Für mich war es eine großartige Erfahrung, am 22. Juni 2016 als Sachverständiger zu der öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes in den Verkehrsausschuss im Bundestag eingeladen zu sein. Dieser Gesetzesentwurf geistert schon seit einigen Jahren in leicht abgewandelter Form in der Branche herum und soll die aufgetretenen Probleme bei der Umsetzung des 2006 aufgrund einer EU-Richtlinie in Kraft getretenen Gesetzes beseitigen. Hauptsächlich geht es um die Bekämpfung des Missbrauchs bei den Weiterbildungsbescheinigungen.
Solche BKF-Weiterbildungen kann man bisher käuflich, ohne an den Kursen teilgenommen zu haben, auf Raststätten erwerben. In anderen Fällen wurde der Missbrauch von Fördergeldern ( De-minimis ) aufgedeckt.
Im Vordergrund der gesetzlichen Regelung steht natürlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit und das Ziel der Vision zero.
Neben mir waren noch 5 weitere Sachverständige geladen: ein Vertreter des DIHK, ein Vertreter des Bundesverbandes der Fahrlehrerverbände, ein Vertreter des BGL und einer von Verdi sowie ein Vertreter des BAG. Vorab hatten alle beteiligten Verbändevertreter jeweils eine Stellungnahme abgegeben (die Sie hier einsehen können: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a15/oeffentliche_anhoerungen/072-sitzung-stellungnahmen/427496).
In der Anhörung folgten nun konkrete Nachfragen zu einzelnen kritischen Punkten. Ziemlich schnell zeigte sich, dass der Gesetzesentwurf den anwesenden Verbändevertretern nicht weit genug bei der Bekämpfung des Bescheinigungsmissbrauchs geht. Die Forderung nach einem Zentralen Register, wie es Branchenvertreter schon in der von MOVING 2012 ins Leben gerufenen ad hoc-AG BKF als Empfehlungen formuliert hatten, wurde erneut aufgegriffen und diskutiert. Die Sachverständigen empfahlen die Schaffung eines zentralen Registers, in dem alle Ausbildungsstätten samt durchgeführter Kurse und Teilnehmer gespeichert werden können. Zuständige Führerscheinstellen und Aufsichtsbehörden der Länder können diese Informationen einsehen und Kontrollen könnten vereinfacht werden. Solch ein zentrales Online-Register ist meiner Meinung im Zeitalter der Digitalisierung alternativlos, um den Missbrauch im Weiterbildungssektor wirksam zu bekämpfen.
Bisher hatte der Bund die Forderung nach einem zentralen Register abgeschmettert, weil ein zentrales Bundesregister aufgrund der Länderkompetenz in der Überwachung nicht eingerichtet werden kann. Diese Auffassung teilen wir von MOVING nicht, und da waren wir uns mit den anderen Vertretern einig. Sehr wohl gibt es in der Umsetzungspraxis Beispiele für Register auf Bundesebene, bei denen auch eine Überwachung auf Seiten der Länder stattfindet. Die Fragen der Abgeordneten zeigten ein reges Interesse an der Thematik, aber auch an weiterführenden Themen wie der Problematik der Scheinselbstständigkeit.
Die Anhörung hat bei den Abgeordneten Wirkung gezeigt. Kirsten Lühmann (SPD) hat am folgenden Tag mitteilen lassen, dass mittels eines Entschließungsantrags die Bundesregierung aufgefordert wird, ein Zentralregister zu schaffen.
Das ist aus meiner Sicht ein richtiger und wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Information und Pressemitteilungen finden Sie unter: http://www.moving-roadsafety.com/wp-content/uploads/2012/08/Pressemitteilung-BKF-Anh%C3%B6rung-im-Ausschuss.pdf und hier ist das Wortprotokoll der Anhörung: http://www.bundestag.de/blob/433790/31c6de30e7f4cd00ea20f6c1847c1e51/072_situng_protokoll-data.pdf
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