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Digitalisierung

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Jetzt rächt es sich, dass wir in Deutschland seit Jahren die Digitalisierung verschlafen haben. Inmitten des Coronashutdowns versuchen Betriebe und Selbständige panikartig, auf Homeoffice, Videomeeting oder onlineshop umzuschalten, um ihr Geschäft einigermaßen in Zeiten des Stillstands am laufen zu halten. Zu lange ignorierten viele die Chancen und Möglichkeiten des ‘Neulands’ namens Internet.

Die Fahrschulbranche ist da keine Ausnahme. Der Einzug der Digitalisierung wird auch hier oft unnötig verschleppt. Man schreibt gerne noch handschriftlich Tagesnachweise, trägt Termine im gebundenen Kalenderbuch ein, beargwöhnt den Einsatz von Fahrsimulatoren und belächelt oder verunglimpft die aufkommende E-Mobilität und erst Recht den Gedanken an teilautonome Fahrzeuge, deren Herzstück aus dem Zeitalter der Digitalisierung und nicht mehr dem der Dampflock kommt.

Und so wundert es nicht, dass große Teile der Fahrlehrerschaft, Verbände, aber auch Verlage den Gedanken an die Einführung von Elementen des E-Learnings und von Online-Unterricht in Fahrschulen in der Vergangenheit entweder verdrängt oder konsequent bekämpft haben – man denke nur an die Auseinandersetzungen um Odokar in Berlin. Zu groß war die Angst, dass man etwas verlieren könnte oder man seine behagliche Komfortzone verlassen müsste. Statt den Transformationsprozess aktiv zu gestalten, setzten die Stakeholder lieber auf ‘Aussitzen’. Auch ohne Corona war das ein Fehler, da die Digitalisierung der Welt nicht auf Fahrschulen Rücksicht nimmt und wartet – selbst wenn die Politik in Deutschland in Sachen Stillstand noch ein verlässlicher Verbündeter ist und tiefgreifende Reformen im Ausbildungsbereich womöglich erst kurz nach dem Sankt-Nimmerleins-Tag zu erwarten sind.

In der augenblicklichen Coronakrise aber platzt jetzt die Seifenblase der heilen Welt von einem Theorieunterricht, der für immer und ewig in ortsfesten Räumen als Echo des analogen Zeitalters abgehalten wird. Denn plötzlich bewegen sich – was wir alle in einer solch existenzbedrohenden Krise auch erwarten – Politik und Verwaltung und schicken sich an, an vielen Stellen in Windeseile bislang unmöglich geglaubtes möglich zu machen. Und so gerät mit einem Satz des für uns zuständigen Abteilungsleiters im Bundesverkehrsministerium (BMVI) alles ins Wanken: “Vorhandene digitale Verfahren (auch e-Learning) können nach hiesiger Einschätzung weitgehend vorübergehend eingesetzt werden [..]” Ohne Zweifel ist das eine gut gemeinte Empfehlung an die Länder, dass man durchaus flexibel in Zeiten der Betriebsschließungen agieren darf. Der interpretationswürdige Terminus “Vorhandene digitale Verfahren” rief aber erwartungsgemäß eine Kakophonie bei Ländern und untergeordneten Behörden hervor.

Ob in der Coronakrise oder danach – künftig wird e-Learning auch ein Bestandteil des Fahrschulunterrichts werden. Bild: shutterstock.com/zoFot

Während Niedersachsen vorpreschte und Online-Unterricht unter Einhaltung einiger durchaus wesentlicher Auflagen zuließ, verweigerten andere die Zulassung mit dem Argument, dass es ja aufgrund des bisherigen Verbots gar keine vorhandenen digitale Verfahren geben könne und an vielen anderen Orten herrscht nach wie vor Stille, weil in der Exekutive niemand so recht weiß, wie man jetzt damit umgehen soll. Angesichts der aktuell chaotischen Verhältnisse soll dafür niemand ein Vorwurf gemacht werden, doch die Situation ist gleichwohl hausgemacht, weil man in normalen Zeiten schlicht geschlafen hat.

Durch die Fahrlehrerschaft zieht sich in der Frage nun ein tiefer Riss. Da sind auf der einen Seite diejenigen, die im online-Unterricht eine Bedrohung ihrer Existenz sehen, solche die gar nicht wissen, wie sie das jetzt umsetzen sollten oder die den digitalen Verfahren an sich skeptisch gegenüber stehen bzw. wahlweise eine Kombination daraus. Auf der anderen Seite stehen die, die entweder schon lange den Wunsch nach Online-Unterricht hegen und voller innovativer Gedanken sind oder die in einem solchen neuen Angebot zumindest einen Strohhalm erblicken, an den sie sich klammern, um wenigstens Neukunden zu gewinnen oder ein klein wenig Umsatz zu generieren, während die Räder stillstehen. Und angesichts der dramatischen Lage kann man für beide Seiten durchaus Verständnis aufbringen, da die Angst vor der wirtschaftlichen Zukunft für viele dabei im Zentrum steht, aber zu unterschiedlichen Schlüssen führt.

Einerseits mag eine kurzfristig gewährte Erlaubnis für Online-Unterricht etwas Druck aus dem Kessel nehmen, ohne dass dadurch gleich die Verkehrssicherheit nachhaltig leidet und die Zahl der tödlichen Unfälle sich an die Steigerungsraten der Coronainfizierten angleicht. Andererseits birgt sie das Risiko für Wettbewerbsverzerrung, führt zu einem wenn auch zeitlich befristeten Qualitätsverlust beim Unterricht und sorgt für ein völlig ungeordnetes Verfahren, bei dem die fahrlehrerrechtlichen Vorgaben und Ziele über Bord geworfen werden.

Fakt aber ist, dass für die allermeisten Fahrschulen, unabhängig davon ob sie Online-Unterricht anbieten wollen oder nicht, es nahezu ein Ding der Unmöglichkeit ist, in einem Schnellschussverfahren einen solchen Unterricht in einigermaßen professioneller Weise anzubieten. Allein das grundlegende Equipment ist entweder aufgrund des Ansturms der letzten Tage ausverkauft -schon eine einfache webcam zu erwerben ist kaum mehr möglich- und auch die Einrichtung an sich ist weitgehend unbekannt, da sich bislang nur wenige näher mit Fragen der Audio-, Ton- oder Beleuchtungsqualität in einem “Fahrschulstudio” befasst haben dürften. Auch welche der vielen Plattformen (z.B. zoom, edupip, gotowebinar, clickmeeting etc.) vom handling der Bedienenden her, aus Kundenperspektive (Stichwort Einfachheit des Zugangs), aus Sicht der Stabilität oder mit Blick auf Fragen der Kosten oder des Datenschutzes geeignet sind, bedarf einer genauen Analyse, die kaum in ein paar Tagen zu erledigen ist. Weiterhin wäre zu klären, wie genau die Identitätsfeststellung zu erfolgen hat, wie genau die Kunden im Sinne eines schülerzentrierten Unterrichts eingebunden werden können, wie die Überwachung sichergestellt ist usw. usw.

Auch Fahrschulen nutzen die neuen Möglichkeiten – hier eine Videokonferenz unter Kolleg_innen zur Nutzung von Online-Unterricht. Bild:Sascha Fiek

Man mag jetzt vielleicht einwenden, dass man das in einer Krisensituation nicht alles so genau und so deutsch nehmen sollte und wir Dinge auch einfach mal laufen lassen sollten. Aber alles, was wir jetzt tun, wird auch einen Einfluss auf die Zeit nach dem Virus haben. Wenn wir es jetzt nicht schaffen, mit einigen Qualitätsstandards beim Online-Unterricht aufzuwarten, dann werden wir es künftig schwerer haben, diese Standards in die Normalität zu retten und noch richtigen, pädagogisch wertvollen, aber digital durchgeführten Unterricht anzubieten. Denn wenn wir uns jetzt einfach nur vor ein Smartphone setzen und eine Art online-meeting mit unseren Schüler_innen abhalten oder wenn wir gar nur einige statische Videos von allen Lektionen für YouTube & Co. produzieren, mag man in den Ministerien verständlicherweise auf die Idee kommen, dass es auch ganz gut ohne die bisherige Art des Unterrichts gehen könnte und dann hätten wir tatsächlich alle miteinander das Thema Theorieunterricht selbst zu Grabe getragen und fortan bliebe den Fahrschulen dann nur der Praxisunterricht, zumal andere Anbieter dann besser, schneller und günstiger darin sein werden, unsere Kunden einfach nur theorieprüfungsreif zur machen.

Insofern wären alle Verantwortlichen gut beraten, trotz des Verständnisses für die herrschende Not, zumindest bei den anstehenden Ausnahmen auf ein Mindestmaß an Qualität zu pochen, damit wir uns nicht selbst ein Bein stellen. Um erst gar nicht in ein Dilemma zu kommen, wäre es vermutlich besser, wir würden auf Ausnahmen verzichten und nicht voreilig einen Online-Unterricht einführen, an dessen Ende wir uns selbst aufs Abstellgleis begeben.

Klar ist aber auch eines – unabhängig davon, ob es nun zu krisenbedingtem Online-Unterricht kommt oder nicht, müssen wir uns jetzt endlich der Existenz von diesem Unterrichtstyp stellen und die Art und Weise, wie wir diesen künftig umsetzen wollen, aktiv angehen. Die Zeit kann nicht mehr zurückgedreht werden. Deutschland lernt gerade, dass digital viel mehr möglich ist als bislang gedacht. Auch wir sind hier in der Pflicht, Systeme zu entwickeln und der Politik Vorschläge zu unterbreiten, die einerseits die Möglichkeiten des world wide web ausschöpfen, aber auch andererseits die Notwendigkeit mancher persönlicher Präsenz und gemeinschaftlicher Erörterung und Diskussion unterstreichen, wenngleich auch in verringertem Umfang.

Für heute hoffe ich, dass wir uns dieser Frage, wie wir einen vernünftigen Online-Unterricht ausgestalten, künftig intensiv widmen und nicht schon morgen in der Krise aufgrund behördlicher Vorgaben darauf angewiesen sind, in einem Schnellschuss einen solchen Unterricht aus dem Boden zu stampfen. Es mag dabei durchaus positive Beispiele geben (s. Bericht über Fahrschule Lindemann aus Leer), aber die Vielzahl dürfte auf die Schnelle nichts nachahmenswertes produzieren können.

Soll es unter dem Eindruck der Coronakrise künftig online-Unterricht in Fahrschulen geben?

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Beitragsbild: Shutterstock.com/gnepphoto – ID 633480782

Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin dürfte manch ein Teilnehmer geradezu überwältigt gewesen sein angesichts der Fülle von neuen Informationen und Produkten, die den rasanten Wandel in der Fahrlehrerbranche eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. So wird die gute alte Ausbildungsdiagrammkarte Stück für Stück durch digitale Lernstandsapps ersetzt, Prüfer dürfen sich auf das elektronische Prüfprotokoll einstellen und für die ersten Fahrstunden wurde sogar ein Simulator mit VR-Brille vorgeführt. Auch in den Vorträgen und workshops zu den rechtlichen und technischen Entwicklungen wurde deutlich, dass die Führerscheinausbildung derzeit von der ersten bis zur letzten Minute durchdigitalisiert wird. Besonders aufhorchen ließ in diesem Zusammenhang eine Forderung von Peter Glowalla, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbands Berlin, der in seinem Vortrag eine kleine Revolution skizzierte.

Demnach sollen künftig Fahrschulfahrzeuge mit mindestens fünf Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. In der Prüfungsfahrt lässt sich der Prüfer dann drei der von ihm ausgewählten elektronischen Helfer von dem Bewerber vorführen. Vorstellbar wäre also, dass der Bewerber z.B.  eine Parkübung manuell und eine unter Zuhilfenahme des Parkassistenten durchführt. Er könnte auch auf einem Autobahnabschnitt aufgefordert werden, den Abstandsregeltempomat einzusetzen oder die Funktionsfähigkeit des Spurhalteassistenten zu überprüfen. 

Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG
Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG

Auch wenn Anzahl und Art der Assistenzsysteme sowie die genaue Verwendung in der Prüfung noch nicht abschließend festgelegt sind, so ist doch klar, dass es sich dabei nicht nur um den Vorschlag einer Person handelt, sondern dieser Ansatz auf verschiedenen Ebenen wie z.B. auch der TÜV/Dekra arge tp 21 diskutiert und vorangetrieben wird.

Eine solch erfrischend moderne Idee hat das Potenzial, der Mobilitätswende in unserem Land ein wenig mehr Rückenwind zu verschaffen. Denn wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Anfang an an die Nutzung von Fahrassistenten herangeführt und mit deren Chancen und Risiken im Rahmen der Ausbildung vertraut gemacht werden, können sie später viel selbstbewusster und aktiver mit solchen Systemen umgehen, als das heute bei vielen Autofahrern noch der Fall ist.

Da die dafür nötigen Fahrassistenzpakete für Neufahrzeuge inzwischen recht erschwinglich geworden sind, sollte es für Fahrschulen kein Problem darstellen, im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeugerneuerung den Fuhrpark entsprechend anzupassen, sofern das nicht sowieso schon geschehen ist. 

Der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang ist aber die verbindliche Nutzung der Systeme im Rahmen der Prüfungsfahrt. Nur wenn Fahrschüler und Fahrlehrer darum wissen, dass der gekonnte Einsatz von den Assistenten auch über den Prüfungserfolg mitentscheidet, werden sie gemeinsam mit der nötigen Intensität an der Erlangung der zusätzlich zu erwerbenden Kompetenzen arbeiten. 

Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten.
Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten. Bild: Sascha Fiek

Diese markante Umstellung in der Fahrausbildung vermag durchaus das Image der Fahrlehrerschaft zu steigern. Denn der Fahrlehrer entwickelt sich so auch ein kleines Stück in Richtung Softwarebetreuer, wenn er seinen Kunden Einstellungen und Funktionsweisen der digitalen Möglichkeiten eines Fahrzeugs näher bringt. Gleichzeitig vermag der vernünftige Einsatz von sicherheitsrelevanten Assistenten auch ein erhebliches Absenken der Unfallzahlen zu bewirken. Insofern ist eine Unterrichtung in die Welt der Fahrassistenten nicht nur Lust, sondern auch Pflicht für Fahrlehrer. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Umsetzung dieser Idee noch deutlich vor Ablauf des Jahrzehnts eingeleitet wird.

Soll die Verwendung von Fahrassistenzsystemen Bestandteil der Prüfung werden?

  • ja (58%, 104 Votes)
  • nein (37%, 67 Votes)
  • weiß nicht (4%, 8 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 179

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Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin wird die aktuelle Reform des Fahrlehrerrechts zweifellos im Mittelpunkt vieler Gespräche, Vorträge und Diskussionen stehen. Wer jedoch in den letzten Monaten die Auseinandersetzungen in diversen Foren im Internet oder die einschlägigen Publikationen dazu verfolgt hat, mag an der Sinnhaftigkeit der Diskussionen zweifeln. Denn allzuoft stehen sich Gegner und Befürworter unversöhnlich gegenüber. Während die einen in Euphorie verfallen und auf eine goldene Fahrlehrerzukunft setzen, malen die anderen den Untergang des Abendlands an die Wand und beschwören einen Verlust an Verkehrssicherheit. Dabei scheinen häufig eher persönliche Eitelkeiten und Rechthaberei anstelle von sachlichen Erwägungen zu den teilweise völlig überzeichneten Einschätzungen zu führen.

Denn mit einem nüchternen Blick auf die Reform wird man schnell feststellen, dass uns die geänderten Paragrafen weder eine Vielzahl dringend benötigter Nachwuchskräfte bescheren werden noch dass sie uns die Fahrschulstrukturen von heute auf morgen komplett umkrempeln. Sicherlich sorgt die Reform für den so oft angemahnten Bürokratieabbau, sie senkt manche Hürden und schafft neue Möglichkeiten  der Zusammenarbeit. Das macht die deutschen Fahrschulen im besten Fall wirtschaftlich zukunfts- und überlebensfähig. Man sollte daher nicht, und sei es nur aus Nostalgie heraus, den Fehler begehen, Tagesnachweise, Berichtshefte oder vorhandene Führerscheine als eherne Garanten der Verkehrssicherheit hochzustilisieren. Solche Diskussionen  um das Klein Klein mögen für uns Fahrlehrer, die wir gerne mal im eigenen Saft schmoren, eine Rolle spielen, aber in der Politik und der Bevölkerung ernten wir eher Unverständnis als Zustimmung. Wir sollten nicht vergessen, dass die Politik nur den Rahmen setzt. Für Ausbildungsqualität, für Kunden- und mitarbeiterzufriedenheit, für Verkehrssicherheit, für Fahrlehrernachwuchs und für wirtschaftliche Stabilität sind letztlich wir als Fahrlehrer in unseren Fahrschulen selbst verantwortlich. 

Aber genau genommen ist die jetzige Reform nur eine Petitesse im Vergleich zu den eigentlich tiefgreifenden Reformen, die uns bevorstehen. Denn die Digitalisierung, die Globalisierung, der demographische Wandel und die Mobilitätsrevolution stellen uns vor ganz andere Herausforderungen. Die Zeiten, in denen mehr oder weniger ähnliche Kunden mit mehr oder weniger ähnlichen Bedürfnissen in die Fahrschule kamen, um mehr oder weniger ähnlichen Theorieunterricht und Fahrstunden zu genießen, sind schlicht vorbei.

Die heutigen Kinder werden eine völlig andere Führerscheinausbildung erleben. Quelle: Shutterstock
Die heutigen Kinder werden eine völlig andere Führerscheinausbildung erleben. Quelle: Shutterstock

Unsere Kunden werden nicht nur im Durchschnitt älter und kommen aus immer mehr Ländern, sondern sie sind auch an eine 24/7 Dienstleistungsmentalität gewöhnt. Sie erwarten, dass ihre Fahrschule rund um die Uhr auf allen Kommunikationskanälen erreichbar ist und verstehen nicht, warum wir keine Fahrstunden an Sonn- und Feiertagen anbieten (dürfen). Fahrschulen, die im google ranking erst auf Seite zwei auftauchen, die Anfragen nicht binnen weniger Stunden beantworten oder gar telefonisch nicht ganztags erreichbar sind, gehen im Wettbewerb schneller unter als Eis in der Sonne schmilzt.

Dann sind da die digitalen Lernmedien, die online-Fahrlehrerkalender, die social-media Kanäle, die Ausbildung mit Simulatoren, die Ergänzung durch Lernvideos, online-Lernstandsanzeigen, online-Bewertungsportale u.v.m. Die Ausbildungswelt verlagert sich mit rasanter Geschwindigkeit in die Tiefen des World Wide Web. Das wird auch Auswirkungen auf den seit vielen Jahren unveränderten Theorieunterricht haben. Nicht nur aufgrund der digitalen Möglichkeiten, sondern auch aufgrund des Fahrlehrerschwunds und der zumeist in der Arbeitswelt unbeliebten Unterrichtszeiten am Abend, wird sich Theorieunterricht ebenfalls in das Netz verlagern, ja sogar verlagern müssen. Es werden vermutlich gewisse Präsenzzeiten in der Fahrschule verbleiben, aber starre 14 Einheiten à 90 Minuten im Fall des Ersterwerbs der Klasse B oder Beschränkungen auf 2 Unterrichte pro Tag kann es nicht mehr geben. Wahrscheinlicher ist, dass man das Erlernen von Regelwissen daheim erledigt und dann vielleicht zu Erörterung, Vertiefung und Wiederholung diffiziler Fragestellungen für einen ganzen Tag in die Fahrschule geht (z.B. in den Ferien oder an den Wochenenden).

Mit der Verdrängung des Verbrennungsmotors ändert sich auch die Fahrausbildung. Quelle: Pixabay
Mit der Verdrängung des Verbrennungsmotors ändert sich auch die Fahrausbildung. Quelle: Pixabay

Auch in der praktischen Ausbildung kann kein Stein auf dem anderen bleiben. Das heutige System mit seinen etwas lieblos vorgegebenen besonderen Ausbildungsfahrten und einem groben Rahmenplan wird den gewandelten Anforderungen nicht mehr gerecht. Denn die Voraussetzungen der Fahrschulkunden variieren in bislang nicht gekannter Weise. Nehmen wir dazu zwei Beispiele: Schülerin 1 legt an ihrem 17. Geburtstag ihre praktische Prüfung  in München ab und fährt dort das erste Jahr im Großstadtdschungel nur in Begleitung ihrer Mutter, die sich gerade einen BMW X5 als Plugin-Hybrid mit allen modernen Assistenzsystemen zugelegt hat. Auf der anderen Seite nehmen wir Schüler 2, der an seinem 18. Geburtstag in einem ländlichen Gebiet seine Fahrprüfung absolviert und fortan alleine ohne Begleitung in einem 16 Jahre alten Opel Corsa zwischen verschiedenen Dörfern verkehrt. Für diese beiden Fahrschüler sind im Grunde genommen zwei völlig verschiedene Ausbildungen notwendig. In den letzten Jahren haben sich viele Parameter verändert: Begleitung oder nicht, urbanes oder ländliches Umfeld, privater oder beruflicher Einsatz, Automatikgetriebe oder Schaltwagen, Assistenzsysteme vorhanden oder nicht, Verbrennungs- oder Elektromotor usw. Die Varianz ist so groß geworden, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen in den Fahrschulen längst nicht mehr ausreichen, um alle Bedürfnisse zu erfüllen.

Um sich dem Wandel anzupassen, liegt die eigentliche Herausforderung in den Fahrschulen und in der Fahrschülerausbildungsordnung. Lasst uns daher die Reform des Fahrlehrergesetzes nun als einen ersten Schritt begreifen, auch wenn uns nicht immer alles passt, was dort verankert ist. Und lasst uns dann die eigentliche Arbeit anpacken, die vor uns liegt und die wirklich große Auswirkungen auf Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit haben wird.