Schlagwort

DVR

Browsing

Mit der Anhörung im Verkehrsausschus des Deutschen Bundestags endete für die Verbände heute eine langer Weg des Einsatzes für die Modernisierung des Fahrlehrergesetzes. Bernd Brenner (BAGFA), Gerhard von Bressensdorf (BVF), Sascha Fiek (Moving), Christian Kellner (DVR) und Rainer Zeltwanger (BDFU) standen als geladene Sachverständige den Abgeordneten noch ein letztes Mal Rede und Antwort auf deren Fragen. 

Die wesentlichen Knackpunkte waren erwartungsgemäß die Lockerung der Zweigstellenregelung, der Wegfall des Begrenzung auf täglich 495 Minuten praktische Ausbildung auch für Selbständige, die Frage nach der Zulassung Freier Mitarbeiter, die Art des Bildungsabschlusses für den Zugang zur Fahrlehrerausbildung sowie die Zukunft der Fahrschulüberwachung. Ein kurzer Abriss der Stellungnahmen sowie die derzeitige Fassung des Gesetzes ist auf den Seiten des Bundestags zu finden.

Erfreulich ist, dass trotz verschiedentlich unterschiedlicher Positionen in einzelnen Sachfragen sich alle Verbandsvertreter darin einig sind, dass das neue Gesetz im Grundsatz zu begrüßen ist und alle dessen Verabschiedung befürworten. Dies ist ein ganz wichtiges Signal an die Politik und trägt hoffentlich dazu bei, dass die Branche die lang ersehnte Reform nun auch tatsächlich bekommt. 

Bei der Vielfalt an Vertretern mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf die Branche ist es nicht weiter verwunderlich, dass es zu Beginn des Prozesses durchaus hitzige und emotionale Debatten um den vermeintlich richtigen Weg der Reform gegeben hat. Glücklicherweise standen gegen Ende Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft im Vordegrund. Man konnte spüren, dass alle miteinander gewillt waren, die Rahmenbedingungen für die Fahrschulen, die Fahrlehrerschaft und die Fahrausbildung als solche zu verbessern. Wie vermutlich bei jedem neuen Gesetz mit weitreichenden Änderungen für eine Branche wird manches mit Kritik und manches mit Zustimmung aufgenommen werden.

Nun ist es an den Abgeordneten des Bundestags, in den nächsten parlamentarischen Schritten dem Gesetz seinen letzten Feinschliff zu geben. Es bleibt dabei bis zum letzten Moment spannend, ob nun doch die Zahl der Zweigestellen reduziert bleibt, Fahrlehrer auch mehr als 495 Minuten praktische Ausbildung durchführen dürfen u.v.m. Ohne an dieser Stelle spekulieren zu wollen, wie es ausgehen wird, dürfen wir nun erwarten, dass das Gesetz noch in diesem Monat im Bundestag verabschiedet werden wird, wenn nichts unvorhergesehenes mehr passiert. Und wenn dann im Mai auch der Bundesrat grünes Licht gibt, können wir uns auf einen Start am 1. Januar 2018 freuen mit einem Gesetz, das unserer Branche neue Zukunftsfähigkeit mit auf den Weg gibt.