Schlagwort

Fahrerassistenzsysteme

Browsing

Oft wurde in den letzten Jahren über die Frage diskutiert, welche Fahrassistenzsysteme in der praktischen Prüfung zum Einsatz kommen dürfen und welchen Einfluss deren jeweilige Verwendung auf das Ergebnis der Prüfungsfahrt hat. Rechtlich erscheint die Lage dazu zunächst komfortabel, weil der Gesetzgeber alle Systeme und Ausstattungen der Fahrzeughersteller “grundsätzlich” zulässt (FeV Anlage 7 Punkt 2.2.17) .

Was das aber tatsächlich in der Prüfungsfahrt bedeutet, dem haben sich nun die in der argetp21 zusammengeschlossenen Prüforganisationen von TÜV und Dekra gewidmet und die “Anwenderhinweise zur Bewertung der Nutzung von Fahrerassistenzsystemen und teilautomatisierten Fahrfunktionen in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung” (Stand Januar 2019) entwickelt. Diese mit den Fahrlehrerverbänden abgestimmte Broschüre dient als Leitfaden für alle Prüfer, Fahrlehrer und auch die Fahrerlaubnisbewerber selbst, um Klarheit zu schaffen, wie der Einsatz von diesen Systemen während der Prüfungsfahrt zu bewerten ist.

Ein wichtiger neuer Leitfaden für Prüfungsfahrten, entwickelt von der argetp21 der Prüforganisationen

Vor allem mit Blick auf einen in Zukunft möglicherweise verbindlichen Einsatz von den elektronischen Helfern in der Prüfung sollen objektive Bewertungskriterien dazu dienen, die Zweckmäßigkeit und Nützlichkeit der jeweiligen Verwendung zu taxieren, aber beispielsweise auch eine übermäßige Ablenkung als Fehler einzuordnen. Anhand der gängigsten Systeme werden in dem Dokument Wirkung, Systemnutzung und zu erfolgende Rückmeldungen an den Fahrerlaubnisbewerber erläutert. Viele Einschätzungen und Hinweise sind dabei aus unserer täglichen Arbeit erwartbar und nachvollziehbar. Wenn beispielsweise Notbremsassistenten oder Spurwechselassistenen mit aktivem Lenkeingriff vom Fahrzeug ohne willentliche Steuerung des Fahrers aktiviert werden, weil eine Notlage eintrittt, dann geht dem in vielen, wenn nicht gar in den allermeisten Fällen ein Fahrfehler voraus, der auch ohne Assistent zu einem Fahrlehrereingriff führen würde und somit ein Nichtbestehen auslöst.

Verlangt wird logischerweise auch, dass bei allen Systemen eine Übersteuerung durch den Prüfling erfolgen muss, wenn die Rahmenbedingungen das erforderlich machen, z.B. weil eine adaptive Geschwindigkeitsregelanlage ein einscherendes Fahrzeug nicht erkennt. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass z.B. Einparkhilfen in allen Spielarten bis hin zum Einparkvorgang außerhalb des Fahrzeugs unter Verwendung einer App auf dem Smartphone eingesetzt werden können, sofern eine hinreichende Verkehrsbeobachtung und Reaktion auf die Umgebungsparameter (beispielsweise Parkverbot) gegeben sind. Anders gesagt ist quasi immer alles unabhängig von der Systemnutzung zulässig, solange Verkehrsbeobachtung, Fahrzeugpositionierung, Geschwindigkeitsanpassung und Kommunikation in Ordnung sind.

Allerdings gibt es schlussendlich auch keine absolute Gewissheit, wie so oft in Prüfungen. Wann eine Ablenkung durch ein System als zu groß gewertet wird oder wann der zweckmäßige Einsatz eines Assistenten angezweifelt wird, wird immer auch eine individuelle Einzelfallerwägung sein. Für uns Fahrlehrer gibt es nun jedoch zumindest eine Handlungsgrundlage, so dass wir guten Gewissens alle Systeme während der Prüfung zum Einsatz bringen lassen können, was aber auch damit einhergeht, unseren Kunden im Vorfeld die Funktionsweisen, Systemgrenzen und Umgang mit diesen beizubringen.

Eine Vielzahl von Sensoren bedeutet für Fahrlehrer auch, deren Möglichkeiten und Grenzen zu kennen und den Fahrschulkunden zu vermitteln. Bild: Audi AG

Die Prüforganisationen haben somit einen wichtigen und für alle Beteiligten hilfreichen Baustein vorgelegt. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese eher die Aspekte betonen, was nicht zulässig ist und an welcher Stelle der Prüfungserfolg trotz oder wegen der Verwendung von Assistenzsystemen verwehrt bleibt. Die organisierte Fahrlehrerschaft hingegen ist nun gefordert, ihren Teil dazu beizutragen, die Vorschriften zur Ausbildung (FahrschAusbO & Co.) zu reformieren und die Fahrausbildung fit für die heutige und zukünftige Technik zu machen. Denn so wichtig und sinnvoll all die modernen elektronischen Helferlein auch sind, so wichtig ist es auch, das Wissen darüber zu vermitteln, wie sie funktionieren und vor allem in welchen Situationen sie nicht in der Lage sind, uns als Fahrer zu unterstützen. Diese Fragen und die sich daraus ergebende Anwendung müssen jetzt fester Bestandteil einer professionellen Fahrausbildung werden.

Beitragsbild: Audi AG