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Fahrschulen

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Jetzt rächt es sich, dass wir in Deutschland seit Jahren die Digitalisierung verschlafen haben. Inmitten des Coronashutdowns versuchen Betriebe und Selbständige panikartig, auf Homeoffice, Videomeeting oder onlineshop umzuschalten, um ihr Geschäft einigermaßen in Zeiten des Stillstands am laufen zu halten. Zu lange ignorierten viele die Chancen und Möglichkeiten des ‘Neulands’ namens Internet.

Die Fahrschulbranche ist da keine Ausnahme. Der Einzug der Digitalisierung wird auch hier oft unnötig verschleppt. Man schreibt gerne noch handschriftlich Tagesnachweise, trägt Termine im gebundenen Kalenderbuch ein, beargwöhnt den Einsatz von Fahrsimulatoren und belächelt oder verunglimpft die aufkommende E-Mobilität und erst Recht den Gedanken an teilautonome Fahrzeuge, deren Herzstück aus dem Zeitalter der Digitalisierung und nicht mehr dem der Dampflock kommt.

Und so wundert es nicht, dass große Teile der Fahrlehrerschaft, Verbände, aber auch Verlage den Gedanken an die Einführung von Elementen des E-Learnings und von Online-Unterricht in Fahrschulen in der Vergangenheit entweder verdrängt oder konsequent bekämpft haben – man denke nur an die Auseinandersetzungen um Odokar in Berlin. Zu groß war die Angst, dass man etwas verlieren könnte oder man seine behagliche Komfortzone verlassen müsste. Statt den Transformationsprozess aktiv zu gestalten, setzten die Stakeholder lieber auf ‘Aussitzen’. Auch ohne Corona war das ein Fehler, da die Digitalisierung der Welt nicht auf Fahrschulen Rücksicht nimmt und wartet – selbst wenn die Politik in Deutschland in Sachen Stillstand noch ein verlässlicher Verbündeter ist und tiefgreifende Reformen im Ausbildungsbereich womöglich erst kurz nach dem Sankt-Nimmerleins-Tag zu erwarten sind.

In der augenblicklichen Coronakrise aber platzt jetzt die Seifenblase der heilen Welt von einem Theorieunterricht, der für immer und ewig in ortsfesten Räumen als Echo des analogen Zeitalters abgehalten wird. Denn plötzlich bewegen sich – was wir alle in einer solch existenzbedrohenden Krise auch erwarten – Politik und Verwaltung und schicken sich an, an vielen Stellen in Windeseile bislang unmöglich geglaubtes möglich zu machen. Und so gerät mit einem Satz des für uns zuständigen Abteilungsleiters im Bundesverkehrsministerium (BMVI) alles ins Wanken: “Vorhandene digitale Verfahren (auch e-Learning) können nach hiesiger Einschätzung weitgehend vorübergehend eingesetzt werden [..]” Ohne Zweifel ist das eine gut gemeinte Empfehlung an die Länder, dass man durchaus flexibel in Zeiten der Betriebsschließungen agieren darf. Der interpretationswürdige Terminus “Vorhandene digitale Verfahren” rief aber erwartungsgemäß eine Kakophonie bei Ländern und untergeordneten Behörden hervor.

Ob in der Coronakrise oder danach – künftig wird e-Learning auch ein Bestandteil des Fahrschulunterrichts werden. Bild: shutterstock.com/zoFot

Während Niedersachsen vorpreschte und Online-Unterricht unter Einhaltung einiger durchaus wesentlicher Auflagen zuließ, verweigerten andere die Zulassung mit dem Argument, dass es ja aufgrund des bisherigen Verbots gar keine vorhandenen digitale Verfahren geben könne und an vielen anderen Orten herrscht nach wie vor Stille, weil in der Exekutive niemand so recht weiß, wie man jetzt damit umgehen soll. Angesichts der aktuell chaotischen Verhältnisse soll dafür niemand ein Vorwurf gemacht werden, doch die Situation ist gleichwohl hausgemacht, weil man in normalen Zeiten schlicht geschlafen hat.

Durch die Fahrlehrerschaft zieht sich in der Frage nun ein tiefer Riss. Da sind auf der einen Seite diejenigen, die im online-Unterricht eine Bedrohung ihrer Existenz sehen, solche die gar nicht wissen, wie sie das jetzt umsetzen sollten oder die den digitalen Verfahren an sich skeptisch gegenüber stehen bzw. wahlweise eine Kombination daraus. Auf der anderen Seite stehen die, die entweder schon lange den Wunsch nach Online-Unterricht hegen und voller innovativer Gedanken sind oder die in einem solchen neuen Angebot zumindest einen Strohhalm erblicken, an den sie sich klammern, um wenigstens Neukunden zu gewinnen oder ein klein wenig Umsatz zu generieren, während die Räder stillstehen. Und angesichts der dramatischen Lage kann man für beide Seiten durchaus Verständnis aufbringen, da die Angst vor der wirtschaftlichen Zukunft für viele dabei im Zentrum steht, aber zu unterschiedlichen Schlüssen führt.

Einerseits mag eine kurzfristig gewährte Erlaubnis für Online-Unterricht etwas Druck aus dem Kessel nehmen, ohne dass dadurch gleich die Verkehrssicherheit nachhaltig leidet und die Zahl der tödlichen Unfälle sich an die Steigerungsraten der Coronainfizierten angleicht. Andererseits birgt sie das Risiko für Wettbewerbsverzerrung, führt zu einem wenn auch zeitlich befristeten Qualitätsverlust beim Unterricht und sorgt für ein völlig ungeordnetes Verfahren, bei dem die fahrlehrerrechtlichen Vorgaben und Ziele über Bord geworfen werden.

Fakt aber ist, dass für die allermeisten Fahrschulen, unabhängig davon ob sie Online-Unterricht anbieten wollen oder nicht, es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist, in einem Schnellschussverfahren einen solchen Unterricht in einigermaßen professioneller Weise anzubieten. Allein das grundlegende Equipment ist entweder aufgrund des Ansturms der letzten Tage ausverkauft -schon eine einfache webcam zu erwerben ist kaum mehr möglich- und auch die Einrichtung an sich ist weitgehend unbekannt, da sich bislang nur wenige näher mit Fragen der Audio-, Ton- oder Beleuchtungsqualität in einem “Fahrschulstudio” befasst haben dürften. Auch welche der vielen Plattformen (z.B. zoom, edupip, gotowebinar, clickmeeting etc.) vom handling der Bedienenden her, aus Kundenperspektive (Stichwort Einfachheit des Zugangs), aus Sicht der Stabilität oder mit Blick auf Fragen der Kosten oder des Datenschutzes geeignet sind, bedarf einer genauen Analyse, die kaum in ein paar Tagen zu erledigen ist. Weiterhin wäre zu klären, wie genau die Identitätsfeststellung zu erfolgen hat, wie genau die Kunden im Sinne eines schülerzentrierten Unterrichts eingebunden werden können, wie die Überwachung sichergestellt ist usw. usw.

Auch Fahrschulen nutzen die neuen Möglichkeiten – hier eine Videokonferenz unter Kolleg_innen zur Nutzung von Online-Unterricht. Bild:Sascha Fiek

Man mag jetzt vielleicht einwenden, dass man das in einer Krisensituation nicht alles so genau und so deutsch nehmen sollte und wir Dinge auch einfach mal laufen lassen sollten. Aber alles, was wir jetzt tun, wird auch einen Einfluss auf die Zeit nach dem Virus haben. Wenn wir es jetzt nicht schaffen, mit einigen Qualitätsstandards beim Online-Unterricht aufzuwarten, dann werden wir es künftig schwerer haben, diese Standards in die Normalität zu retten und noch richtigen, pädagogisch wertvollen, aber digital durchgeführten Unterricht anzubieten. Denn wenn wir uns jetzt einfach nur vor ein Smartphone setzen und eine Art online-meeting mit unseren Schüler_innen abhalten oder wenn wir gar nur einige statische Videos von allen Lektionen für YouTube & Co. produzieren, mag man in den Ministerien verständlicherweise auf die Idee kommen, dass es auch ganz gut ohne die bisherige Art des Unterrichts gehen könnte und dann hätten wir tatsächlich alle miteinander das Thema Theorieunterricht selbst zu Grabe getragen und fortan bliebe den Fahrschulen dann nur der Praxisunterricht, zumal andere Anbieter dann besser, schneller und günstiger darin sein werden, unsere Kunden einfach nur theorieprüfungsreif zur machen.

Insofern wären alle Verantwortlichen gut beraten, trotz des Verständnisses für die herrschende Not, zumindest bei den anstehenden Ausnahmen auf ein Mindestmaß an Qualität zu pochen, damit wir uns nicht selbst ein Bein stellen. Um erst gar nicht in ein Dilemma zu kommen, wäre es vermutlich besser, wir würden auf Ausnahmen verzichten und nicht voreilig einen Online-Unterricht einführen, an dessen Ende wir uns selbst aufs Abstellgleis begeben.

Klar ist aber auch eines – unabhängig davon, ob es nun zu krisenbedingtem Online-Unterricht kommt oder nicht, müssen wir uns jetzt endlich der Existenz von diesem Unterrichtstyp stellen und die Art und Weise, wie wir diesen künftig umsetzen wollen, aktiv angehen. Die Zeit kann nicht mehr zurückgedreht werden. Deutschland lernt gerade, dass digital viel mehr möglich ist als bislang gedacht. Auch wir sind hier in der Pflicht, Systeme zu entwickeln und der Politik Vorschläge zu unterbreiten, die einerseits die Möglichkeiten des world wide web ausschöpfen, aber auch andererseits die Notwendigkeit mancher persönlicher Präsenz und gemeinschaftlicher Erörterung und Diskussion unterstreichen, wenngleich auch in verringertem Umfang.

Für heute hoffe ich, dass wir uns dieser Frage, wie wir einen vernünftigen Online-Unterricht ausgestalten, künftig intensiv widmen und nicht schon morgen in der Krise aufgrund behördlicher Vorgaben darauf angewiesen sind, in einem Schnellschuss einen solchen Unterricht aus dem Boden zu stampfen. Es mag dabei durchaus positive Beispiele geben (s. Bericht über Fahrschule Lindemann aus Leer), aber die Vielzahl dürfte auf die Schnelle nichts nachahmenswertes produzieren können.

Soll es unter dem Eindruck der Coronakrise künftig online-Unterricht in Fahrschulen geben?

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Beitragsbild: Shutterstock.com/gnepphoto – ID 633480782

Walter Kohl bemühte sich auf dem siebten Deutschen Fahrlehrekongress im Berliner Hotel Estrel, die Fahrlehrerschaft auf das Thema Umbruch einzustimmen und zu erläutern, wie man diesen bewältigt. Allerdings konnte man sich nach den zwei Kongresstagen des Eindrucks nicht erwehren, dass die Branche derzeit lieber noch ein wenig die augenblickliche Komfortzone genießt.  

Umbruch und Changemanagement waren die Schwerpunkte von Walter Kohl.

Nach vielen Jahren harten Wettbewerbs sind quer durchs Land die Auftragsbücher gut gefüllt, Preise und Löhne steigen auf breiter Front und der Wettbewerb konzentriert sch oftmals weniger auf die Gewinnung neuer Kunden als vielmehr auf die Suche nach neuen Fahrlehrerinnen und Fahrlehren. 

Im Jahr 2019 wird sich vermutlich an dem Zustand noch nicht viel ändern. Allerdings muss sich die Branche, die sich derzeit noch in einer Art Warteschleife befindet, darauf vorbereiten, dass ab 2020 tatsächlich alles anders wird. Denn wir erleben gerade die berühmte Ruhe vor dem Sturm, der durchaus auf dem Kongress schon seine Ankündigung fand. Denn vieles ist auf dem Weg.

Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses im Bundestag, Cem Özdemir, sicherte in einer viel gelobten Rede der Fahrschulbranche politische Unterstützung zu.

Der Wegfall der Automatikregelung, der Einstieg in das E-Learning, die elektronische Lernstandsbeurteilung sowie das elektronische Prüfprotokoll oder der Einzug der Assistenzsysteme in das Prüfungsgeschehen, all das sind Themen, deren Auswirkungen unsere Zunft ab 2020 mit voller Wucht zu spüren bekommen wird und die sich auch in der Reform der Fahrschülerausbildungsordnung wiederfinden werden. 

Man muss kein Hellseher sein, um zu erkennen, dass mit dem neuen Jahrzehnt das alte Fahrschulsystem ausgedient haben wird und die Ausbildung völlig umgekrempelt werden wird und muss.

Junge Unternehmen wie clickclickdrive, die die Chancen der Digitalisierung nutzen wollen, waren auch unter den Ausstellern.

Dann beschleunigt sich auch der längst zu beobachtende Wandel in der Fahrschulbranche. Fahrtraining an Simulatoren, Lernen am Computer, Fahrschulverwaltung in der Cloud, das Kennenlernen ganz unterschiedlicher Fahrzeugtypen – vom alten dieselbetriebenen Schaltwagen bis hin zum hochautomatisierten Elektroauto – all das wird die Fahrschule der Zukunft bieten und beherrschen müssen.  

2019 gibt es nochmal eine kleine Verschnaufpause und viele können sich an den „Goldenen Zeiten“ erfreuen.

Gute Stimmung herrschte auch bei den vielen Helferinnen und Helfern an den Ständen, die sicher den stressigsten Job an dem Wochenende hatten.

Gleichzeitig gilt es aber, sich auf das kommende Jahrzehnt vorzubereiten. Denn so wie unsere Autohersteller gerade vor gewaltigen Herausforderungen stehen, so sind auch die Fahrschulen gefordert. Denn die Zukunft wird nicht auf Fahrschulen warten, die den guten alten Zeiten hinterhertrauern. Uns erwarten zweifelsohne spannende und aufregende Zeiten, auch wenn der diesjährige Kongress ein wenig an Dornröschenschlaf erinnerte.

 

 

 

Vor kurzem hatte ich an dieser Stelle die Grundzüge der nun vorgelegten Fahrlehrerrechtsreform ausdrücklich gelobt, was nicht bedeutet, dass man manches nicht noch verbessern könnte, worum es heute in einer ersten Einzelkritik am Beispiel der Betriebswirtschaft gehen soll.

Zurecht wurden in der Vergangenheit in unserer Branche immer wieder die mangelnden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse angehender Fahrschulinhaber moniert. Dies verwundert nicht weiter, wenn man beachtet, dass bislang der dazugehörige Kurs keine zwei Wochen dauert und dann noch nicht einmal mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Manche wenden dagegen ein, dass schon die jetzige Hürde zu hoch und es jedem einzelnen zu überlassen sei, sich vor einer Firmengründung auf freiweilliger Basis weiterzubilden. Eine solche Ansicht greift aber deshalb zu kurz, weil sie die Besonderheiten der Fahrschulausbildung außer Acht lässt. Denn der Inhaber einer Fahrschule unterliegt einer besonderen Verantwortung. Hier geht es nicht alleine um den monetären Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens, für den sich am Ende im schlimmsten Fall nur noch der Insolvenzverwalter interessiert. Vielmehr müssen die Mitarbeiter eine wertvolle und sensible pädagogische Leistung an einem sehr vielschichtigen Kundenkreis erbringen, deren Resultat über das Maß an Verkehrssicherheit auf unseren Straßen entscheidet. Damit ist auch die gesamte Öffentlichkeit an gut geführten und gut organisierten Fahrschulbetrieben interessiert. Es ist daher vollkommen legitim, wenn man bei einer Fahrschulgründung eine betriebswirtschaftliche Basis als Voraussetzung ansieht.

Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die Anforderungen an eine ordentliche Betriebsführung auch bei Fahrschulen stetig gewachsen sind, so scheint eine Beibehaltung von lediglich 70 Einheiten à 45 Minuten ohne Prüfung für die Schaffung einer vernünftigen Grundlage nicht sinnvoll zu sein. Denken wir nur einmal in Form einer sicher unvollständigen Aufzählung an die Themenfelder, mit denen Fahrschulinhaber heutzutage konfrontiert sind:

Steuerrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Buchführung, Rechnungslegung, Marketing, Controlling, Arbeitsschutz, Datenschutz, Bilanzierung, Vertragsrecht, Mitarbeiterführung, Handelsrecht, Haftungsrecht, Evaluation, Social Media Kompetenz, Datensicherheit, Bereitstellung und Aufrechterhaltung digitaler Lehr- und Lernformen hinsichtlich Hard- und Software, elektronische Kommunikation, Konfliktmanagement, Beschwerdemanagement usw.

Niemand kann ernsthaft glauben, dass man in der im Moment noch vorgesehenen Zeit auch nur ansatzweise grundlegende Kompetenzen auf all diesen Gebieten erlangen kann. Der Gesetzgeber täte gut daran, die veränderten Rahmenbedingungen in die Reform einfließen zu lassen und den Stundenansatz anzupassen. Als Vorschlag sei hier eine einmonatige Kursdauer mit 200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten angeregt. Dies ließe zwar immer noch nur eine oberflächliche Beschäftigung mit den ganzen Themen zu, wäre aber wenigstens deutlich mehr als der derzeitige Tropfen auf dem heißen Stein.

In dieser Frage könnte es unabhängig von einem klar definierten Stundenansatz vielleicht sogar eine Übereinstimmung mehrerer Verbände geben, also den betriebswirtschaftlichen Bereich zu stärken. Wenn man sich in solchen Punkten verständigen kann und eine gemeinsame Linie in Berlin vertritt, so steigt sicher auch die Bereitschaft des Gesetzgebers, hier noch Korrekturen vorzunehmen.

Wie lange soll der Betriebswirtschaftskurs künftig dauern?

  • Der Vorschlag von 200 Stunden ist angemessen. (45%, 33 Votes)
  • Mehr als 200 Stunden. (30%, 22 Votes)
  • Irgendwo zwischen 70 und 200 Stunden. (11%, 8 Votes)
  • Die bishherigen 70 Stunden sind ausreichend. (10%, 7 Votes)
  • Der Kurs gehört abgeschafft. (3%, 2 Votes)
  • Ich habe dazu eine andere/keine Meinung. (1%, 1 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 73

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In der zum Teil sehr emotional geführten Debatte um die anstehende Reform des Fahrlehrerrechts lässt vor allem die Frage nach der Betriebsgröße von Fahrschulen die Gemüter immer wieder besonders hochkochen. Die Auseinandersetzung um kleine, mittlere oder große Fahrschulen ist dabei allerdings überflüssig wie ein Kropf, ist sie doch meist geprägt von Unterstellungen und Annahmen, denen es an Substanz mangelt. So wird auf der einen Seite gerne das Schreckgespenst einer bösen Konzernfahrschule bemüht, die angeblich alle anderen Fahrschulen auf einen Schlag hinwegfegen wird, während auf der anderen Seite kleine Fahrschulen als Schwarzgeldklitschen verunglimpft werden, bei denen alles nichts außer Lug und Trug sei.

Solche pauschalen Urteile sind nicht nur ungerecht, sie vergiften auch völlig unnötigerweise das Klima der Diskussion. Verkannt wird dabei vor allem, dass sich die Situation des Fahrschulmarkts radikal gewandelt hat und wir heute vor ganz anderen Probleme stehen als noch vor wenigen Jahren. Vorbei sind die Zeiten, als Fahrschulen mittels ruinöser Preiskämpfe um Kunden wetteifern mussten. Vorbei sind die Zeiten, als es ein Überangebot an Fahrlehrern gab und die Fahrschulkunden noch prompt bedient werden konnten. Heute ist es leichter, ein Goldnugget im Schwarzwald zu finden als einen Fahrlehrer auf dem freien Markt. Gerade in Ballungsgebieten ist es inzwischen normal, dass ein Fahrschüler nach der Anmeldung viele Wochen auf seine erste Fahrstunde warten muss und sich die Ausbildung selbst dann über Monate zieht, weil schlicht das Personal fehlt.

In einem solchen Marktumfeld gibt es eigentlich keinen Grund mehr, Ängste zu schüren oder einen einzelnen Fahrschultypus zu bevorzugen. Denn in einer Frage sind sich stets alle institutionellen Vertreter einig, nämlich dass die Qualität der Ausbildung im Vordergrund stehen muss. Und diese Ausbildungsqualität hängt nicht von der Größe des Betriebes ab, sondern von ganz anderen Faktoren. Eine fundierte Ausbildung, eine gesunde Einstellung zum Beruf, eine adäquate finanzielle Situation, eine Anerkennung der eigenen Leistung und geordnete Arbeitsbedingungen, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einem stabilen sozialen Umfeld ermöglichen, sind die Schlüsselfaktoren für eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung. Grundsätzlich lassen sich all diese Faktoren in allen Betriebsgrößen verwirklichen, unabhängig davon, ob ein Fahrschulinhaber alleine ist oder mit 10, 100 oder 1000 Mitarbeitern hantiert. Natürlich unterscheiden sich die Strukturen solcher Betriebe. Inhaber kleiner Fahrschulen zum Beispiel in ländlichen Gebieten haben den Vorteil, all ihre Kunden persönlich zu kennen. Sie sind häufig eingebettet in die Gemeinschaft, sind aktiv in Vereinen und Verbänden. Wenn solche Inhaber ihren Job nicht ordentlich erledigen, bekommen sie das ganz schnell ganz persönlich zu spüren, wohingegen sie sich durch eine gute Arbeit ein Vertrauensverhältnis aufbauen können, was ihnen Zeit ihres Arbeitslebens Anerkennung und ein gutes Auskommen ermöglichen kann. Je größer eine Fahrschule hingegen wird, desto mehr ist sie auf professionelle Verwaltungsabläufe angewiesen, mit der sie die höhere Kundenanzahl bewältigen kann. Hier sind strukturierte Prozesse und ein Management auf verschiedenen Ebenen nötig, um eine hohe Ausbildungsqualität zu garantieren, auch wenn die Führungsebene nicht mehr jeden einzelnen Kunden persönlich kennen kann.

Am Ende ist es aber immer der einzelne Fahrlehrer im Auto oder im Unterrichtsraum, der nicht nur für die Qualität der Ausbildung einsteht, sondern auch seine Firma repräsentiert und damit über Erfolg oder Misserfolg entscheidet. Weder die Kleinstfahrschule noch der Großkonzern haben eine Überlebenschance, wenn nicht die Arbeit am und mit dem Kunden stimmig ist. Somit gilt es, endlich von allen Seiten die Existenzberechtigung aller Fahrschultypen uneingeschränkt anzuerkennen und sich vielmehr darauf zu konzentrieren, dass die oben genannten Schlüsselfaktoren bestmöglich verwirklicht werden können. Denn nur mit diesen lässt sich das übergeordnete Ziel der größtmöglichen Verkehrssicherheit im Rahmen der Ausbildung anstreben.

Dazu sei abschließend auch gesagt, dass es nicht Aufgabe der Politik sein kann und darf, mit rechtlichen Mitteln auf die künftige Betriebsgröße von Fahrschulen Einfluss zu nehmen. Vieles deutet darauf hin, dass die bisherigen Regelungen zu den Rechtsformen aber auch der Zweigstellenbeschränkung aus verfassungs- und europarechtlichen Erwägungen heraus nicht mehr haltbar sind. Wenn daher der Istzustand nun von der großen Reform der Fahrlehrerrechts korrigiert wird, um den herrschenden rechtlichen Rahmenbedingungen und dem Prinzip der sozialen Marktwirtschaft gerecht zu werden, dann sollten wir das weniger mit harscher Kritik als vielmehr der gebotenen Zustimmung begleiten. Denn am Ende sind es wir als Fahrlehrer, die für die Qualität der Ausbildung sorgen und nicht die Frage, wie viele Zweigstellen eine Fahrschule unterhält.

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Für die Kunden einer Fahrschule ist das Surfen im Netz per Smartphone oder Tablet längst zu einer absoluten Selbstverständlichkeit geworden. Es gibt kaum eine Lebenssituation, und schon gar nicht in der Generation Z, in der nicht das Smartphone gezückt wird. Chatten, Musik hören, Neuigkeiten austauschen, checken was bei facebook los ist, Aktivitäten planen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Auch im Bildungsbereich hat das Online-Lernen längst Einzug gehalten.

Der Fragebogen ist passé, Lernapps sind Stand der Dinge in der modernen Führerscheinausbildung. Sehr oft lassen sich Fahrschul-Lernapps auch mit dem Unterrichtsgeschehen der Fahrschule verzahnen.

Da die Fahrschulkunden aber oft nur über ein limitiertes Datenvolumen verfügen, sind sie auf kostenlose WLAN-Netze angewiesen. Fahrschulen können solche kostenlosen WLAN-Netze für ihre Schülerinnen und Schüler vorhalten. Das macht sie attraktiv. Zeigt den Dienstleistungsgedanken. Und nebenbei bieten sie damit die Voraussetzung, digitales Lernens optimal ausnutzen zu können.

Problematisch war und ist bislang einzig die Sache mit der so genannten Störerhaftung, nach der Anbieter von solchen WLAN-Netzen für das Surf-Verhalten Ihrer Nutzer in Haftung genommen werden können. Dies hat der Gesetzgeber nun erkannt und bessert mit dem Beschluss zur Änderung des Telemediengesetzes nach. Der Gesetzesentwurf wurde am 2. Juni 2016 im Bundestag beschlossen und sieht vor, den bereits für Telekom & Co. geltenden Haftungsausschluss für jeden WLAN-Anbieter auszuweiten. Damit wird die rechtliche Grundlage für das Anbieten eines kostenlosen, nicht passwortgeschützten WLANs gelegt. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2016 in Kraft treten. Damit werden auch Fahrschulen für ihre Kunden ein solches Angebot rechtssicher schaffen können.