Autor

Nils Hartig

Browsing
Dieses Logo könnte bald viele Fahrschulen schmücken. / abrufbar unter marketing@fortbildung33.de
Logos in dieser Art könnten bald viele Fahrschulschaufenster schmücken. Dieses kann kostenlos angefordert werden unter marketing@fortbildung33.de

Für die Kunden einer Fahrschule ist das Surfen im Netz per Smartphone oder Tablet längst zu einer absoluten Selbstverständlichkeit geworden. Es gibt kaum eine Lebenssituation, und schon gar nicht in der Generation Z, in der nicht das Smartphone gezückt wird. Chatten, Musik hören, Neuigkeiten austauschen, checken was bei facebook los ist, Aktivitäten planen. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Auch im Bildungsbereich hat das Online-Lernen längst Einzug gehalten.

Der Fragebogen ist passé, Lernapps sind Stand der Dinge in der modernen Führerscheinausbildung. Sehr oft lassen sich Fahrschul-Lernapps auch mit dem Unterrichtsgeschehen der Fahrschule verzahnen.

Da die Fahrschulkunden aber oft nur über ein limitiertes Datenvolumen verfügen, sind sie auf kostenlose WLAN-Netze angewiesen. Fahrschulen können solche kostenlosen WLAN-Netze für ihre Schülerinnen und Schüler vorhalten. Das macht sie attraktiv. Zeigt den Dienstleistungsgedanken. Und nebenbei bieten sie damit die Voraussetzung, digitales Lernens optimal ausnutzen zu können.

Problematisch war und ist bislang einzig die Sache mit der so genannten Störerhaftung, nach der Anbieter von solchen WLAN-Netzen für das Surf-Verhalten Ihrer Nutzer in Haftung genommen werden können. Dies hat der Gesetzgeber nun erkannt und bessert mit dem Beschluss zur Änderung des Telemediengesetzes nach. Der Gesetzesentwurf wurde am 2. Juni 2016 im Bundestag beschlossen und sieht vor, den bereits für Telekom & Co. geltenden Haftungsausschluss für jeden WLAN-Anbieter auszuweiten. Damit wird die rechtliche Grundlage für das Anbieten eines kostenlosen, nicht passwortgeschützten WLANs gelegt. Das Gesetz wird voraussichtlich im Herbst 2016 in Kraft treten. Damit werden auch Fahrschulen für ihre Kunden ein solches Angebot rechtssicher schaffen können.