Autor

Sascha Fiek

Browsing

Liebe Leserinnen und Leser der Fahrlehrerwelt,

ein spannendes Jahr 2017 liegt nun beinahe hinter uns und viele warten schon gespannt auf das, was 2018 bringen wird. Auch wenn es dazu viel zu sagen gäbe, möchte ich mich an dieser Stelle auf zwei ganz persönliche Dinge beschränken. Ich habe die Fahrlehrerwelt als Blog vor rund eineinhalb Jahren als kleines privates Projekt ins Leben gerufen und freue mich außerordentlich, dass die Artikel inzwischen regelmäßig mehr als tausend Mal aufgerufen werden. Ich möchte Ihnen und Euch allen für das große Interesse und die vielen Rückmeldungen ganz herzlich danken. Mein Ziel war und ist es, angesichts der dynamischen Entwicklungen in unserer Fahrschulbranche ab und an ein Thema aufzugreifen und zur Diskussion zu stellen. Die Resonanz zu vielen Artikeln war geradezu riesig und dabei freue ich mich explizit nicht nur über zustimmende, sondern auch über die kritischen Kommentare. Wir leben in Zeiten eines großen Umbruchs und da sollte sich niemand anmaßen, zu wissen, wie die Zukunft aussieht oder was “der” richtige Weg ist. Wichtig aber ist, dass wir uns alle auch bei unterschiedlichen Perspektiven und Meinungen respektvoll begegnen und gemeinsam darüber sprechen und diskutieren, was unsere Branche voranbringen kann oder könnte.

Das Dankeschön für die Unterstützung möchte ich aber natürlich auch mit einem herzlichen Gruß und den besten Wünschen für erholsame Weihnachtstage und einen gelungen Start in das Jahr 2018 verbinden. In diesem Sinne freue ich mich darauf, auch das kommende Jahr mit dem ein oder anderen Kommentar zu aktuellen Ereignissen zu begleiten.

Ihr und Euer

Sascha Fiek   

Die Begeisterung in unserer Fahrlehrerschaft war groß, als die Verkehrsministerkonferenz am 9.11.17 beschlossen hat, den Bund dazu aufzufordern, sich in Brüssel bei Fahrlerlaubnisprüfungen für einen baldigen Wegfall des Automatikeintrags in Form der Schlüsselzahl 78 einzusetzen. Auch wenn das im Rahmen der in meinen Augen begrüßenswerten Förderung zur Elektromobilität diskutiert wurde, war den Ministern dabei durchaus bewusst, dass sich diese Forderung nicht allein auf Elektrofahrzeuge würde beschränken lassen. Und so fällt bei genauerem Hinseen auf, dass zwar für das Schaufenster der Öffentlichkeit in der Überschrift die Förderung der Elektromobilität erwähnt wird, nicht aber in dem eigentlichen Beschlusstext, der da lautet:“Die Verkehrsministerkonferenz fordert den Bund auf, sich bei der EU-Kommission mit Nachdruck für einen raschen Wegfall der Automatik-Beschränkung (Eintragung der Schlüsselzahl 78 in den Führerschein) einzusetzen[…]“

In unseren Reihen erntet die Politik an dieser Stelle Applaus und bekommt kräftig Rückenwind. Denn in der jüngsten Umfrage der Moving, an der sich immerhin mehr als 400 Personen beteiligt haben (hier geht es zu den Einzelergebnissen), ist die Tendenz eindeutig. Fast 90% der Teilnehmer sprechen sich dort für den Wegfall der derzeitigen Automatikregelung aus. 

Doch bei aller Einigkeit und Hoffnung auf das Einlenken mancher Europäischer Staaten, darf man nicht nur das „ob“ im Blick behalten, sondern muss auch das „wie“ diskutieren. Denn es scheint unwahrscheinlich und auch nicht wünschenswert, dass die Schlüsselzahl 78 einfach ersatzlos gestrichen wird und fortan die Getriebeart bei Ausbildung und Prüfung überhaupt keine Rolle mehr spielt.

Gleichzeitig sollten wir aber auch Überlegungen, die das französische Modell aufgreifen, sehr kritisch hinterfragen. Hier geht man davon aus, dass ein Fahrschüler die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegt, dann jedoch nach wie vor zunächst auf Autos mit automatischem Getriebe beschränkt wird und erst nach Absolvierung von z.B. sieben Fahrstunden auf einem Schaltwagen per Bescheinigung auf der Behörde den Eintrag aus dem Führerschein wieder entfernen lassen kann. Wenn wir ehrlich sind, dürfte das für die wenigsten Kunden wirklich attraktiv sein. Erst eine Prüfung ablegen, dann wieder in die Fahrschule zurückkehren, neue Fahrstunden machen und am Schluss auch noch einen neuen Führerschein bestellen? Da dürften gerade bei sieben Fahrstunden Aufwand und Nutzen kaum im Verhältnis stehen. Fairerweise würde ich bei diesem Modell zumindest den meisten Kunden raten, gleich bei der alten Methode zu bleiben, weil das im Zweifel sogar günstiger kommt. 

Wer ernsthaft einen sinnvoll gestalteten Ausstieg aus der Schlüsselzahl 78 anstrebt, muss das in einem Ausbildungsgang mit einer Prüfung hinbekommen, ohne die Schüler zum Nachsitzen antreten zu lassen.

Wenn wir an die professionelle Fahrausbildung in Deutschland glauben und davon ausgehen, dass wir gute Fahrschulen mit verantwortungsbewussten Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern haben, die sich der Fahrschülerausbildungsordnung verpflichtet fühlen, dann müsste es möglich sein, einen unkomplizierten und unbürokratischen Weg zu finden. Einen ersten Vorschlag dazu möchte ich wie folgt skizzieren. Es sollte reichen, wenn beispielsweise auf der Ausbildungsbescheinigung ein anzukreuzender Zusatz auftaucht, der beispielhaft lauten könnte:

Der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin hat sich vor der praktischen Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatisiertem Getriebe davon überzeugt, dass der Fahrschüler/die Fahrschülerin in der Lage ist, auch Fahrzeuge mit einem Schaltgetriebe und Kupplungspedal eigenständig zu führen.

Demnach dürfte der Prüfling seine Prüfung einerseits auf einem Automatikfahrzeug ablegen, andererseits aber auch uneingeschränkt Schaltfahrzeuge fahren. Lediglich wenn die Fahrschule eine solche Bescheinigung nicht ausstellt, würde es bei dem Automatikeintrag bleiben. 

Dem verantwortungsvollen Fahrlehrer bleibt es in diesem Modell überlassen, wie genau er die Ausbildung gestaltet und wie er sich von den Fähigkeiten seines Fahrschülers überzeugt, schließlich ist er eine erfahrene pädagogische Fachkraft, der man das dazugehörige Vertrauen entgegenbringen sollte. Wie viele Fahrstunden auf Schaltwagen gefahren werden, welche Methoden angewandt werden, ob und wie oft Simulatoren dabei zum Einsatz kommen oder ob auf getrennten Übungsplätzen trainiert wird, obliegt bei dieser Idee der Fahrschule und den dazugehörigen Ausbildern. 

Innovative Ausbildungskonzepte ohne bürokratischen Mehraufwand und ohne Kontrollwut könnten so gefördert werden und gleichzeitig würde der Fahrlehrerberuf sogar ein wenig aufgewertet. Zudem würden auch die Fahrschulkunden profitieren, die mit nur einer Prüfung und bei schätzungsweise etwas niedrigeren Kosten alle Fahrzeugtypen fahren können und ja, auch die Elektromobilität würde vielleicht sogar einen weiteren Schub erfahren, wenn Fahrschulen dank einer solchen Regelung ihren Fuhrpark mit Elektrofahrzeugen verstärken. 

Vielleicht schaffen wir ja ein solches Projekt mal, ohne gleich die Erstellung einer „Automatikeintragswegfallverordnung“ so lange zu diskutieren, bis es keine Schaltfahrzeuge mehr gibt. 

Derzeit wirbt beispielsweise die ACADEMY-Gruppe mit dem Slogan “Fahrlehrer wird wieder Traumjob” auf einer Internetseite um neue Fahrlehrer. Nicht nur die ACADEMY, sondern viele kleine und große Fahrschulen bemühen sich landauf landab redlich mit zum Teil hochprofessionellen und liebevoll gestalteten Anzeigen um neues Personal. Sind das dann immer einfach nur werbewirksame, markige Sprüche oder ist vielleicht sogar etwas dran, dass der Beruf des Fahrlehrers wieder attraktiv ist?

Wer in den einschlägigen Internetforen auf facebook & Co. nachschaut, bekommt auf den ersten Blick einen ganz anderen Eindruck. Da wird zum Teil hemmungslos über unser Berufsbild gelästert, Arbeitgeber werden schlecht geredet und die aktuellen Fahrschüler sind ja sowieso die schlimmsten, die es je gab. Kaum ein gutes Haar wird manchmal an dem Beruf gelassen. Solange sich das nur in internen Foren abspielt, wäre es nicht weiter tragisch, da man sich in solchen Foren gerne und viel aufregt und sich öfters einmal gegenseitig anstachelt und hochschaukelt. Problematisch wird es allerdings, wenn das alles nach außen dringt und solche Auffassungen in der Gesellschaft ankommen, insbesondere bei denen, die man vielleicht sogar als neue Kollegen gewinnen könnte. Immer häufiger erscheinen Artikel in Zeitungen und Berichte in diversen Medien unter dem Stichwort “Fahrlehrermangel”, wovon sich jeder bei einem Blick auf die google news Seite überzeugen kann. Leider werden darin meistens nur negative Botschaften transportiert. Man klagt darüber, dass die Bundeswehr nicht mehr ausbildet, man verweist auf die hohen Ausbildungskosten und natürlich kommen Arbeitszeiten und Bezahlung auch noch schlecht weg.

Wie wollen wir eigentlich mit solchen Botschaften neue Kollegen gewinnen? Wer soll sich nach der Lektüre solcher Berichte fragen, ob er vielleicht Fahrlehrer werden oder in den Beruf zurückkehren will? In dem hart umkämpften Fachkräftemarkt gewinnt sicher nicht, wer am meisten nörgelt oder den Kopf am tiefsten in den Sand steckt. Wenn wir nicht aufwachen und anfangen, positive Signale in die Gesellschaft zu senden, dann nützt auch kein reformiertes Fahrlehrergesetz etwas. Vielmehr sollten wir vielleicht einmal eine andere Perspektive einnehmen und erkennen, dass sich in den letzten Jahren auch vieles zum Guten entwickelt hat. Denn die Rahmenbedingungen für angestellte Fahrlehrer haben sich bundesweit gerade im Bereich von Gehalt und Arbeitszeiten nachweislich verbessert, zugegebenermaßen auch bedingt durch den Fahrlehrermangel.

Ich schlage mal eine einfache Stellenbeschreibung/Definition zum Fahrlehrer vor: 

Ein Fahrlehrer ist eine pädagogische Fachkraft, die über 3000 Euro bei einer 40-(Zeit-)Stunden-Woche und freier Zeiteinteilung verdient, stets mit jungen Menschen in Kontakt steht, diese in einem individuellen Ausbildungsprozess unterstützt und den Übergang in die digitale Welt der Mobilität aktiv gestaltet.

Eine solche Botschaft verleitet vielleicht eher dazu, über das Ergreifen des Fahrlehrerberufs nachzudenken als darüber zu sinieren, was alles schlimm sein könnte. Ebenso sollte man vielleicht auch darauf hinweisen, dass es für die Ausbildungskosten durchaus Lösungen gibt, denn neben dem Aufstiegsbafög und anderen Förderinstrumenten haben gute Ausbildungsfahrschulen längst damit begonnen, zumindest Teile der Kosten zu übernehmen. Vielleicht wäre es auch einmal angebracht, das Gehaltsgefüge mit ähnlichen Berufen zu vergleichen. So verdient ein Fahrlehrer heute deutlich mehr als ein Erzieher und ist in dem Bereich studierter Grundschullehrer angekommen, die wahrlich auch sehr viel Stress aushalten müssen. 

Ein Koch wird nicht glücklich, wenn er sich bei seiner Arbeit darüber aufregt, dass Menschen in den Abendstunden essen und ebensowenig wird ein Fahrlehrer glücklich, wenn er sich darüber aufregt, dass man erst bei Dunkelheit Nachtfahrten machen kann. Sicherlich sind manche Aspekte unseres Berufs nicht leicht und nicht alles ist Gold, was glänzt. Der Job ist auch nicht immer und überall ein “Traumjob”. Aber eines kann man sagen: Der Fahrlehrer steht finanziell in der Mitte der Gesellschaft und hat eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit vielen Facetten. Wir sitzen nicht einsam und allein in Fabrikhallen oder vor Bildschirmen, sondern sind in ständigem zwischenmenschlichen Kontakt. Wir haben manchmal Stress, aber wir machen Menschen auch glücklich, wenn sie unser Auto nach bestandener Prüfung verlassen dürfen. An einen Fahrlehrer denken Menschen, sofern er seinen Job ordentlich gemacht hat, ein Leben lang in Dankbarkeit zurück. Solche Aspekte gibt es nur in sehr wenigen Berufen. Wenn wir den “Fahrlehrermangel” bekämpfen wollen, dann lasst uns die Menschen mit solchen Geschichten begeistern anstatt sie mit deutscher Nörgelei zu verprellen. Und wer lieber Griesgram ist, der möge das im stillen Kämmerlein sein, anstatt unseren Berufstand öffentlich schlecht zu reden.

Eines der Kernstücke der Reform des Fahrlehrergesetzes bestand darin, neue Kooperationsmöglichkeiten für Fahrschulen zu schaffen, um so beispielsweise die Auslastung einzelner Betriebe zu verbessern und Spezialisierungen zu fördern. Dieser an sich nachvollziehbare und begrüßenswerte Ansatz hat sich allerdings in eine problematische Richtung entwickelt und hinterlässt inzwischen eine ganze Reihe von Fragezeichen.

Ursprünglich war die Idee, mit dem damals noch zu schaffenden Instrument kleinen Fahrschulen neue Chancen zu eröffnen. Denken wir dabei an folgendes Beispiel: Wir nehmen eine Fahrschule, die nur über die Erlaubnis in der Klasse B verfügt. In dieser meldet sich ein Fahrschüler an, der auch die Klasse A erwerben will. Sinnvoll wäre es jetzt gewesen, wenn die Fahrschule die Klasse B ausbilden darf und den Teil, der die Klasse A betrifft, bei einem Kollegen ausbilden lassen kann. Auf diese Weise müsste die Fahrschule den potenziellen Kunden nicht wegschicken und komplett einer anderen Fahrschule überlassen. Das wäre eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten geworden. Allerdings wurde diese Variante im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zunichte gemacht. Denn der § 20 FahrlG neu besagt nun: “Auftrag gebende und Auftrag nehmende Fahrschule müssen die Fahrschulerlaubnis für den übertragenen Ausbildungsteil besitzen.” 

Damit hat man jedoch eine Art Subunternehmertum im Fahrschulwesen eingeführt. Denn die kleine Fahrschule, die vielleicht nur über ein oder zwei Ausbildungsklassen verfügt, kann jetzt eben nicht einen Kunden annehmen und davon profitieren, dass sie nur einen Ausbildungsteil an eine andere Fahrschule abgibt, über deren Ausbildungserlaubnis sie selbst nicht verfügt, aber dafür wenigstens selbst einen Teil der Ausbildung durchführen kann. Umgekehrt können aber Fahrschulen, die eine Fahrschulerlaubnis in allen Klassen besitzen, nach Belieben Ausbildungsteile vergeben, sofern die Auftrag nehmende Fahrschule eine Erlaubnis in der vergebenen Klasse innehat. Damit wurden große Fahrschulen eindeutig bevorzugt und können nun bei zu großer Auslastung Auftragsspitzen mit anderen Fahrschulen abfangen.

Allerdings hat sich inzwischen bei einigen Treffen und Gesprächen mit Vertretern von Bund und Ländern ergeben, dass eine viel größere Problematik besteht, die im Extremfall sogar die eben dargestellte Variante zu Fall bringen könnte. Der § 20 FahrlG neu beginnt mit “Der Inhaber einer Fahrschulerlaubnis kann Teile der Ausbildung an eine oder mehrere kooperierende Fahrschulen […] übertragen […]”. In diesem Satz stellen sich zwei Fragen. Was genau ist ein Ausbildungsteil und wie geschieht eine Vergabe eines oder mehrerer Teile an mehrere Fahrschulen. Darauf hat man aber jedoch in den Ministerien bislang noch keine Antwort gefunden. Ist ein einzelner Theorieunterricht bereits ein Ausbildungsteil oder sind es vielleicht die besonderen Ausbildungsfahrten? Oder sind nur der komplette Theorieblock und die komplette Praxisausbildung Ausbildungsteile? Es ist im Moment schlicht nicht geklärt. Interessanterweise wurde an einer Stelle die Einschätzung geäußert, dass die Vergabe einer einzelnen Ausbildungsklasse vermutlich nicht als Ausbildungsteil gemeint sei. Wenn dem so wäre, wäre jedoch auch der letzte Rest des Kooperationsgedankens ad absurdum geführt. Denn gerade die Weitergabe einer Ausbildungsklasse im Rahmen einer Doppelklassenausbildung würde ja große Chancen eröffnen. Man denke dabei z.B. an eine auf die Motorradausbildung spezialisierte Fahrschule, die von Kollegen Aufträge erhält, während diese sich wiederum auf ihre Ausbildung in der Klasse B konzentrieren können.

Wenn aber schon nicht definiert wird, was ein einzelner Ausbildungsteil ist, kann man auch schlecht sagen, wie man diesen an mehrere kooperierende Fahrschulen vergeben kann, was zusätzliche Unsicherheit hervorruft. Diese Problematik wurde bei der gemeinsamen Erörterung zwischen Verbänden und Ministerien dargelegt, woraufhin die Vertreter der obersten Behörde geäußert haben, man wolle sich jetzt zunächst einmal ansehen, wie das Instrument genutzt wird und ob hier überhaupt weiterer Handlungsbedarf besteht. Das kann man im günstigsten Fall dahingehend auslegen, dass im Moment nahezu alles an Kooperationen denkbar ist und die Fahrschulen ab Januar 2018 fröhlich Kooperationsmodelle ausprobieren können. Auf der anderen Seite stehen ja wie schon erwähnt Aussagen im Raum, dass z.B. eine einzelne Ausbildungsklasse nicht als Ausbildungsteil gemeint sei. Hinzu kommt, dass ebensowenig Klarheit in der Frage besteht, auf welche Weise die Fahrschüler  über die jeweilige Kooperation zu “informieren” sind, wie es das neue Gesetz fordert.

Wenn aber schon die Macher des Gesetzes nicht so recht wissen, wie mit den Kooperationen umzugehen ist, dann kann sich ein jeder ausmalen, zu welchen Diskussionen es bei der Fahrschulüberwachung kommen wird. Auch die Ausgestaltung der Überwachung ab 2018 steht ja noch völlig in den Sternen und es wäre nicht das erste Mal, dass je nach überwachender Behörde und je nach Bundesland auch die Anerkennung von Kooperationsmodellen völlig unterschiedlich gehandhabt werden wird. 

Wer demnach ab 2018 auf Kooperationen setzt, kann unter Umständen von den Chancen dieses Instruments profitieren und vielleicht entwicklen sich dadurch auch ganz neue Geschäftsmodelle. Andererseits ist auch aufgrund der geschilderten Unsicherheiten nicht auszuschließen, dass sich die Kooperationen zu einer regelrechten Falle entwickeln. Denn wie so oft im Leben werden es vielleicht erst die Gerichte sein, die z.B. nach Konflikten bei der Überwachung zu entscheiden haben, was im Rahmen des Gesetzes zulässig ist und was nicht. 

Am 20. Oktober hatten die Verbände nochmal die Chance, vor dem Inkrafttreten des neuen Fahrlehrerrechts offene Fragen mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums und der Bundesländer zu erörtern. Insgesamt sind im Ministerium rund 200 Fragen eingegangen, was zeigt, dass es noch einigen Klärungsbedarf gibt. Bei diesem Treffen wurde wieder deutlich, dass das Reformvorhaben sehr umfangreich und komplex ist und es daher auf manches auch in 2017 noch keine Antworten geben wird. Bund und Länder werden allerdings einen mitenander abgestimmten Fragen-Antworten-Katalog erarbeiten, der hoffentlich Anfang 2018 zur Verfügung stehen wird, um für Klarheit in den meisten Fragen zu sorgen. An dieser Stelle seien nun einige erste Higlights erwähnt, die an diesem Tag zur Sprache kamen und direkten Einfluss auf die Arbeit in den Fahrschulen haben werden.  

1. Nachweis der Arbeitszeit von Fahrlehrern: Durch den offiziellen Wegfall der Tagesnachweise müssen nun die einzelnen Bundesländer Verfahren und ggfs. Formulare entwickeln, mit denen künftig die Arbeitszeiten von Fahrlehrern dokumentiert und kontrolliert werden. Es schien aber Einigkeit in der Runde zu herrschen, dass die Fahrschulen, die über den 1. Januar 2018 hinaus die bisherigen Tagesnachweise verwenden, auf der sicheren Seite sind. Da in den Ausbildungsnachweisen künftig neben Fahrlehrer, Datum, Minutenzahl und Art der Fahrstunde sogar auch noch die genauen Uhrzeiten einzutragen sind, bietet es sich sowieso an, das bisherige Formular, an das wir alle uns gewöhnt haben, weiterzuverwenden, da es genau die Angaben enthält, die über den neuen Ausbildungsnachweis gefordert sind. 

2. Ausbildungsbescheinigungen: Hier entfällt unter anderem künftig die Angabe des Datums hinsichtlich des Abschlusses der Ausbildung. Damit sind zwar Unklarheiten über dieses Datum beseitigt. Allerdings weiß niemand so recht, wie denn die Prüfer künftig kontrollieren sollen, ob der Abschluss der Ausbildung weniger als zwei Jahre zurückliegt. Hier sind die Länder gefordert, pragmatische Lösungen mit den Prüforganisationen zu finden. Gerade im Bereich der Ausbildungsbescheinigungen wird es auch noch zu Überarbeitungen kommen. Diese werden aber voraussichtlich frühestens im Spätjahr 2018 greifen.

3. Preisaushang: Auch wenn es heutzutage viele Fahrschulen gibt, die auf differenzierte Preismodelle setzen, die z.B. Fahrstunden zu unterschiedlichen Uhrzeiten und auf unterschiedlichen Fahrzeugen berücksichtigen, wird der bisherige Preisaushang unverändert bleiben. Hauptargument mit Blick auf den Verbraucherschutz ist hierbei, dass die Vergleichbarkeit zwischen den Fahrschulen weiterhin gewährleistet werden soll. Ob dies dann gelingt, wenn eine Fahrschule über eine Vielzahl an Preisaushängen für ihre verschiedenen Modelle verfügt, sei einmal dahingestellt.

4. Kooperationen: Hier zeigt man sich gewillt, einen sehr pragmatischen Ansatz zu wählen. Da noch völlig unklar ist, in welchem Maße und wie genau Fahrschulen von den neu geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten Gebrauch machen werden, hat man sich darauf verständigt, das erst einmal abzuwarten, um dann im Rahmen der Evaluation zu analysieren, ob hier seitens des Gesetzgebers Präzisierungen vorgenommen werden müssen. 

5. Führungszeugnis: Etwas überraschend für viele Fahrlehrer dürfte sein, dass wir nun dazu verpflichtet sind, alle 5 Jahre der zuständigen Behörde ein Führungszeugnis vorzulegen. 

6. Überwachung: Da das weite Feld der Überwachung Ländersache ist, gibt es auch hier nichts neues zu verkünden, sondern es gilt abzuwarten, wie einzelne Bundesländer sich des Themas nun annehmen werden. 

Es wurden an diesem Tag noch viele weitere Themen erörtert, die reichten von Präzisierungen bei Fortbildungsfristen, über die Frage, ob es künftig mehrere verantwortliche Leiter geben kann bis hin zur Ausgestaltung der Fahrlehrerausbildung und Fahrlehrerprüfung. In den kommenden Wochen werde ich versuchen, weitere updates an dieser Stelle zu veröffentlichen und werde Rückfragen gerne beantworten.

 

Vor mehr als drei Jahren hat der flächendeckende Einsatz von Simulatoren in der Fahrausbildung begonnen. Während die zuvor existierenden Geräte lediglich Exoten waren, ist es den großen Lehrmittelverlagen dann gelungen, attraktive Produkte auf den Markt zu bringen, die leistungsfähig und finanzierbar zugleich waren. Seitdem wächst die Zahl der Fahrschulen, die auf diese moderne Form der Ausbildung setzen, kontinuierlich an und auch die anfängliche Skepsis, die zu Beginn dieser Ära in vielen Foren zu hören und zu lesen war, scheint immer mehr zu schwinden. 

Nach den ersten Jahren, in denen grundlegende Erfahrungen hinsichtlich der Anwendbarkeit, Kundenakzeptanz und Verlässlichkeit gesammelt werden konnten, ist nun die Zeit reif, die Simulatoren zu einem integralen Bestandteil der Fahrausbildung weiterzuentwickeln. Denn derzeit sind sie trotz einer bundesweit immerhin sechsstelligen Zahl an Fahrstunden pro Jahr lediglich eine begleitende Maßnahme beim Führerscheinerwerb. Bezeichnend in diesem Zusammenhang ist, dass Fahrschulen, auch auf Betreiben der Wettbewerbszentrale hin, von mehreren Gerichten untersagt worden ist, damit zu werben, dass Simulatoren die Kosten für die Ausbildung und die Fahrstundenzahl reduzieren. Jede Fahrschule, die einen solchen digitalen Fahrstand verwendet, ist sicher überzeugt davon, dass eine solche Ersparnis realisierbar ist. Aber wie so oft im Leben zählen hier nicht subjektive Eindrücke oder gesunder Menschenverstand, sondern nur empirische Studien auf hohem wissenschaftlichem Niveau mit harten Fakten, die die These der Kosteneinsparung untermauern.

Um das Potenzial der Simulatoren noch besser auszuschöpfen, sind daher mehrere Schritte erforderlich. Wir brauchen nun zunächst die geforderte Studie, die Wirksamkeit und Nutzen der Geräte nachweist. Hier sind vor allem auch die Lehrmittelverlage gefordert, welche über eine umfangreiche Zahl an Datensätzen von Ausbildungen mit und ohne Simulatoreinsatz verfügen, und dadurch einer Studie mit einer hinreichend großen Stichprobe den Weg ebnen könnten. Die möglichen wissenschaftlichen Fragestellungen sind darüber hinaus vielfältig und reichen von einfachen Themen wie Kostenersparnis und Einfluss auf Stundenzahl über Kundenakzeptanz bis hin zu komplexen Fragen nach der pädagogischen Ausrichtung oder einem nachhaltigen Nutzen für die Verkehrssicherheit. Für all das werden über die Auswertung des bestehenden Datenbestands hinaus zahlreiche Erhebungen mit sorgfältig vorbereiteten Untersuchungsdesigns notwendig, um tragfähige Resultate zu bekommen.

Auf dieser wissenschaftlichen Basis wiederum kann dann der Gesetzgeber die nötigen rechtlichen Voraussetzungen schaffen, um den Simulatoreinsatz in den Fahrschulbetrieb zu integrieren. Dadurch würde die Option geschaffen werden, einzelne Ausbildungsbausteine auf Simulatoren durchführen zu dürfen – wohlgemerkt zu dürfen und nicht zu müssen, um keine Fahrschulen ohne Simulator zu diskriminieren. 

Diese beiden Maßnahmen wären gleichzeitig Motivation für die Lehrmittelverlage, massiv in die Weiterentwicklung vor allem der Software zu investieren, um mehr Bereiche der Ausbildung abzudecken und die Attraktivität weiter zu steigern. Durch neue Module, die sich speziell dem Training von diversen Gefahrsituationen widmen, welche sich im realen Ausbildungsbetrieb nicht nachstellen lassen, könnte zudem auch ein fundamentaler Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit geleistet werden. Wenn Wissenschaft, Politik und Verlage an dieser Stelle Hand in Hand arbeiten, werden wir einen großen Schritt in der modernen Fahrausbildung machen können.

Am 24. September wählen wir ein neues Parlament, das dann die politischen Geschicke für die nächsten vier Jahre bestimmen wird. Wenn die Fahrausbildung explizit im neuen Koalitionsvertrag auftaucht, besteht die Chance auf  eine Reform unserer heutigen Art der Fahrausbildung. Daher wird es Zeit, dass wir uns als Fahrlehrer darüber Gedanken machen, ob und was wie zu ändern ist, damit wir der neuen Regierung etwas in deren Pflichtenheft schreiben können. Dieser Artikel soll keine abschließenden Lösungen präsentieren, sondern mögliche Felder identifizieren und als Diskussionsanregung dienen, um Vorschläge aus unserer Fahrlehrerschaft zu sammeln.

Unsere heutige Arbeit basiert zu einem großen Teil auf der 1976 eingeführten Fahrschülerausbildungsordnung, die eigentlich nur 1986 und 1998 bedeutsame Änderungen erfahren hat. Damit stammt die Grundlage der Ausbildung aus einer Zeit, in der Internet, Mobilfunk und GPS-Navigation noch in den Kinderschuhen steckten und wir bei einem Fahrschulgolf Zentralverriegelung und Airbags noch als hochmoderne Ausstattung empfunden haben. Wir haben nun jedoch 2017 und leben in einer digitalisierten und globalisierten Welt, in der Fahrschüler, Fahrzeuge und auch der Straßenverkehr an sich völlig andere Voraussetzungen und Rahmenbedingungen aufweisen als noch im letzten Jahrhundert.

So sind Fahrschüler längst keine homogene Gruppe mehr. Sie sind mal 17, mal 30, mal 50, sie kommen aus immer mehr Ländern und haben völlig unterschiedliche Motivationen für den Führerscheinerwerb. Zwischen dem urbanen Großstadtverkehr und den ländlichen Gebieten klaffen inzwischen riesige Unterschiede, was das Mobilitätsverhalten aber auch das Handling des Verkehrs an sich angeht. Und Autos kommen mal elektrisch, mal automatisch, mal als voll einsatzfähiges Büro oder zunehmend automatisiert daher. Die starren Vorgaben einer alten Fahrschülerausbildungsordnung müssen daher zwangsläufig an der Vielfalt der modernen Mobilitätswelt scheitern.

Der Theorieunterricht

Noch immer zwingen wir Fahrschüler aufgrund der gesetzlichen Vorgaben dazu, sich 14 mal (z.B. bei Ersterwerb Klasse B) vornehmlich abends und meistens für je 90 Minuten in die Fahrschule zu begeben. Niemand scheint es dabei zu stören, dass oftmals Fahrschüler nach einem langen Schul-, Studien- oder Arbeitstag oder aufgrund von Sprachbarrieren kaum aufnahmefähig sind oder dem Unterricht erst gar nicht folgen können. Aber während man inzwischen ganze Studiengänge im Internet absolvieren kann und die Menschen zu den für sie besten Zeiten lernen können, herrscht in Fahrschulen noch stur die reine Präsenzpflicht. Wäre es hier nicht an der Zeit, dass man gerade Bereiche der reinen Wissensvermittlung (z.B. Vorfahrtsregeln, Verkehrszeichen etc.) als e-learning Angebote zulässt und sich Fahrlehrer in den Präsenzphasen auf diejenigen Dinge konzentrieren können, in denen ihre Fähigkeiten als Pädagogen gefordert sind? Ebenso wurde in den letzten Jahren versäumt, über die Anzahl der Unterrichte nachzudenken. Denn gerade durch die gewandelten Rahmenbedingungen ist auch der Stoffumfang gewachsen. Immer mehr Inhalte müssen so künstlich in die 14 Einheiten gepresst werden, was für Fahrschüler und Fahrlehrer gleichermaßen eine Überforderung darstellt. Auch die nach wie vor geltende Beschränkung auf zwei Doppelstunden pro Tag ist völlig aus der Zeit gefallen. Fahrschüler der Generation Z sind heutzutage viel mehr auf Effizienz und optimierte “Terminverwaltung” getrimmt als früher, was mit dem dringenden Wunsch nach kompakter und intensiver Fahrausbildung einhergeht. Daher ist es überhaupt nicht mehr nachvollziehbar, dass Schüler zwar täglich bis zu 8 Schulstunden absolvieren dürfen, in der Fahrschule dies aber nicht möglich ist. Es muss doch machbar sein, dass wir den gesamten Theorieunterricht an 2-3 intensiven Tagen mit ausgeruhten und aufnahmefähigen Schülern, z.B. in den Ferien oder an Samstagen, absolvieren können, anstatt sie dazu zu zwingen, sich abends völlig abgekämpft in einen Unterricht zu setzen, der dann unnötig verpufft.

Die praktische Ausbildung

Auch im Bereich der Praxis sitzen wir oft noch gedanklich in Fahrzeugen des letzten Jahrhunderts und bilden genauso aus. Das geht oft mit dem Argument einher, dass die Fahrschüler im Anschluss ja oftmals auch alte Autos fahren und diese alte  Welt auch beherrschen müssen. So sehr das stimmt, so sehr scheint es aber auch eine Ausrede zu sein, sich selbst nicht auf die neue Welt der Fahrausbildung einzulassen. So sind die Beherrschung der Menüführung eines Autos, die Programmierung eines Navis, der sinnvolle Einsatz eines Abstandsregeltempomaten oder die Verwendung von Einparkassistenten keinesfalls Banalitäten, bei denen der Fahrschüler ja nur ein paar Knöpfchen zu drücken braucht und für die es angeblich keines Fahrlehrers bedarf. Wer das behauptet, wird diese Dinge vermutlich noch nie wirklich ausgebildet haben. Hier ist auch der Gesetzgeber gefordert. Die Beherrschung von Fahrassistenten, aber auch von Automatikfahrzeugen und letztlich auch Elektrofahrzeugen gehört zwingend in den Kanon moderner Fahrausbildung. Gleichzeitig müssen wir die “besonderen Ausbildungsfahrten” unter die Lupe nehmen. Seit nunmehr fast 20 Jahren scheinen wir 5 Überland-, 4-Autobahn und 3-Nachtfahrten gegen Ende der Ausbildung für eine Art Naturgesetz zu halten, das erst gar nicht mehr hinterfragt wird. Dabei sind solche Vorgaben immer mehr oder weniger willkürlich und unterliegen einem Wandel. Wer in einem Großstadtdschungel ausbildet oder ausgebildet wird, dem erscheinen die “Sonderfahrten” oft als gemütliche Kaffeefahrt zur Erholung. Im ländlichen Raum hingegen scheint manchmal jede Übungsstunde auch eine Überlandfahrt zu sein. Und manchen Menschen aus anderen Ländern, die vielleicht schon sehr gute, erfahrene Autofahrer sind, zu erklären, dass man mit ihnen diese 12 Stunden absolvieren muss, weil sie nicht  mehr als Umschreiber gelten, ist nahezu unmöglich. Es gibt viele Fälle, in denen das starre Schema der besonderen Ausbildungsfahrten nicht mehr passt. Hier sollte man den Fahrlehrern wieder ein wenig mehr Eigenverantwortung zugestehen und die Flexibilität ermöglichen, bei den besonderen Ausbildungsfahrten die Rahmenbedingungen mit einfließen zu lassen.

Die Simulatoren

Seit einigen Jahren haben die Simulatoren in die Fahrausbildung Einzug gehalten und werden trotz ihrer schnell wachsenden Verbreitung und immer neuer Fähigkeiten und Möglichkeiten bislang von der Gesetzgebung ignoriert. Bislang dienen sie zwar meistens noch “nur” der Entlastung von Fahrlehrern, in denen die ersten Fahrstunden ersetzt werden und die Fahrschüler dann schon bestens für die ersten Stunden im realen Verkehr gerüstet sind. Aber natürlich können Simulatoren weit mehr. Neben Teilen der Sonderfahrten, können sie auch spezielle Gefahrsituationen trainieren oder Verkehrssituationen abbilden, die im Umfeld der jeweiligen Fahrschule schlicht nicht zu finden sind. Ein Unfall auf der Autobahn in nächster Nähe, eine überraschende Vorfahrtsverletzung oder herannahende Rettungsdienste sind nur ein paar wenige Beispiele von Situationen, die ich nicht in jeder Ausbildung trainieren und begleiten kann. Simulatoren können dies hingegen ohne weiteres. Hier ist es an der Zeit, dass Simulatoren ganz offiziell und anrechenbar in die Ausbildung integriert werden können wie es bereits in Grundzügen schon in der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung geschehen ist. Wenn man es beispielsweise zuließe, dass eine Nachtfahrt oder eine Autobahnfahrt auf einem Simulator durchgeführt werden darf, bekämen diese einen ganz anderen Stellenwert. Gleichzeitig könnte der Gesetzgeber in einem weiteren Schritt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sogar darauf bestehen, dass Fahrschüler manch gefährliche Situation auf einem Simulator trainiert haben muss, bevor er zur praktischen Prüfung zugelassen wird.

Die Prüfungen

Um manchem zuvor genannten den nötigen Nachdruck zu verleihen, wird es darauf ankommen, auch die Prüfungen den neuen Gegebenheiten anzupassen. So wird man Prüfungsfahrzeuge neu definieren müssen, indem man manche technische Systeme und entsprechende Assistenzsysteme zu einer verpflichtenden Ausstattung macht. Ebenso sind Grundfahraufgaben, Fragen zum Betrieb des Fahrzeugs und der korrekte Umgang mit Assistenzsystemen zu reformieren bzw. neu zu integrieren. 

Und wer nun vielleicht meint, dass das alles noch zu früh ist, der denke an die langsamen Mühlen politischer Arbeit. Denn selbst wenn wir manches heute einfordern und es noch 2017 Einzug in den Koalitionsvertrag halten sollte, so wird es dennoch vielleicht erst am Ende der nächsten Legislatur umgesetzt, also 2021. Und wenn es dann noch gewisse Übergangsfristen gibt, müssen wir hier und jetzt mit all dem anfangen, wenn wir noch vor Mitte des nächste Jahrzehnts mit einer modernisierten Fahrausbildung loslegen wollen.

Ist die deutsche Fahrausbildung noch zeitgemäß?

  • Nein, sie muss modernisiert werden (88%, 392 Votes)
  • Ja, sie soll so bleiben wie sie ist (10%, 45 Votes)
  • weiß nicht (2%, 9 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 446

Wird geladen ... Wird geladen ...

 

 

 

 

 

 

  

Der Tod des Diesels kommt nicht plötzlich, sondern schleichend, aber er kommt. Dabei geht es allerdings schon lange nicht mehr um die Frage, ob der Verzicht auf diesen Motorentyp überhaupt vernünftig ist. Denn vieles spricht nach wie vor für den Einsatz dieser Aggregate, man denke nur an den bislang deutlich geringeren CO2-Ausstoß, das höhere Drehmoment, den besseren Wirkungsgrad oder auch an die geringeren Kraftstoffkosten gegenüber der Benzinversion.

Dennoch haben Hersteller und Politik gemeinsam in verantwortungsloser Weise alles dafür getan, den Ruf des Diesels zu ruinieren und jegliches Vertrauen der Verbraucher zu zerstören. Das liegt nicht allein an der berühmten Dieselgate Affäre rund um den VW Konzern. Denn aus den Erhebungen des Umweltbundesamtes geht hervor, dass die Stickoxidemissionen auf breiter Front und bei allen Euro-Normen einschließlich Euro 6 um ein Vielfaches gegenüber den festgelegten Grenzwerten im realen Straßenverkehr überschritten werden. Wenn Forscher dann noch ermitteln, dass Tausende vorzeitiger Todesfälle auf genau diese erhöhten Stickoxidemissionen zurückzuführen sind, ist der Cocktail perfekt, um dem Diesel sein Ende zu bereiten. In der Politik wurde das Thema bereits aufgegriffen und mit der Ankündigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge beispielsweise in Städten wie Hamburg und Stuttgart garniert. Selbst wenn diese am Ende nicht kommen sollten und die Ankündigungen mehr auf politisches Taktieren zurückzuführen sein mögen, ist die Verunsicherung insgesamt schon heute so groß, dass die Bevölkerung sich vom Diesel aus der Angst heraus abwendet, dass sie tatsächlich das Fahrzeug eines Tages stehen lassen oder teuer umrüsten müssen.  

Volvo hat nun als erster Hersteller die Konsequenz gezogen und die Reißleine beim Diesel gezogen. Eine neue Baureihe wird es wohl nicht mehr geben und die aktuellen Motoren werden wohl nur noch einige wenige Jahre Bestand haben. Aufgrund der gesamten Stimmung und der Verunsicherung der Verbraucher ist davon auszugehen, dass auch weitere Hersteller sich aus der Dieselentwicklung zurückziehen und stattdessen auf das Zukunftspferd Elektro setzen werden, von dem sie sich im Gegensatz zum Diesel steigende Umsätze versprechen.

Als Fahrlehrer sind wir gut beraten, diese Entwicklung nicht nur klar gegenüber unseren Kunden zu kommunizieren, sondern auch rechtzeitig an den eigenen Fuhrpark zu denken. Nach einer nun startenden Übergangsphase wird es vermutlich schon um 2020 herum nicht mehr sinnvoll sein, sich als Fahrschule noch Selbstzünder zuzulegen, schon allein weil der Wiederverkaufswert drastisch sinken dürfte. Wenn die Fahrverbote in verschiedenen Städten tatsächlich kommen, wird sich der Prozess vielleicht noch erheblich beschleunigen. In diesem Zusammenhang hilft es auch nichts, wenn Fahrschulverbände die Politik um Ausnahmegenehmigungen für Fahrschulen bitten, auch wenn das gut gemeint sein mag. Denn was würden wir als Fahrschulen für ein Bild in der Gesellschaft abgeben, wenn wir auf zu recht oder unrecht gebrandmarkten “Dreckschleudern” unsere Ausbildung durchführen würden? Wir sollten daher in Zukunft genau hinsehen und unseren Fuhrpark ggfs. anpassen, damit wir erst gar nicht in die Verdrückung kommen, auf den Goodwill der Politik angewiesen zu sein. Und da das Auto eines voll arbeitenden Fahrlehrers eh alle 2-3 Jahre zu ersetzen ist, kommt es hier auch nicht zu übermäßigen Belastungen.

Sollten Fahrschulen schon jetzt anfangen, ihre Dieselautos abzustoßen?

  • nein (62%, 68 Votes)
  • ja (30%, 33 Votes)
  • weiß nicht (8%, 9 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 110

Wird geladen ... Wird geladen ...

 

 

Eines der ursprünglichen Ziele der Fahrlehrerrechtsreform bestand in dem so oft beschworenen Bürokratieabbau. Deshalb sollte es unter anderem dem Tagesnachweis an den Kragen gehen, der in der Tat auch so nicht mehr in den Rechtsvorschriften namentlich auftaucht. Allerdings hat man ihn über einen Kniff dann doch in gewisser sogar verschärft wieder aufgenommen. Hier lohnt ein Blick auf den künftigen Ausbildungsnachweis ab 2018, der zugleich verwirrenderweise als Ausbildungsbescheinigung bezeichnet wird. Zu finden ist dieser in Anlage 3 der neuen Durchführungsverordnung, die in Bundesratsdrucksache 379/17 abgebildet ist:

Hier ist ein kleines, aber feines Detail zu finden. Denn bei dieser Neufassung muss künftig auch die Uhrzeit des Beginns einer jeden Fahrstunde aufgeführt werden. Explizit auf dem Formular erwähnt wird auch, dass dieser Nachweis in Kopie dem Fahrschüler auszuhändigen ist, wobei leider auf die Möglichkeit einer elektronischen Übermittlung verzichtet wurde. 

Dies bedeutet, dass dem Fahrschüler eine exakte Übersicht zu übergeben ist, in der Datum, Uhrzeit, Dauer und Inhalt einer jeden Fahrstunde aufgelistet sind. Dies bedeutet sogar eine gewisse Verschärfung gegenüber der bisherigen Situation. Denn in der Praxis haben Fahrlehrer durchaus einmal im Eifer des Gefechts Tagesnachweise von Schülern unterschreiben lassen, auf denen Uhrzeit und Datum noch nicht fertig ausgefüllt waren. Hier muss ab 1. Januar 2018 weit genauer hingeschaut werden. Denn wenn ein Schüler eine Ausfertigung des Ausbildungsnachweises mit allen Details erhält und dieses Exemplar vielleicht seinen Eltern übergibt, kann es schnell zu größeren Schwierigkeiten kommen, wenn man es mit einer Uhrzeit mal nicht so genau genommen und diese vielleicht später nachgetragen hat. Man denke nur an das Beispiel, dass man mit einem Fahrschüler während einer Freistunde, sagen wir von 10-11 Uhr, fährt und versehentlich auf dem Ausbildungsnachweis 11-12 Uhr vermerkt. Dann hat man ganz schnell eine Diskussion mit Eltern, die erst das Kind des Schwänzens verdächtigen und anschließend den Fahrlehrer als unzuverlässig abstempeln. Von dieser Sorte lassen sich eine ganze Reihe unangenehmer Beispiele finden. 

Aus der Kombination der Beibehaltung der 495 Minuten Regelung und dem enger gefassten Ausbildungsnachweis ergibt sich daher, dass Fahrschulen noch mehr als bisher auf das präzise Führen eines Tagesnachweises zu achten haben, wenn sie Problemen aus dem Weg gehen wollen. Einziger Unterschied wird sein, dass man das Wort Tagesnachweis umbenennen darf und das dazugehörige Formular in seinem Aussehen nicht vorgeschrieben ist. Vielleicht wird man auch den Ausbildungsnachweis gleich elektronisch im Auto ausfüllen und zur eigenen Sicherheit unterschreiben lassen. Fakt aber ist, dass sich an der Notwendigkeit und der Tiefe der Aufzeichnungen im Prinzip nichts ändern wird. Dass künftig das Datum der Theorieprüfung und die verwendeten Lehrfahrzeuge auf dem Ausbildungsnachweis entfallen, ist kaum des Wortes Bürokratieabbau würdig. 

Allenfalls bei der nun so bezeichneten “Ausfertigung für den Sachverständigen oder Prüfer” der Ausbildungsbescheinigung (ebenfalls Anlage 3) wird es nun etwas übersichtlicher: 

 

Allen berühmten Diskussionen über die Frage nach dem Datum des Abschlusses der Ausbildung und vermutlich auch der Gültigkeit der besuchten Unterrichte geht man mit diesem neuen Formular aus dem Weg.

Bleibt es bei diesen Fassungen bis zum Schluss, dann wird deutlich, dass das Führen von Aufzeichnungen sich bestenfalls marginal ändern wird und sich für manche vielleicht sogar schwieriger als bislang darstellen wird.  Freuen wird das die Fahrschulüberwachung, die sich vermutlich die nächsten Jahre trotz der angedachten Verschiebung hin zur pädagogischen Überwachung weiterhin auf die formalen Aspekte stürzen wird.  
 

Es hat lange, ja fast schon zu lange gedauert, bis in unserer Branche die Dramatik des herrschenden Fahrlehrermangels erkannt wurde. Zu sehr waren manche noch von der Zeit geprägt, als Fahrschulen in teils ruinösem Wettbewerb um Fahrschüler kämpften. Doch in kürzester Zeit hat sich das Blatt gewendet. Vielerorts konkurrieren Fahrschulen heute angesichts von Vollauslastung nicht mehr um Fahrschüler, sondern vielmehr um Fahrlehrer. Während die Zahl an Fahrerlaubnisprüfungen in den letzten Jahren wieder zugenommen hat, sinkt dagegen die Zahl an Fahrlehrern stetig und quasi täglich verschärft sich die Situation.

Dies ist allerdings kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken, sondern vielmehr Anlass die Ärmel hochzukrempeln. Jetzt, da alle maßgeblichen Verbände und Vertreter der Branche den Ernst der Lage begriffen haben, gilt es, gemeinsam Maßnahmen zu ergreifen, um das Problem zu lösen. Als Anregung seien sieben Thesen hier in die Diskussion eingebracht:

1. Neues Fahrlehrerrecht ist kein Allheilmittel

Wer glaubt, dass die Änderungen in der Fahrlehrerausbildung ab dem 1. Januar 2018 alle Probleme lösen werden, irrt gewaltig. Gewiss wurden mit dem Verzicht auf die Erfordernis der Fahrerlaubnisklassen A und CE die Hürden für eine Fahrlehrerausbildung gesenkt. Das mag für manche ein wichtiges Argument sein, sich auf eine Ausbildung zum Fahrlehrer einzulassen. Doch es ist und bleibt ein Umschulungsberuf, dessen Ausbildung mit enormen Kosten und großen zeitlichen Belastungen sowie schwierigen Prüfungen verbunden ist. Allein durch die verlängerte Kursdauer steigen auch die Kursgebühren, was einen Teil der eingesparten Führerscheinkosten auffrisst. Gleichwohl steht zu erwarten, dass die Zahl der Ausbildungen aufgrund der rechtlichen Änderungen maßvoll ansteigen wird. Doch es ist sicher kein Grund, die Hände in den Schoß zu legen. Denn selbst wenn man es schaffte, rund 300 Fahrlehrer mehr pro Jahr auszubilden, was durchaus optimistisch kalkuliert ist, wäre das nur ein Anfang, um dem Problem Herr zu werden, vor allem wenn man bedenkt, dass schon bald fast die Hälfte der Fahrlehrerschaft über 55 Jahre alt ist. 

2. Fahrschule zahlt Ausbildung

Wer wirklich neues und qualifiziertes Personal gewinnen möchte, wird nicht umhin kommen, sich an den Ausbildungskosten zu beteiligen. Öffentliche Kostenträger wie Arbeitsagenturen, Jobcenter oder Rentenversicherungsträger werden angesichts einer quasi vorhandenen Vollbeschäftigung in Deutschland kaum in großem Stil beginnen, teure Fahrlehrerausbildungen zu finanzieren. Schließlich gibt es günstigere Wege, Menschen wieder dem Arbeitsmarkt zuzuführen. Potenzielle Fahrlehrer hingegen haben oft nicht die finanziellen Mittel, selbst die Kosten komplett zu tragen. Dann bleiben am Schluss nur die Fahrschulen, die beispielsweise in Kombination mit Programmen wie dem Aufstiegs-BAföG ihren Beitrag leisten müssen, um die finanziellen Hürden zu senken.

3. Rückrufaktion Fahrlehrer starten

Vergleicht man die Zahl bestehender Fahrlehrerlaubnisse mit den Zahlen der tatsächlich aktiven Fahrlehrer ergibt sich eine beachtliche Anzahl von rund 12000 Fahrlehrerscheinen, von denen aktuell kein Gebrauch gemacht wird. Würde man nur jeden zehnten in den Beruf zurückholen können, wären wir einen großen Schritt weiter. Dazu müssen Verbände, Vertreter der Branche und die Fahrschulen selbst eine Kampagne auf den Weg bringen, mit der es gelingt, ehemalige Fahrlehrer wieder für unseren Beruf zu gewinnen.

4. Gutes Gehalt allein reicht nicht aus

Wer einem angestellten Fahrlehrer heute nicht einmal ein jährliches Gehalt von 30 000 € bezahlt, braucht sich nicht wundern, wenn die Fahrlehrersuche erfolglos bleibt. Denn längst bezahlen gute Fahrschulen schon beim Einstieg in den Beruf 14€ pro Fahrstunde, was dann je nach Klasse, Betriebszugehörigkeit und weiteren Parametern zum Teil noch stark übertroffen wird. Insofern lässt sich als Fahrlehrer inzwischen ein gutes Einkommen erzielen. Doch nicht nur das Geld ist ausschlaggebend. Ausreichend Urlaub, Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes, pünktliche Bezahlung, Anerkennung der Leistung, all das muss einen verlässlichen Arbeitgeber auszeichnen. Nur mit diesen Rahmenbedingungen lässt sich die Rückrufaktion aus These 3 erfolgreich gestalten.

5. Die “Ressource” Fahrlehrer schonen

Wir müssen lernen, jede einzelne Fahrstunde, die ein Fahrlehrer gibt, als wertvoll anzuerkennen und seine Arbeitsleistung nicht unnötig zu vergeuden. Im digitalen Zeitalter können zahlreiche Ausbildungsaufgaben an elektronische Helfer delegiert werden. Simulatoren, digitale Lernmedien und online-Lernplattformen, aber auch der Einsatz von Automatikfahrzeugen können den Fahrlehrer bei seiner Ausbildungstätigkeit unterstützen, so dass er sich auf die wesentlichen Aspekte seiner pädagogischen Arbeit konzentrieren kann. Das spart Geld, Zeit und Nerven auf beiden Seiten und sorgt dafür, dass die Ressource Fahrlehrer effizient eingesetzt wird. Durch die dank der Helfer eingesparten Stunden kann auch eine kleinere Anzahl an Fahrlehrern den gleichen Output erreichen und das sogar bei steigender Lebensqualität. Würde man im Durchschnitt nur zwei Stunden pro Ausbildung auf einem solchen Weg sparen, würde das bei rund einer Million Fahrerlaubnisprüfungen rund 800 Vollzeitfahrlehrerstellen entsprechen.   

6. Bundestagswahl nutzen 

Nach der Reform des Fahrlehrerrechts muss die Fahrlehrerschaft nun den Blick in der Gesellschaft dafür schärfen, dass in einem nächsten Schritt die Fahrausbildung reformiert gehört. Die Fahrschülerausbildungsordnung ist längst in die Jahre gekommen und wird den Anforderungen an eine moderne Ausbildung nicht mehr gerecht. Der Erwerb theoretischen Wissens findet mehr und mehr im Internet statt, die Fahrzeuge sind vielfältiger und funktionsreicher geworden, die Antriebsarten ändern sich, Autos übernehmen Stück für Stück Fahraufgaben und auch die Menschen, die wir ausbilden, sind längst keine homogene Gruppe mehr. Menschen in allen Altersstufen, aus aller Herren Länder mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen und sehr variablen Bildungshintergründen wollen heute eine Fahrerlaubnis erwerben. Starre Vorschriften hinsichtlich Art und Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten, eines auf “ortsfeste” Gebäude fixierten Unterrichts oder Prüfungsfahrten, die gedanklich auf Autos des letzten Jahrhunderts ablaufen, sind nicht mehr zeitgemäß. Wer daran etwas ändern will, muss aber jetzt mit dem “Trommeln” beginnen. Denn nur wenn unsere Thematik nach der Bundestagswahl auch im Koalitionsvertrag auftaucht, können wir darauf hoffen, dass auch in der nächsten Legislaturperiode etwas geschieht. Und mit etwas Geschick lässt sich damit einiges erreichen für unsere Fahrlehrerzukunft.

7. schwarze Schafe nicht einfach dulden

Für moderne Fahrschulen mit qualifiziertem Personal und einer echten Angestelltenkultur sind jedoch diejenigen Fahrschulen, die sich mit allerlei Mauscheleien, z.B. durch das Ignorieren wesentlicher Vorgaben des Fahrlehrerrechts oder durch das Fehlen einer ordnungsgemäßen Buchführung, durchmogeln nicht nur ein Ärgernis, sondern geradezu eine Beleidigung. Solche Fahrschulen produzieren nur Verlierer. Sie hintergehen den Staat, sie verzerren den Wettbewerb und im schlimmsten Fall gefährden sie ihre Fahrschüler mit einer qualitativ minderwertigen Ausbildung. Der ehrliche Kaufmann hat dadurch jedoch oft das Nachsehen und kann selbst gesteckte Ziele nicht verwirklichen. Wer ehrliche Preise, ehrliche Umsätze und ehrliche Fahrlehrer will, der muss auch die schwarzen Schafe bekämpfen. Nur so können Respekt und Achtung vor unserem Berufsstand wachsen, was dann auch neues Personal nach sich ziehen kann.   

Sicherlich wird man noch manches mehr finden, was wir tun können, um die Personalnot anzugehen. Ganz sicher gibt es keinen Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Denn wenn wir uns anstrengen, werden wir auch genügend Menschen finden, die bereit sind, unserem vielfältigen und spannenden Beruf nachzugehen. Dafür braucht es nun aber in und außerhalb der Fahrlehrerschaft klare Signale und positive Botschaften.