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Basisfortbildung

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Fortbildung ist in fast allen Branchen ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitswelt geworden. Ob Gärtner oder Chirurg, ob Busfahrer oder Jurist, ob Handwerker oder Lehrer, überall sorgen die sich rasant wandelnden Rahmenbedingungen in den Berufsfeldern und der Gesellschaft für die Notwendigkeit, sich selbst unter dem berühmten Stichwort des ‘Lebenslangen Lernens’ kontinuierlich weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Dies gilt auch und gerade für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft innehaben. Sie sind mit einer Vielzahl an vielschichtigen Veränderungen konfrontiert, sei es in rechtlichen, in technischen, in ökonomischen, in gesellschaftlichen oder pädagogischen Belangen. Kaum einer würde die Notwendigkeit für regelmäßige Fortbildungen in Frage stellen wollen, genausowenig wie die dazugehörigen rechtlichen Vorgaben.

Allerdings gibt es in der Fahrlehrerfortbildung einige offenkundige Ungereimtheiten, die das Verhältnis von Art, Dauer und Inhalt der Fortbildung bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsgrad betreffen. So ist es zum Beispiel wenig einleuchtend, dass ein Fahrlehrer mit nur einer einzigen Ausbildungsklasse die gleiche Menge an Fortbildung zu absolvieren hat wie ein anderer, der zum Beispiel zusätzlich Fahrlehrer für die Klassen A,C und D ist. Schwerer als die rein quantitative Frage wiegt aber der Umstand, dass es auf der inhaltlichen Seite keinerlei Vorgaben für eine Fortbildung in einer der Erweiterungsklassen gibt. Ein Fahrlehrer aller Klassen kann somit durch sein Berufsleben schreiten, ohne sich ein einziges  Mal im Bereich A,C oder D weiterzubilden, unabhängig davon, ob er in diesen Klassen ausbildet oder nicht.

Während man sich an diese Situation quasi gewöhnt hat und schon lange nicht mehr darüber spricht, wurde das System mit der Einführung der jährlichen Fortbildungspflicht je Seminarerlaubnis noch unverständlicher. Ausgerechnet für die ASF und FES Seminare, die sich hinsichtlich Aufbau, Struktur und Durchführung kaum verändern und die oftmals nur Randbereiche der Arbeit von Fahrlehrern darstellen, verlangt man inzwischen pro Seminartyp und Jahr einen Tag Weiterbildung.  Damit mochte man vielleicht dem Wunsch nach mehr Fortbildung im quantitativen Sinne nachkommen, aber für eine Steigerung der Ausbildungsqualität von Fahrlehrern dürfte diese Maßnahme weithin nutzlos sein.

Wer aber die Hoffnung gehegt hat, dass die anstehende Reform des Fahrlehrergesetzes eine bessere Balance in dieser Frage schafft, wurde enttäuscht. Denn ganz im Gegenteil werden mit den nun geplanten Änderungen die Unstimmigkeiten noch größer. Zu begrüßen ist zwar, dass nun auch Ausbildungsfahrlehrer alle vier Jahre einen eigenen Tag Weiterbildung besuchen müssen. Auf der anderen Seite wurde aber ein inhaltlich nicht nachvollziehbarer Bonus für Inhaber von Seminarerlaubnissen eingeführt, die fortan einen Teil der Seminarfortbildung auf die Basisfortbildung anrechnen können wie folgende Tabelle zeigt.

Tabelle: Beispiel Fortbildung nach neuem Recht
Erlaubnisse (Klassen, Seminare)Basis-fortbildungASF-FortbildungFES-FortbildungSumme
B3003
A,B,C,D3003
A,B,C,D, ASF, FES1449

Somit gerät die Fahrlehrerfortbildung zumindest in manchen Fällen völlig aus dem Lot. Denn zum einen bleibt das Ungleichgewicht zwischen einem Fahrlehrer der Klasse B und einem Fahrlehrer aller Klassen weiterhin bestehen. Zum anderen muss ein Inhaber von Seminarerlaubnissen ein Vielfaches an Fortbildung leisten, kann sich aber damit quasi um einen Teil der Basisfortbildung herummogeln. Er kann also mit dem Absitzen von Fortbildungen, in denen die Fortbildungsdozenten selbst händeringend nach Inhalten suchen, sich solche Fortbildungen ersparen, die seine eigentliche Hauptarbeit betreffen und in denen es an wichtigen Inhalten wahrlich nicht mangelt.

Eine solche Bonusregelung mag zwar gut gemeint sein, geht aber in die völlig falsche Richtung. Sinnvoll wäre es allenfalls gewesen, die Basisfortbildung auf die Seminarfortbildung anzurechnen und nicht umgekehrt.

Ein in meinen Augen schlüssigeres und stimmigeres Konzept hätte wie folgt aussehen können. Die Regelung zur dreitägigen Basisfortbildung wird beibehalten. Darüber hinaus muss für jede Erweiterungsklasse, für jede Seminarerlaubnis und für den Ausbildungsfahrlehrer jeweils ein zusätzlicher Tag Fortbildung in einem Vierjahreszeitraum besucht werden, auf den auch die Basisfortbildung angelegt ist. Ein Klasse B Fahrlehrer käme damit nach wie vor auf 3 Tage, ein Fahrlehrer aller Klassen auf 6 Tage und mit Seminarerlaubnissen und Ausbildungsfahrlehrer würden im Maximum 9 Tage innerhalb von vier Jahren fällig, also genau die Anzahl, die die Reform auch jetzt für diesen letzten Fall vorsehen würde. Ein solches Konzept würde die Fortbildung qualitativ enorm aufwerten, weil sie mehr inhaltliche Vielfalt bietet und sich stärker auf die nötigen Kompetenzen eines Fahrlehrers konzentriert. Auch Fahrlehrer, die eine Klasse über einen gewissen Zeitraum nicht ausbilden, würden so etwas mehr am Ball bleiben und könnten wieder leichter einsteigen. Für Fahrlehrer, die als Zusatzklassen A, C und/oder D haben, wäre es eine zumutbare Mehrbelastung von 1-3 Tagen Fortbildung innerhalb von vier Jahren und für die, die alles haben, wäre es eben keine Zusatzbelastung.

Vielleicht gelingt es ja noch auf der Zielgeraden im parlamentarischen Verfahren auf eine Verbesserung des Fortbildungssystems hinzuwirken. Der Vorschlag hier soll als Diskussionsanregung dienen und erhebt nicht den Anspruch, eine abschließende und perfekte Lösung zu sein. Aber besser als das, was ist und als das, was kommen soll, dürfte es allemal sein. Kommentare dazu sind wie immer willkommen.