen lassen kann. Wenn wir ehrlich sind, dürfte das für die wenigsten Kunden wirklich attraktiv sein. Erst eine Prüfung ablegen, dann wieder in die Fahrschule zurückkehren, neue Fahrstunden machen und am Schluss auch noch einen neuen Führerschein bestellen? Da dürften gerade bei sieben Fahrstunden Aufwand und Nutzen kaum im Verhältnis stehen. Fairerweise würde ich bei diesem Modell zumindest den meisten Kunden raten, gleich bei der alten Methode zu bleiben, weil das im Zweifel sogar günstiger kommt. 

Wer ernsthaft einen sinnvoll gestalteten Ausstieg aus der Schlüsselzahl 78 anstrebt, muss das in einem Ausbildungsgang mit einer Prüfung hinbekommen, ohne die Schüler zum Nachsitzen antreten zu lassen.

Wenn wir an die professionelle Fahrausbildung in Deutschland glauben und davon ausgehen, dass wir gute Fahrschulen mit verantwortungsbewussten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern haben, die sich der Fahrschülerausbildungsordnung verpflichtet fühlen, dann müsste es möglich sein, einen unkomplizierten und unbürokratischen Weg zu finden. Einen ersten Vorschlag dazu möchte ich wie folgt skizzieren. Es sollte reichen, wenn beispielsweise auf der Ausbildungsbescheinigung ein anzukreuzender Zusatz auftaucht, der beispielhaft lauten könnte:

Der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin hat sich vor der praktischen Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatisiertem Getriebe davon überzeugt, dass der Fahrschüler/die Fahrschülerin in der Lage ist, auch Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe und Kupplungspedal eigenständig zu führen.

Demnach dürfte der Prüfling seine Prüfung einerseits auf einem Automatikfahrzeug ablegen, andererseits aber auch uneingeschränkt Schaltfahrzeuge fahren. Lediglich wenn die Fahrschule eine solche Bescheinigung nicht ausstellt, würde es bei dem Automatikeintrag bleiben. 

Dem verantwortungsvollen Fahrlehrer bleibt es in diesem Modell überlassen, wie genau er die Ausbildung gestaltet und wie er sich von den Fähigkeiten seines Fahrschülers überzeugt, schließlich ist er eine erfahrene pädagogische Fachkraft, der man das dazugehörige Vertrauen entgegenbringen sollte. Wie viele Fahrstunden auf Schaltwagen gefahren werden, welche Methoden angewandt werden, ob und wie oft Simulatoren dabei zum Einsatz kommen oder ob auf getrennten Übungsplätzen trainiert wird, obliegt bei dieser Idee der Fahrschule und den dazugehörigen Ausbildern. 

Innovative Ausbildungskonzepte ohne bürokratischen Mehraufwand und ohne Kontrollwut könnten so gefördert werden und gleichzeitig würde der Fahrlehrerberuf sogar ein wenig aufgewertet. Zudem würden auch die Fahrschulkunden profitieren, die mit nur einer Prüfung und bei schätzungsweise etwas niedrigeren Kosten alle Fahrzeugtypen fahren können und ja, auch die Elektromobilität würde vielleicht sogar einen weiteren Schub erfahren, wenn Fahrschulen dank einer solchen Regelung ihren Fuhrpark mit Elektrofahrzeugen verstärken. 

Vielleicht schaffen wir ja ein solches Projekt mal, ohne gleich die Erstellung einer „Automatikeintragswegfallverordnung“ so lange zu diskutieren, bis es keine Schaltfahrzeuge mehr gibt. 

Am 24. September wählen wir ein neues Parlament, das dann die politischen Geschicke für die nächsten vier Jahre bestimmen wird. Wenn die Fahrausbildung explizit im neuen Koalitionsvertrag auftaucht, besteht die Chance auf  eine Reform unserer heutigen Art der Fahrausbildung. Daher wird es Zeit, dass wir uns als Fahrlehrer darüber Gedanken machen, ob und was wie zu ändern ist, damit wir der neuen Regierung etwas in deren Pflichtenheft schreiben können. Dieser Artikel soll keine abschließenden Lösungen präsentieren, sondern mögliche Felder identifizieren und als Diskussionsanregung dienen, um Vorschläge aus unserer Fahrlehrerschaft zu sammeln.

Unsere heutige Arbeit basiert zu einem großen Teil auf der 1976 eingeführten Fahrschülerausbildungsordnung, die eigentlich nur 1986 und 1998 bedeutsame Änderungen erfahren hat. Damit stammt die Grundlage der Ausbildung aus einer Zeit, in der Internet, Mobilfunk und GPS-Navigation noch in den Kinderschuhen steckten und wir bei einem Fahrschulgolf Zentralverriegelung und Airbags noch als hochmoderne Ausstattung empfunden haben. Wir haben nun jedoch 2017 und leben in einer digitalisierten und globalisierten Welt, in der Fahrschüler, Fahrzeuge und auch der Straßenverkehr an sich völlig andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen aufweisen als noch im letzten Jahrhundert.

So sind Fahrschüler längst keine homogene Gruppe mehr. Sie sind mal 17, mal 30, mal 50, sie kommen aus immer mehr Ländern und haben völlig unterschiedliche Motivationen für den Führerscheinerwerb. Zwischen dem urbanen Großstadtverkehr und den ländlichen Gebieten klaffen inzwischen riesige Unterschiede, was das Mobilitätsverhalten aber auch das Handling des Verkehrs an sich angeht. Und Autos kommen mal elektrisch, mal automatisch, mal als voll einsatzfähiges Büro oder zunehmend automatisiert daher. Die starren Vorgaben einer alten Fahrschülerausbildungsordnung müssen daher zwangsläufig an der Vielfalt der modernen Mobilitätswelt scheitern.

Der Theorieunterricht

Noch immer zwingen wir Fahrschüler aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu, sich 14 mal (z.B. bei Ersterwerb Klasse B) vornehmlich abends und meistens für je 90 Minuten in die Fahrschule zu begeben. Niemand scheint es dabei zu stören, dass oftmals Fahrschüler nach einem langen Schul-, Studien- oder Arbeitstag oder aufgrund von Sprachbarrieren kaum aufnahmefähig sind oder dem Unterricht erst gar nicht folgen können. Aber während man inzwischen ganze Studiengänge im Internet absolvieren kann und die Menschen zu den für sie besten Zeiten lernen können, herrscht in Fahrschulen noch stur die reine Präsenzpflicht. Wäre es hier nicht an der Zeit, dass man gerade Bereiche der reinen Wissensvermittlung (z.B. Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen etc.) als e-learning Angebote zulässt und sich Fahrlehrer in den Präsenzphasen auf diejenigen Dinge konzentrieren können, in denen ihre Fähigkeiten als Pädagogen gefordert sind? Ebenso wurde in den letzten Jahren versäumt, über die Anzahl der Unterrichte nachzudenken. Denn gerade durch die gewandelten Rahmenbedingungen ist auch der Stoffumfang gewachsen. Immer mehr Inhalte müssen so künstlich in die 14 Einheiten gepresst werden, was für Fahrschüler und Fahrlehrer gleichermaßen eine Überforderung darstellt. Auch die nach wie vor geltende Beschränkung auf zwei Doppelstunden pro Tag ist völlig aus der Zeit gefallen. Fahrschüler der Generation Z sind heutzutage viel mehr auf Effizienz und optimierte “Terminverwaltung” getrimmt als früher, was mit dem dringenden Wunsch nach kompakter und intensiver Fahrausbildung einhergeht. Daher ist es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, dass Schüler zwar täglich bis zu 8 Schulstunden absolvieren dürfen, in der Fahrschule dies aber nicht möglich ist. Es muss doch machbar sein, dass wir den gesamten Theorieunterricht an 2-3 intensiven Tagen mit ausgeruhten und aufnahmefähigen Schülern, z.B. in den Ferien oder an Samstagen, absolvieren können, anstatt sie dazu zu zwingen, sich abends völlig abgekämpft in einen Unterricht zu setzen, der dann unnötig verpufft.

Die praktische Ausbildung

Auch im Bereich der Praxis sitzen wir oft noch gedanklich in Fahrzeugen des letzten Jahrhunderts und bilden genauso aus. Das geht oft mit dem Argument einher, dass die Fahrschüler im Anschluss ja oftmals auch alte Autos fahren und diese alte  Welt auch beherrschen müssen. So sehr das stimmt, so sehr scheint es aber auch eine Ausrede zu sein, sich selbst nicht auf die neue Welt der Fahrausbildung einzulassen. So sind die Beherrschung der Menüführung eines Autos, die Programmierung eines Navis, der sinnvolle Einsatz eines Abstandsregeltempomaten oder die Verwendung von Einparkassistenten keinesfalls Banalitäten, bei denen der Fahrschüler ja nur ein paar Knöpfchen zu drücken braucht und für die es angeblich keines Fahrlehrers bedarf. Wer das behauptet, wird diese Dinge vermutlich noch nie wirklich ausgebildet haben. Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Die Beherrschung von Fahrassistenten, aber auch von Automatikfahrzeugen und letztlich auch Elektrofahrzeugen gehört zwingend in den Kanon moderner Fahrausbildung. Gleichzeitig müssen wir die “besonderen Ausbildungsfahrten” unter die Lupe nehmen. Seit nunmehr fast 20 Jahren scheinen wir 5 Überland-, 4-Autobahn und 3-Nachtfahrten gegen Ende der Ausbildung für eine Art Naturgesetz zu halten, das erst gar nicht mehr hinterfragt wird. Dabei sind solche Vorgaben immer mehr oder weniger willkürlich und unterliegen einem Wandel. Wer in einem Großstadtdschungel ausbildet oder ausgebildet wird, dem erscheinen die “Sonderfahrten” oft als gemütliche Kaffeefahrt zur Erholung. Im ländlichen Raum hingegen scheint manchmal jede Übungsstunde auch eine Überlandfahrt zu sein. Und manchen Menschen aus anderen Ländern, die vielleicht schon sehr gute, erfahrene Autofahrer sind, zu erklären, dass man mit ihnen diese 12 Stunden absolvieren muss, weil sie nicht  mehr als Umschreiber gelten, ist nahezu unmöglich. Es gibt viele Fälle, in denen das starre Schema der besonderen Ausbildungsfahrten nicht mehr passt. Hier sollte man den Fahrlehrern wieder ein wenig mehr Eigenverantwortung zugestehen und die Flexibilität ermöglichen, bei den besonderen Ausbildungsfahrten die Rahmenbedingungen mit einfließen zu lassen.

Die Simulatoren

Seit einigen Jahren haben die Simulatoren in die Fahrausbildung Einzug gehalten und werden trotz ihrer schnell wachsenden Verbreitung und immer neuer Fähigkeiten und Möglichkeiten bislang von der Gesetzgebung ignoriert. Bislang dienen sie zwar meistens noch “nur” der Entlastung von Fahrlehrern, in denen die ersten Fahrstunden ersetzt werden und die Fahrschüler dann schon bestens für die ersten Stunden im realen Verkehr gerüstet sind. Aber natürlich können Simulatoren weit mehr. Neben Teilen der Sonderfahrten, können sie auch spezielle Gefahrsituationen trainieren oder Verkehrssituationen abbilden, die im Umfeld der jeweiligen Fahrschule schlicht nicht zu finden sind. Ein Unfall auf der Autobahn in nächster Nähe, eine überraschende Vorfahrtsverletzung oder herannahende Rettungsdienste sind nur ein paar wenige Beispiele von Situationen, die ich nicht in jeder Ausbildung trainieren und begleiten kann. Simulatoren können dies hingegen ohne weiteres. Hier ist es an der Zeit, dass Simulatoren ganz offiziell und anrechenbar in die Ausbildung integriert werden können wie es bereits in Grundzügen schon in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geschehen ist. Wenn man es beispielsweise zuließe, dass eine Nachtfahrt oder eine Autobahnfahrt auf einem Simulator durchgeführt werden darf, bekämen diese einen ganz anderen Stellenwert. Gleichzeitig könnte der Gesetzgeber in einem weiteren Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sogar darauf bestehen, dass Fahrschüler manch gefährliche Situation auf einem Simulator trainiert haben muss, bevor er zur praktischen Prüfung zugelassen wird.

Die Prüfungen

Um manchem zuvor genannten den nötigen Nachdruck zu verleihen, wird es darauf ankommen, auch die Prüfungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. So wird man Prüfungsfahrzeuge neu definieren müssen, indem man manche technische Systeme und entsprechende Assistenzsysteme zu einer verpflichtenden Ausstattung macht. Ebenso sind Grundfahraufgaben, Fragen zum Betrieb des Fahrzeugs und der korrekte Umgang mit Assistenzsystemen zu reformieren bzw. neu zu integrieren. 

Und wer nun vielleicht meint, dass das alles noch zu früh ist, der denke an die langsamen Mühlen politischer Arbeit. Denn selbst wenn wir manches heute einfordern und es noch 2017 Einzug in den Koalitionsvertrag halten sollte, so wird es dennoch vielleicht erst am Ende der nächsten Legislatur umgesetzt, also 2021. Und wenn es dann noch gewisse Übergangsfristen gibt, müssen wir hier und jetzt mit all dem anfangen, wenn wir noch vor Mitte des nächste Jahrzehnts mit einer modernisierten Fahrausbildung loslegen wollen.

Ist die deutsche Fahrausbildung noch zeitgemäß?

  • Nein, sie muss modernisiert werden (88%, 392 Votes)
  • Ja, sie soll so bleiben wie sie ist (10%, 45 Votes)
  • weiß nicht (2%, 9 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 446

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Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin dürfte manch ein Teilnehmer geradezu überwältigt gewesen sein angesichts der Fülle von neuen Informationen und Produkten, die den rasanten Wandel in der Fahrlehrerbranche eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. So wird die gute alte Ausbildungsdiagrammkarte Stück für Stück durch digitale Lernstandsapps ersetzt, Prüfer dürfen sich auf das elektronische Prüfprotokoll einstellen und für die ersten Fahrstunden wurde sogar ein Simulator mit VR-Brille vorgeführt. Auch in den Vorträgen und workshops zu den rechtlichen und technischen Entwicklungen wurde deutlich, dass die Führerscheinausbildung derzeit von der ersten bis zur letzten Minute durchdigitalisiert wird. Besonders aufhorchen ließ in diesem Zusammenhang eine Forderung von Peter Glowalla, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbands Berlin, der in seinem Vortrag eine kleine Revolution skizzierte.

Demnach sollen künftig Fahrschulfahrzeuge mit mindestens fünf Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. In der Prüfungsfahrt lässt sich der Prüfer dann drei der von ihm ausgewählten elektronischen Helfer von dem Bewerber vorführen. Vorstellbar wäre also, dass der Bewerber z.B.  eine Parkübung manuell und eine unter Zuhilfenahme des Parkassistenten durchführt. Er könnte auch auf einem Autobahnabschnitt aufgefordert werden, den Abstandsregeltempomat einzusetzen oder die Funktionsfähigkeit des Spurhalteassistenten zu überprüfen. 

Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG
Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG

Auch wenn Anzahl und Art der Assistenzsysteme sowie die genaue Verwendung in der Prüfung noch nicht abschließend festgelegt sind, so ist doch klar, dass es sich dabei nicht nur um den Vorschlag einer Person handelt, sondern dieser Ansatz auf verschiedenen Ebenen wie z.B. auch der TÜV/Dekra arge tp 21 diskutiert und vorangetrieben wird.

Eine solch erfrischend moderne Idee hat das Potenzial, der Mobilitätswende in unserem Land ein wenig mehr Rückenwind zu verschaffen. Denn wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Anfang an an die Nutzung von Fahrassistenten herangeführt und mit deren Chancen und Risiken im Rahmen der Ausbildung vertraut gemacht werden, können sie später viel selbstbewusster und aktiver mit solchen Systemen umgehen, als das heute bei vielen Autofahrern noch der Fall ist.

Da die dafür nötigen Fahrassistenzpakete für Neufahrzeuge inzwischen recht erschwinglich geworden sind, sollte es für Fahrschulen kein Problem darstellen, im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeugerneuerung den Fuhrpark entsprechend anzupassen, sofern das nicht sowieso schon geschehen ist. 

Der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang ist aber die verbindliche Nutzung der Systeme im Rahmen der Prüfungsfahrt. Nur wenn Fahrschüler und Fahrlehrer darum wissen, dass der gekonnte Einsatz von den Assistenten auch über den Prüfungserfolg mitentscheidet, werden sie gemeinsam mit der nötigen Intensität an der Erlangung der zusätzlich zu erwerbenden Kompetenzen arbeiten. 

Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten.
Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten. Bild: Sascha Fiek

Diese markante Umstellung in der Fahrausbildung vermag durchaus das Image der Fahrlehrerschaft zu steigern. Denn der Fahrlehrer entwickelt sich so auch ein kleines Stück in Richtung Softwarebetreuer, wenn er seinen Kunden Einstellungen und Funktionsweisen der digitalen Möglichkeiten eines Fahrzeugs näher bringt. Gleichzeitig vermag der vernünftige Einsatz von sicherheitsrelevanten Assistenten auch ein erhebliches Absenken der Unfallzahlen zu bewirken. Insofern ist eine Unterrichtung in die Welt der Fahrassistenten nicht nur Lust, sondern auch Pflicht für Fahrlehrer. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Umsetzung dieser Idee noch deutlich vor Ablauf des Jahrzehnts eingeleitet wird.

Soll die Verwendung von Fahrassistenzsystemen Bestandteil der Prüfung werden?

  • ja (58%, 104 Votes)
  • nein (37%, 67 Votes)
  • weiß nicht (4%, 8 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 179

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