Autor

Sascha Fiek

Browsing

Der 30. März 2017 dürfte mit einer geradezu spektakulären Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes in die Geschichtsbücher der Mobilität in Deutschland eingehen. 1886 markierte noch das Geburtsjahr einer Erfindung, die als Automobil einen Siegeszug rund um den Globus antreten sollte. Seit diesem Zeitpunkt hat sich die Technik der Autos kontinuierlich weiterentwickelt. Sie wurden Stück für Stück sicherer, leistungsstärker, schneller und komfortabler. Doch am grundlegenden Prinzip einer fremdkraftbetriebenen, aber von Menschen geführten Maschine änderte sich eigentlich nichts. Die Maschine lieferte die Energie für den Vortrieb und der Mensch steuerte das ganze Gefährt mit diversen Arten von Kommandos, so einfach war das.

Seit einiger Zeit schon beobachten wir aber eine Entwicklung, die dieses Prinzip ins Wanken bringt. Fahrassistenten und technische Helfer übernehmen immer mehr Aufgaben und Funktionen, um den Menschen zu entlasten. Spätestens mit den sensationellen Autos von Tesla wurde die rasante technische Entwicklung sichtbar und es wurde auch klar, dass es nicht mehr lange dauern würde, bis die Autos zumindest bis zu einem gewissen Grad die Steuerung einer neuen Fahrzeuggeneration selbst werden übernehmen können.  

Dem hat der Deutsche Bundestag nun Rechnung getragen und einen ersten entscheidenden Schritt gemacht, um der neuen Technik auch rechtlich zum Durchbruch zu verhelfen.  Mit den Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes gemäß der Bundestagsdrucksachen 18/11300 und 18/11776 werden erstmals in der Historie des Automobils “Kraftfahrzeuge mit hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion” explizit zugelassen. So darf der Mensch nun mit dem Segen des Gesetzgebers dem Computer in manchen Situationen die Steuerung überlassen, sich vom Verkehrsgeschehen ab- und anderen Dingen zuwenden. Dies ist ein Paradigmenwechsel, den wir in seiner Tragweite noch gar nicht so recht begreifen können. Das hängt allerdings auch damit zusammen, dass die Berufsnörgler und Bedenkenträger in unserem Land kaum ein gutes Haar an dem Gesetz gelassen haben.

Sicherlich sind noch viele Fragen offen und wir befinden uns ganz am Anfang einer sehr langen Reise. Niemand vermag heute abzuschätzen, wie die Beurteilung der Haftung in Konfliktfällen genau ausfallen wird. Auch datenschutzrechtlich wird zu klären sein, welche Daten genau erhoben werden und wer wann wie darauf Zugriff haben wird. Und da es sich um absolutes Neuland handelt, werden sich die Gerichte sogar sehr oft damit befassen müssen, wie einzelne Regelungen des Gesetzes auszulegen sind. Und der Gesetzgeber wird aus den erst noch zu sammelnden Erfahrungen heraus immer wieder Anpassungen vornehmen müssen, denn niemand darf erwarten, dass man in diesem frühen Stadium ein fertiges Gesetz vorlegen kann, was allen Fragen der Zukunft gerecht wird. 

Trotz der gleichwohl berechtigten Warnung davor, dass noch vieles zu klären sein wird, sollten wir nicht die großen Chancen übersehen, die dieses Gesetz bietet. An erster Stelle wird es der Verkehrssicherheit einen noch ungeahnten Schub geben. Kaum einer wird bezweifeln, dass die Technik dem Menschen haushoch überlegen ist, wenn es darum geht, verlässlich, sicher und präzise zu handeln. Selbstverständlich wird auch die Technik gelegentlich versagen und es wird aus diesem Grund auch Unfälle geben. Doch im Verhältnis zum Risikofaktor Mensch werden diese eher in homöopathischer Dosis auftreten. Das Gesetz wird aber nicht nur eine massive Reduktion an Unfällen zur Folge haben, sondern den Menschen auch ein Plus an Lebensqualität bescheren. Gerade dort, wo wir gerne als Autofahrer regelrecht wahnsinnig werden – im Stau oder im Stop and Go Verkehr – werden wir es genießen, dass wir uns anderen, erfreulicheren Dingen zuwenden können, als stumpfsinnig darauf zu warten, für einen Gewinn von 5 Metern wieder anfahren zu dürfen. Hier, beginnend auf Autobahnen und Einfallstraßen im urbanen Umfeld, wird die unnötige Verschwendung von Lebenszeit zurückgedrängt werden, selbst wenn es noch viele Jahre dauern wird, bis die Autos auch hochkomplexe Aufgaben im innerstädtischen Verkehr eigenständig werden übernehmen können.

Als Carl Benz zu seiner ersten öffentlichen Fahrt mit einem Automobil aufbrach, konnte noch niemand erahnen, was es für einen Unterschied machen würde, dass nicht mehr Pferde, sondern Motoren für den Antrieb sorgten. Genauso wenig können wir heute mit Sicherheit sagen, was es bedeuten wird, dass nun der Mensch im Automobil schrittweise von Maschinen ersetzt wird. Doch trotz aller Unwägbarkeiten, trotz aller rechtlicher Schwierigkeiten und trotz aller Herausforderungen für die Zukunft, sollten wir erkennen, dass hier eine Revolution im Gange ist. Genau wie es 1886 Menschen gab, die die Pferdekutsche erhalten wollten, gibt es heute diejenigen, die den Menschen als Fahrer bewahren wollen. Doch technischer Fortschritt war von dessen Gegnern in der Menschheitsgeschichte allenfalls für einen Wimpernschlag auf der Zeitachse zu bremsen, ganz aufzuhalten war er aber nie. Und so wird sich über kurz oder lang auch das autonome Fahren Raum verschaffen, unabhängig davon, ob das noch 20, 30 oder 40 Jahre in Anspruch nehmen wird. 

Neben den Aspekten der Verkehrssicherheit und der Lebensqualität sollten wir auch die wirtschaftliche Komponente nicht außer Acht lassen. Denn Internet- und Technikgiganten und aufstrebende Player wie Google, Apple, Intel, Tesla und viele mehr heizen der heimischen Automobilwirtschaft mächtig ein. Damit diese nicht weiter in Rückstand gerät und geradezu überrollt wird, braucht sie auch in Deutschland geeignete Rahmenbedingungen und nicht nur in Kalifornien. Dafür hat der Bundestag heute gesorgt und jetzt gilt es, an die Umsetzung zu gehen. Und da werden auch wir als Fahrlehrer gefragt sein, wenn es darum geht, den Menschen den sinnvollen Einsatz und den Umgang mit der Technik zu sorgen und für steigende Akzeptanz zu werben. 

Die gute Nachricht vorweg lautet, dass es nun endlich gelungen ist, die Reform des Fahrlehrerrechts erfolgreich abzuschließen. Denn nach der Einigung auf zahlreiche Änderungsanträge im Verkehrsausschuss dürfte die Abstimmung über das Gesetz im Bundestag am 30. März nur noch eine Formsache sein. Doch diese Änderungen haben es in sich und das ganze Reformprojekt nochmal kräftig durchgeschüttelt. Ab sofort können sich Fahrschulen, Fahrlehrer und Ausbildungsstätten auf die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2018 vorbereiten. Denn die zuvor noch geplanten Übergangsvorschriften wurden glücklicherweise gestrichen, so dass es keine unbegründbaren Verzögerungen mehr gibt und alles tatsächlich zum Jahreswechsel startet. 

Die Rückkehr der 495 Minuten

Lange Zeit sah es so aus, als ob es der Gesetzgeber bei einer allgemeinen Formulierung zu der Arbeitszeit von selbständigen Fahrlehrern belassen würde. Doch die Abgeordneten haben sich auch auf Druck mehrerer Verbände hin dann doch dazu durchgerungen, die 495-Minuten Regelung wieder im neuen Gesetz zu übernehmen. Zu groß war die Angst, ein Einfallstor für diejenigen zu schaffen, die verantwortungslos und zeitlich hemmungslos praktische Fahrstunden geben wollen. Realistisch betrachtet wird auch heute diese Grenze oftmals überschritten. Aber durch die Erwähnung im Gesetz wollte man zumindest die Hürden möglichst hoch belassen und kein Ungleichgewicht gegenüber angestellten Fahrlehrern schaffen, die dem Arbeitszeitgesetz unterliegen.  Die Wiederaufnahme der 495 Minuten Grenze wird aber auch große Konsequenzen für die Überwachung haben. Diese sollte eigentlich in Richtung der Überprüfung von fachlicher und pädagogischer Qualität entwickelt werden. Da die Entbürokratisierung des Fahrlehrerwesens nun jedoch eher in homöopathischer Dosis erfolgt und weiterhin genaue Aufzeichnungen geführt werden müssen, ist davon auszugehen, dass der Schwerpunkt auch in Zukunft bei der Formalüberwachung liegen wird, zumal nach dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren noch niemand so genau weiß, wie die pädagogische Überwachung aussehen wird und von wem sie wie zu welchen Kosten ausgeführt werden soll. Die dazugehörigen Verfahren liegen wieder in der Verantwortung der Bundesländer, so dass es wohl noch eine ganze Weile dauern wird, bis in dieser Frage Klarheit herrscht.

Die Angst vor der Konzernfahrschule

Im ursprünglichen Entwurf des Verkehrsministeriums war zunächst geplant, keine konkreten Angaben zur Anzahl möglicher Zweigstellen zu machen, um dem derzeitigen Strukturwandel der Branche gerecht zu werden. Doch die ständig vorgebrachten Warnungen vor Marktwirtschaft und vor dem vermeintlichen Aufkommen gigantischer Konzernfahrschulen wurden schließlich auch erhört. Angesichts der geringen Renditen und des erdrückenden Fahrlehrermangels ist es zwar völlig unrealistisch, dass ADAC, Aldi oder andere ein großes Fahrschulfilialsystem hochziehen würden, da man dort normalerweise des Rechnens fähig ist und man kaum ohne Aussicht auf Personal und Gewinn ein solches Projekt anstoßen würde. Doch schon die bloße Möglichkeit war manchen zu viel, weshalb der Ruf nach protektionistischen Maßnahmen laut wurde. So heißt es nun im Gesetz, dass eine Zahl von 10 Zweigstellen nicht überschritten werden soll. Allerdings wird in der Gesetzesbegründung explizit vermerkt, dass von dieser Sollvorschrift abgewichen werden darf. Ich selbst habe mich im gesamten Reformprozess immer wieder dafür stark gemacht, dass man größere Fahrschuleinheiten genau dann zulässt, wenn sie unter Beweis stellen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden können. Umso erfreulicher ist, wenn der Gesetzgeber nun genau diesen Gedanken aufgenommen hat, wenn er sagt, dass mehr als 10 Zweigstellen dann möglich sind, wenn eine Fahrschule geeignete Nachweise erbringt, beispielsweise in Form zertifizierter und erfolgreich angewandter Qualitätsmanagementsysteme. So gibt es zwar nun weiterhin eine recht eng gefasste Zweigstellenbegrenzung, aber immerhin besteht eine Öffnungsklausel genau für diejenigen Fahrschulen, die nachweislich  zeigen, dass sie auf eine hohe Ausbildungsqualität Wert legen. 

Kooperation light

Ein wesentlicher Meilenstein des Gesetzes sollte die Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen Fahrschulen sein. Damit wollte man eigentlich erreichen, dass kleinere Fahrschulen, gerade wenn sie zum Beispiel nur über die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE verfügen, mit anderen Fahrschulen dahingehend zusammenarbeiten können, dass sie einen Teil der Ausbildung (z.B. Klasse A) vergeben können, ohne den Kunden wegschicken zu müssen. Durch mehr Auslastung und bessere Kundenbindung hätten die kleinen Fahrschulen genau davon profitiert und für andere wäre es vielleicht lohnend geworden, sich auf eine Klasse zu spezialisieren und so bestimmte Nischen zu besetzen. Dem wurde aber dadurch ein Riegel vorgeschoben, dass “Auftrag gebende und Auftrag nehmende Fahrschule” jeweils über die Fahrschulerlaubnis des zu übertragenden Ausbildungsteils verfügen müssen. Somit kann eine reine BE Fahrschule also gerade nicht einen Schüler annehmen, der die Klassen A und B machen will und den Anteil A an eine kooperierende Fahrschule weitergeben. Damit ist das ursprüngliche Ziel der Kooperation verfehlt. Vielmehr wird es nun zu einem reinen Instrument für größere Fahrschulen mit einer Erlaubnis für mehrere Klassen, die bei Überlastung einen Teil der Ausbildungen an kleinere Fahrschulen abgeben können. Statt auf Augenhöhe miteinander kooperieren zu können, werden vielmehr größere Platzhirsche die Konditionen diktieren können. Damit wird aus der Kooperation in Wirklichkeit eine Art neues Subunternehmertum, wie man es z.B. aus der Logistikbranche kennt.  

Teilzeitausbildung

Zur großen Überraschung vieler wurde nun auch die Möglichkeit geschaffen, die Fahrlehrerausbildung in Teilzeit durchzuführen. Denkbar ist zudem eine modular strukturierte Ausbildung mit fortlaufendem Einstieg. Damit wollte der Gesetzgeber eine weitere Hürde für die Fahrlehrerausbildung abbauen. Es lässt sich allerdings nur schwer abschätzen, ob es wirklich hinreichend großen Bedarf für Fahrlehrerausbildungen gibt, die sich inklusive Praktikum über mehrere Jahre hinweg erstrecken. Für die Ausbildungsstätten ist diese Änderung aber zweifelsohne eine große Herausforderung, denn sie werden in einen Wettbewerb um neue Ausbildungskonzepte geraten und ihre Angebote neu strukturieren müssen. Wenn auf diese Weise vielleicht mehr Menschen Zugang zum Fahrlehrerberuf erhalten, wäre das angesichts des völlig ausgetrockneten Fahrlehrermarkts sicher zu begrüßen.

Freie Mitarbeiter

Unerwartet wurde dann noch das ursprünglich geplante Verbot einer freien Mitarbeiterschaft von Fahrlehrern gestrichen. Dies ist insofern schwer nachzuvollziehen, als sich bei der offiziellen Verbandsanhörung im Bundestag alle geladenen Verbände für dieses Verbot ausgesprochen haben und auch in zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten sich niemand so recht für die freie Mitarbeiterschaft erwärmen wollte. Aber hinter den Kulissen scheint sich die Interessenlage dann doch in den letzten Abstimmungen verändert zu haben. 

Das Ergebnis

Die ganz große – von manchen erhoffte und von anderen befürchtete – Revolution ist es nun schlussendlich nicht geworden. Die zuständige Referatsleiterin im Bundesverkehrsministerium, Renate Bartelt-Lehrfeld, hat allerdings  eine beeindruckende und hoch ambitionierte Reformagenda auf den Weg gebracht, die ihrem Haus wahrlich zu Ehren gereichte. Doch auch sie wird sich bewusst gewesen sein, dass in solch ehrgeizigen Reformprojekten im Laufe der Zeit der ein oder andere Kompromiss eingegangen werden muss, vor allem wenn Vertreter von Verbänden, Bundesländern oder der Politik zum Teil ganz unterschiedliche Vorstellungen haben. Gleichwohl wird der längst stattfindende Strukturwandel der Fahrschullandschaft behutsam unterstützt und das angestaubte Fahrlehrerrecht modernisiert. Vor allem trägt die Reform aber dem erdrückenden Fachkräftemangel Rechnung. Sie bietet die große Chance, mehr Menschen für den Fahrlehrerberuf zu gewinnen. Denn Zugangshürden wurden abgesenkt und gleichzeitig die Ausbildungsqualität erhöht. Jetzt ist es an den Fahrschulen, sich anzustrengen und neue Fachkräfte auf dem heiß umkämpften Arbeitsmarkt anzuwerben bzw. für eine Ausbildung zu gewinnen. Die Politik hat nur den Rahmen geschaffen, aber die Umsetzung obliegt den Fahrschulen selbst. Hoffen wir, dass die Fahrschulwelt die Chancen ergreift, die das neue Gesetz ab 2018 bieten wird.  (Weitergehende Informationen zur Stellungnahme der Verbände und das Wortprotokoll der Anhörung finden sich hier auf den Seiten des Bundestags.)

 

Sind Sie mit den Ergebnissen der Reform des Fahrlehrerrechts zufrieden?

  • nein (63%, 47 Votes)
  • weiß (noch) nicht (20%, 15 Votes)
  • ja (9%, 7 Votes)
  • egal / haben keine Auswirkungen (8%, 6 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 75

Wird geladen ... Wird geladen ...

 

Mit der Anhörung im Verkehrsausschus des Deutschen Bundestags endete für die Verbände heute eine langer Weg des Einsatzes für die Modernisierung des Fahrlehrergesetzes. Bernd Brenner (BAGFA), Gerhard von Bressensdorf (BVF), Sascha Fiek (Moving), Christian Kellner (DVR) und Rainer Zeltwanger (BDFU) standen als geladene Sachverständige den Abgeordneten noch ein letztes Mal Rede und Antwort auf deren Fragen. 

Die wesentlichen Knackpunkte waren erwartungsgemäß die Lockerung der Zweigstellenregelung, der Wegfall des Begrenzung auf täglich 495 Minuten praktische Ausbildung auch für Selbständige, die Frage nach der Zulassung Freier Mitarbeiter, die Art des Bildungsabschlusses für den Zugang zur Fahrlehrerausbildung sowie die Zukunft der Fahrschulüberwachung. Ein kurzer Abriss der Stellungnahmen sowie die derzeitige Fassung des Gesetzes ist auf den Seiten des Bundestags zu finden.

Erfreulich ist, dass trotz verschiedentlich unterschiedlicher Positionen in einzelnen Sachfragen sich alle Verbandsvertreter darin einig sind, dass das neue Gesetz im Grundsatz zu begrüßen ist und alle dessen Verabschiedung befürworten. Dies ist ein ganz wichtiges Signal an die Politik und trägt hoffentlich dazu bei, dass die Branche die lang ersehnte Reform nun auch tatsächlich bekommt. 

Bei der Vielfalt an Vertretern mit unterschiedlichen Blickwinkeln auf die Branche ist es nicht weiter verwunderlich, dass es zu Beginn des Prozesses durchaus hitzige und emotionale Debatten um den vermeintlich richtigen Weg der Reform gegeben hat. Glücklicherweise standen gegen Ende Sachlichkeit und Kompromissbereitschaft im Vordegrund. Man konnte spüren, dass alle miteinander gewillt waren, die Rahmenbedingungen für die Fahrschulen, die Fahrlehrerschaft und die Fahrausbildung als solche zu verbessern. Wie vermutlich bei jedem neuen Gesetz mit weitreichenden Änderungen für eine Branche wird manches mit Kritik und manches mit Zustimmung aufgenommen werden.

Nun ist es an den Abgeordneten des Bundestags, in den nächsten parlamentarischen Schritten dem Gesetz seinen letzten Feinschliff zu geben. Es bleibt dabei bis zum letzten Moment spannend, ob nun doch die Zahl der Zweigestellen reduziert bleibt, Fahrlehrer auch mehr als 495 Minuten praktische Ausbildung durchführen dürfen u.v.m. Ohne an dieser Stelle spekulieren zu wollen, wie es ausgehen wird, dürfen wir nun erwarten, dass das Gesetz noch in diesem Monat im Bundestag verabschiedet werden wird, wenn nichts unvorhergesehenes mehr passiert. Und wenn dann im Mai auch der Bundesrat grünes Licht gibt, können wir uns auf einen Start am 1. Januar 2018 freuen mit einem Gesetz, das unserer Branche neue Zukunftsfähigkeit mit auf den Weg gibt.

Wer in den vergangenen Wochen glaubte, die Reform des Fahrlehrerrechts sei nun langsam in trockenen Tüchern, für den gab es auf dem Fahrlehrerkongress in Berlin ein böses Erwachen. Denn noch auf der Zielgeraden zum Kabinettsbeschluss wurde ein zentraler Bestandteil der Reform, nämlich die angestrebte Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von Fahrschulen, überraschend auf Mitte 2019 verschoben. Ursprünglich sollte die Reform ja die Ausbildungsqualität von Fahrlehrern, die Entbürokratisierung und die Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation gleichermaßen voranbringen, um schlussendlich auch gegen den inzwischen dramatischen Fahrlehrermangel anzugehen.  

So hätten kleinere Fahrschulen eigentlich von neuen Kooperationsmöglichkeiten profitieren sollen, sei es durch Spezialisierung auf einzelne Fachgebiete, durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen oder schlicht durch die Verbesserung der Auslastung. Die neuartige Form der Kooperation wäre dabei gerade für die klassische “Ein-Mann-Fahrschule” eine riesige Chance, insbesondere im ländlichen Raum oder in strukturschwachen Gebieten. Größere Fahrschuleinheiten wiederum sollten von der etwas gelockerten Zweigstellenregelung profitieren.  Gerade die Kombination dieser beider Maßnahmen würde eine gesunde Balance zwischen kleineren und größeren Fahrschulen ermöglichen. Doch genau diese Kernelemente wurden klammheimlich im §69 des neuen Gesetzes in Form von Übergangsregelungen auf die letzten Monate dieses Jahrzehnts verschoben.

Die Vermutung liegt nahe, dass für einen solchen Schritt weniger die Fachleute und Experten im Ministerium als vielmehr Einflussnahme von der politischen Ebene verantwortlich sein dürfte. Ob die dafür zuständigen Strippenzieher im Hintergrund damit absichtlich die gesamte Reform torpedieren wollten oder sich schlicht nicht der Tragweite dieser Verschiebung bewusst waren, sei einmal dahingestellt. Es sollte aber allen Beteiligten klar sein, dass ohne wirtschaftliche Stabilität die anderen Reformteile hinfällig werden könnten. Denn die Gesetzesnovelle an sich wird trotz einiger Verbesserungen und Erleichterungen nicht für qualifizierten Nachwuchs sorgen. Wir werden nur dann Menschen für eine Ausbildung zum Fahrlehrer gewinnen können, wenn sie in der Fahrschulbranche auf verlässliche, zukunftssichere und finanziell gesunde Strukturen treffen. Um neue Mitarbeiter zu gewinnen, braucht es bekanntermaßen nicht allein eine angemessene Bezahlung, sondern vor allem auch vernünftige Arbeitsbedingungen. Diese können aber nur von Betrieben, seien sie klein oder groß, gewährleistet werden, die wirtschaftlich nicht mit dem Rücken zur Wand stehen. Solange ordentliche Arbeitsverträge, geregelte Arbeits- und urlaubszeiten, bezahlte Fortbildung, monatliche Entlohnung und derlei mehr nicht bundesweit selbstverständlich sind, solange werden wir es trotz Entbürokratisierung und Änderungen bei der Ausbildung schwer haben, uns gegen andere Branchen zu behaupten.

Genau genommen müsste also gerade am Anfang der Reform die wirtschaftliche Gesundheit der Betriebe im Vordergrund stehen, damit die anderen Teile überhaupt erst ihre Wirkung entfalten können. Nach heutigem Stand soll aber erst am 1. Juli 2019 überhaupt damit begonnen werden, den dringend nötigen Strukturwandel zuzulassen. Dieses Datum ist so willkürlich gewählt wie das dazugehörige Argument vorgeschoben ist, nämlich dass ausgerechnet die Fahrschulen selbst eine derart lange Vorbereitungszeit benötigten, um sich auf die neue Situation einzustellen. Die Verfasser der Gesetzesbegründung dürften selbst bei dem Gedanken innerlich geschmunzelt haben, dass ein Fahrschulinhaber angeblich ab heute gerechnet zweieinhalb Jahre benötigt, um darüber nachzudenken, ob er mit einer anderen Fahrschule kooperiert oder nicht. Das ist bestenfalls amüsant, aber sicherlich keine seriöse Argumentation.

Insofern gilt es nun, nochmal von möglichst vielen Seiten auf die Abgeordneten des Bundestags und dabei vor allem auf die Mitglieder des Verkehrsausschusses einzuwirken, damit die politischen Heckenschützen die lang ersehnte Reform nicht doch noch zu Fall bringen.          

Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin dürfte manch ein Teilnehmer geradezu überwältigt gewesen sein angesichts der Fülle von neuen Informationen und Produkten, die den rasanten Wandel in der Fahrlehrerbranche eindrucksvoll unter Beweis gestellt haben. So wird die gute alte Ausbildungsdiagrammkarte Stück für Stück durch digitale Lernstandsapps ersetzt, Prüfer dürfen sich auf das elektronische Prüfprotokoll einstellen und für die ersten Fahrstunden wurde sogar ein Simulator mit VR-Brille vorgeführt. Auch in den Vorträgen und workshops zu den rechtlichen und technischen Entwicklungen wurde deutlich, dass die Führerscheinausbildung derzeit von der ersten bis zur letzten Minute durchdigitalisiert wird. Besonders aufhorchen ließ in diesem Zusammenhang eine Forderung von Peter Glowalla, dem Vorsitzenden des Fahrlehrerverbands Berlin, der in seinem Vortrag eine kleine Revolution skizzierte.

Demnach sollen künftig Fahrschulfahrzeuge mit mindestens fünf Fahrassistenzsystemen ausgestattet sein. In der Prüfungsfahrt lässt sich der Prüfer dann drei der von ihm ausgewählten elektronischen Helfer von dem Bewerber vorführen. Vorstellbar wäre also, dass der Bewerber z.B.  eine Parkübung manuell und eine unter Zuhilfenahme des Parkassistenten durchführt. Er könnte auch auf einem Autobahnabschnitt aufgefordert werden, den Abstandsregeltempomat einzusetzen oder die Funktionsfähigkeit des Spurhalteassistenten zu überprüfen. 

Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG
Parkassistent im VW Touran. Quelle: Volkswagen AG

Auch wenn Anzahl und Art der Assistenzsysteme sowie die genaue Verwendung in der Prüfung noch nicht abschließend festgelegt sind, so ist doch klar, dass es sich dabei nicht nur um den Vorschlag einer Person handelt, sondern dieser Ansatz auf verschiedenen Ebenen wie z.B. auch der TÜV/Dekra arge tp 21 diskutiert und vorangetrieben wird.

Eine solch erfrischend moderne Idee hat das Potenzial, der Mobilitätswende in unserem Land ein wenig mehr Rückenwind zu verschaffen. Denn wenn Fahrschülerinnen und Fahrschüler von Anfang an an die Nutzung von Fahrassistenten herangeführt und mit deren Chancen und Risiken im Rahmen der Ausbildung vertraut gemacht werden, können sie später viel selbstbewusster und aktiver mit solchen Systemen umgehen, als das heute bei vielen Autofahrern noch der Fall ist.

Da die dafür nötigen Fahrassistenzpakete für Neufahrzeuge inzwischen recht erschwinglich geworden sind, sollte es für Fahrschulen kein Problem darstellen, im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeugerneuerung den Fuhrpark entsprechend anzupassen, sofern das nicht sowieso schon geschehen ist. 

Der entscheidende Schritt in diesem Zusammenhang ist aber die verbindliche Nutzung der Systeme im Rahmen der Prüfungsfahrt. Nur wenn Fahrschüler und Fahrlehrer darum wissen, dass der gekonnte Einsatz von den Assistenten auch über den Prüfungserfolg mitentscheidet, werden sie gemeinsam mit der nötigen Intensität an der Erlangung der zusätzlich zu erwerbenden Kompetenzen arbeiten. 

Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten.
Seit ihrer Erfindung haben Autos eine enorme Entwicklung durchlaufen, auf die Fahrlehrer jeweils reagieren mussten. Bild: Sascha Fiek

Diese markante Umstellung in der Fahrausbildung vermag durchaus das Image der Fahrlehrerschaft zu steigern. Denn der Fahrlehrer entwickelt sich so auch ein kleines Stück in Richtung Softwarebetreuer, wenn er seinen Kunden Einstellungen und Funktionsweisen der digitalen Möglichkeiten eines Fahrzeugs näher bringt. Gleichzeitig vermag der vernünftige Einsatz von sicherheitsrelevanten Assistenten auch ein erhebliches Absenken der Unfallzahlen zu bewirken. Insofern ist eine Unterrichtung in die Welt der Fahrassistenten nicht nur Lust, sondern auch Pflicht für Fahrlehrer. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Umsetzung dieser Idee noch deutlich vor Ablauf des Jahrzehnts eingeleitet wird.

Soll die Verwendung von Fahrassistenzsystemen Bestandteil der Prüfung werden?

  • ja (58%, 104 Votes)
  • nein (37%, 67 Votes)
  • weiß nicht (4%, 8 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 179

Wird geladen ... Wird geladen ...

Auf dem diesjährigen Fahrlehrerkongress in Berlin wird die aktuelle Reform des Fahrlehrerrechts zweifellos im Mittelpunkt vieler Gespräche, Vorträge und Diskussionen stehen. Wer jedoch in den letzten Monaten die Auseinandersetzungen in diversen Foren im Internet oder die einschlägigen Publikationen dazu verfolgt hat, mag an der Sinnhaftigkeit der Diskussionen zweifeln. Denn allzuoft stehen sich Gegner und Befürworter unversöhnlich gegenüber. Während die einen in Euphorie verfallen und auf eine goldene Fahrlehrerzukunft setzen, malen die anderen den Untergang des Abendlands an die Wand und beschwören einen Verlust an Verkehrssicherheit. Dabei scheinen häufig eher persönliche Eitelkeiten und Rechthaberei anstelle von sachlichen Erwägungen zu den teilweise völlig überzeichneten Einschätzungen zu führen.

Denn mit einem nüchternen Blick auf die Reform wird man schnell feststellen, dass uns die geänderten Paragrafen weder eine Vielzahl dringend benötigter Nachwuchskräfte bescheren werden noch dass sie uns die Fahrschulstrukturen von heute auf morgen komplett umkrempeln. Sicherlich sorgt die Reform für den so oft angemahnten Bürokratieabbau, sie senkt manche Hürden und schafft neue Möglichkeiten  der Zusammenarbeit. Das macht die deutschen Fahrschulen im besten Fall wirtschaftlich zukunfts- und überlebensfähig. Man sollte daher nicht, und sei es nur aus Nostalgie heraus, den Fehler begehen, Tagesnachweise, Berichtshefte oder vorhandene Führerscheine als eherne Garanten der Verkehrssicherheit hochzustilisieren. Solche Diskussionen  um das Klein Klein mögen für uns Fahrlehrer, die wir gerne mal im eigenen Saft schmoren, eine Rolle spielen, aber in der Politik und der Bevölkerung ernten wir eher Unverständnis als Zustimmung. Wir sollten nicht vergessen, dass die Politik nur den Rahmen setzt. Für Ausbildungsqualität, für Kunden- und mitarbeiterzufriedenheit, für Verkehrssicherheit, für Fahrlehrernachwuchs und für wirtschaftliche Stabilität sind letztlich wir als Fahrlehrer in unseren Fahrschulen selbst verantwortlich. 

Aber genau genommen ist die jetzige Reform nur eine Petitesse im Vergleich zu den eigentlich tiefgreifenden Reformen, die uns bevorstehen. Denn die Digitalisierung, die Globalisierung, der demographische Wandel und die Mobilitätsrevolution stellen uns vor ganz andere Herausforderungen. Die Zeiten, in denen mehr oder weniger ähnliche Kunden mit mehr oder weniger ähnlichen Bedürfnissen in die Fahrschule kamen, um mehr oder weniger ähnlichen Theorieunterricht und Fahrstunden zu genießen, sind schlicht vorbei.

Die heutigen Kinder werden eine völlig andere Führerscheinausbildung erleben. Quelle: Shutterstock
Die heutigen Kinder werden eine völlig andere Führerscheinausbildung erleben. Quelle: Shutterstock

Unsere Kunden werden nicht nur im Durchschnitt älter und kommen aus immer mehr Ländern, sondern sie sind auch an eine 24/7 Dienstleistungsmentalität gewöhnt. Sie erwarten, dass ihre Fahrschule rund um die Uhr auf allen Kommunikationskanälen erreichbar ist und verstehen nicht, warum wir keine Fahrstunden an Sonn- und Feiertagen anbieten (dürfen). Fahrschulen, die im google ranking erst auf Seite zwei auftauchen, die Anfragen nicht binnen weniger Stunden beantworten oder gar telefonisch nicht ganztags erreichbar sind, gehen im Wettbewerb schneller unter als Eis in der Sonne schmilzt.

Dann sind da die digitalen Lernmedien, die online-Fahrlehrerkalender, die social-media Kanäle, die Ausbildung mit Simulatoren, die Ergänzung durch Lernvideos, online-Lernstandsanzeigen, online-Bewertungsportale u.v.m. Die Ausbildungswelt verlagert sich mit rasanter Geschwindigkeit in die Tiefen des World Wide Web. Das wird auch Auswirkungen auf den seit vielen Jahren unveränderten Theorieunterricht haben. Nicht nur aufgrund der digitalen Möglichkeiten, sondern auch aufgrund des Fahrlehrerschwunds und der zumeist in der Arbeitswelt unbeliebten Unterrichtszeiten am Abend, wird sich Theorieunterricht ebenfalls in das Netz verlagern, ja sogar verlagern müssen. Es werden vermutlich gewisse Präsenzzeiten in der Fahrschule verbleiben, aber starre 14 Einheiten à 90 Minuten im Fall des Ersterwerbs der Klasse B oder Beschränkungen auf 2 Unterrichte pro Tag kann es nicht mehr geben. Wahrscheinlicher ist, dass man das Erlernen von Regelwissen daheim erledigt und dann vielleicht zu Erörterung, Vertiefung und Wiederholung diffiziler Fragestellungen für einen ganzen Tag in die Fahrschule geht (z.B. in den Ferien oder an den Wochenenden).

Mit der Verdrängung des Verbrennungsmotors ändert sich auch die Fahrausbildung. Quelle: Pixabay
Mit der Verdrängung des Verbrennungsmotors ändert sich auch die Fahrausbildung. Quelle: Pixabay

Auch in der praktischen Ausbildung kann kein Stein auf dem anderen bleiben. Das heutige System mit seinen etwas lieblos vorgegebenen besonderen Ausbildungsfahrten und einem groben Rahmenplan wird den gewandelten Anforderungen nicht mehr gerecht. Denn die Voraussetzungen der Fahrschulkunden variieren in bislang nicht gekannter Weise. Nehmen wir dazu zwei Beispiele: Schülerin 1 legt an ihrem 17. Geburtstag ihre praktische Prüfung  in München ab und fährt dort das erste Jahr im Großstadtdschungel nur in Begleitung ihrer Mutter, die sich gerade einen BMW X5 als Plugin-Hybrid mit allen modernen Assistenzsystemen zugelegt hat. Auf der anderen Seite nehmen wir Schüler 2, der an seinem 18. Geburtstag in einem ländlichen Gebiet seine Fahrprüfung absolviert und fortan alleine ohne Begleitung in einem 16 Jahre alten Opel Corsa zwischen verschiedenen Dörfern verkehrt. Für diese beiden Fahrschüler sind im Grunde genommen zwei völlig verschiedene Ausbildungen notwendig. In den letzten Jahren haben sich viele Parameter verändert: Begleitung oder nicht, urbanes oder ländliches Umfeld, privater oder beruflicher Einsatz, Automatikgetriebe oder Schaltwagen, Assistenzsysteme vorhanden oder nicht, Verbrennungs- oder Elektromotor usw. Die Varianz ist so groß geworden, dass die heutigen gesetzlichen Grundlagen und die Voraussetzungen in den Fahrschulen längst nicht mehr ausreichen, um alle Bedürfnisse zu erfüllen.

Um sich dem Wandel anzupassen, liegt die eigentliche Herausforderung in den Fahrschulen und in der Fahrschülerausbildungsordnung. Lasst uns daher die Reform des Fahrlehrergesetzes nun als einen ersten Schritt begreifen, auch wenn uns nicht immer alles passt, was dort verankert ist. Und lasst uns dann die eigentliche Arbeit anpacken, die vor uns liegt und die wirklich große Auswirkungen auf Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit haben wird.   

 

 

Fortbildung ist in fast allen Branchen ein zentraler Bestandteil unserer Arbeitswelt geworden. Ob Gärtner oder Chirurg, ob Busfahrer oder Jurist, ob Handwerker oder Lehrer, überall sorgen die sich rasant wandelnden Rahmenbedingungen in den Berufsfeldern und der Gesellschaft für die Notwendigkeit, sich selbst unter dem berühmten Stichwort des ‘Lebenslangen Lernens’ kontinuierlich weiterzubilden und weiterzuentwickeln. Dies gilt auch und gerade für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer, die eine besondere Verantwortung für die Gesellschaft innehaben. Sie sind mit einer Vielzahl an vielschichtigen Veränderungen konfrontiert, sei es in rechtlichen, in technischen, in ökonomischen, in gesellschaftlichen oder pädagogischen Belangen. Kaum einer würde die Notwendigkeit für regelmäßige Fortbildungen in Frage stellen wollen, genausowenig wie die dazugehörigen rechtlichen Vorgaben.

Allerdings gibt es in der Fahrlehrerfortbildung einige offenkundige Ungereimtheiten, die das Verhältnis von Art, Dauer und Inhalt der Fortbildung bezogen auf den jeweiligen Ausbildungsgrad betreffen. So ist es zum Beispiel wenig einleuchtend, dass ein Fahrlehrer mit nur einer einzigen Ausbildungsklasse die gleiche Menge an Fortbildung zu absolvieren hat wie ein anderer, der zum Beispiel zusätzlich Fahrlehrer für die Klassen A,C und D ist. Schwerer als die rein quantitative Frage wiegt aber der Umstand, dass es auf der inhaltlichen Seite keinerlei Vorgaben für eine Fortbildung in einer der Erweiterungsklassen gibt. Ein Fahrlehrer aller Klassen kann somit durch sein Berufsleben schreiten, ohne sich ein einziges  Mal im Bereich A,C oder D weiterzubilden, unabhängig davon, ob er in diesen Klassen ausbildet oder nicht.

Während man sich an diese Situation quasi gewöhnt hat und schon lange nicht mehr darüber spricht, wurde das System mit der Einführung der jährlichen Fortbildungspflicht je Seminarerlaubnis noch unverständlicher. Ausgerechnet für die ASF und FES Seminare, die sich hinsichtlich Aufbau, Struktur und Durchführung kaum verändern und die oftmals nur Randbereiche der Arbeit von Fahrlehrern darstellen, verlangt man inzwischen pro Seminartyp und Jahr einen Tag Weiterbildung.  Damit mochte man vielleicht dem Wunsch nach mehr Fortbildung im quantitativen Sinne nachkommen, aber für eine Steigerung der Ausbildungsqualität von Fahrlehrern dürfte diese Maßnahme weithin nutzlos sein.

Wer aber die Hoffnung gehegt hat, dass die anstehende Reform des Fahrlehrergesetzes eine bessere Balance in dieser Frage schafft, wurde enttäuscht. Denn ganz im Gegenteil werden mit den nun geplanten Änderungen die Unstimmigkeiten noch größer. Zu begrüßen ist zwar, dass nun auch Ausbildungsfahrlehrer alle vier Jahre einen eigenen Tag Weiterbildung besuchen müssen. Auf der anderen Seite wurde aber ein inhaltlich nicht nachvollziehbarer Bonus für Inhaber von Seminarerlaubnissen eingeführt, die fortan einen Teil der Seminarfortbildung auf die Basisfortbildung anrechnen können wie folgende Tabelle zeigt.

Tabelle: Beispiel Fortbildung nach neuem Recht
Erlaubnisse (Klassen, Seminare)Basis-fortbildungASF-FortbildungFES-FortbildungSumme
B3003
A,B,C,D3003
A,B,C,D, ASF, FES1449

Somit gerät die Fahrlehrerfortbildung zumindest in manchen Fällen völlig aus dem Lot. Denn zum einen bleibt das Ungleichgewicht zwischen einem Fahrlehrer der Klasse B und einem Fahrlehrer aller Klassen weiterhin bestehen. Zum anderen muss ein Inhaber von Seminarerlaubnissen ein Vielfaches an Fortbildung leisten, kann sich aber damit quasi um einen Teil der Basisfortbildung herummogeln. Er kann also mit dem Absitzen von Fortbildungen, in denen die Fortbildungsdozenten selbst händeringend nach Inhalten suchen, sich solche Fortbildungen ersparen, die seine eigentliche Hauptarbeit betreffen und in denen es an wichtigen Inhalten wahrlich nicht mangelt.

Eine solche Bonusregelung mag zwar gut gemeint sein, geht aber in die völlig falsche Richtung. Sinnvoll wäre es allenfalls gewesen, die Basisfortbildung auf die Seminarfortbildung anzurechnen und nicht umgekehrt.

Ein in meinen Augen schlüssigeres und stimmigeres Konzept hätte wie folgt aussehen können. Die Regelung zur dreitägigen Basisfortbildung wird beibehalten. Darüber hinaus muss für jede Erweiterungsklasse, für jede Seminarerlaubnis und für den Ausbildungsfahrlehrer jeweils ein zusätzlicher Tag Fortbildung in einem Vierjahreszeitraum besucht werden, auf den auch die Basisfortbildung angelegt ist. Ein Klasse B Fahrlehrer käme damit nach wie vor auf 3 Tage, ein Fahrlehrer aller Klassen auf 6 Tage und mit Seminarerlaubnissen und Ausbildungsfahrlehrer würden im Maximum 9 Tage innerhalb von vier Jahren fällig, also genau die Anzahl, die die Reform auch jetzt für diesen letzten Fall vorsehen würde. Ein solches Konzept würde die Fortbildung qualitativ enorm aufwerten, weil sie mehr inhaltliche Vielfalt bietet und sich stärker auf die nötigen Kompetenzen eines Fahrlehrers konzentriert. Auch Fahrlehrer, die eine Klasse über einen gewissen Zeitraum nicht ausbilden, würden so etwas mehr am Ball bleiben und könnten wieder leichter einsteigen. Für Fahrlehrer, die als Zusatzklassen A, C und/oder D haben, wäre es eine zumutbare Mehrbelastung von 1-3 Tagen Fortbildung innerhalb von vier Jahren und für die, die alles haben, wäre es eben keine Zusatzbelastung.

Vielleicht gelingt es ja noch auf der Zielgeraden im parlamentarischen Verfahren auf eine Verbesserung des Fortbildungssystems hinzuwirken. Der Vorschlag hier soll als Diskussionsanregung dienen und erhebt nicht den Anspruch, eine abschließende und perfekte Lösung zu sein. Aber besser als das, was ist und als das, was kommen soll, dürfte es allemal sein. Kommentare dazu sind wie immer willkommen.

 

Vor kurzem hatte ich an dieser Stelle die Grundzüge der nun vorgelegten Fahrlehrerrechtsreform ausdrücklich gelobt, was nicht bedeutet, dass man manches nicht noch verbessern könnte, worum es heute in einer ersten Einzelkritik am Beispiel der Betriebswirtschaft gehen soll.

Zurecht wurden in der Vergangenheit in unserer Branche immer wieder die mangelnden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse angehender Fahrschulinhaber moniert. Dies verwundert nicht weiter, wenn man beachtet, dass bislang der dazugehörige Kurs keine zwei Wochen dauert und dann noch nicht einmal mit einer Prüfung abgeschlossen werden muss. Manche wenden dagegen ein, dass schon die jetzige Hürde zu hoch und es jedem einzelnen zu überlassen sei, sich vor einer Firmengründung auf freiweilliger Basis weiterzubilden. Eine solche Ansicht greift aber deshalb zu kurz, weil sie die Besonderheiten der Fahrschulausbildung außer Acht lässt. Denn der Inhaber einer Fahrschule unterliegt einer besonderen Verantwortung. Hier geht es nicht alleine um den monetären Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens, für den sich am Ende im schlimmsten Fall nur noch der Insolvenzverwalter interessiert. Vielmehr müssen die Mitarbeiter eine wertvolle und sensible pädagogische Leistung an einem sehr vielschichtigen Kundenkreis erbringen, deren Resultat über das Maß an Verkehrssicherheit auf unseren Straßen entscheidet. Damit ist auch die gesamte Öffentlichkeit an gut geführten und gut organisierten Fahrschulbetrieben interessiert. Es ist daher vollkommen legitim, wenn man bei einer Fahrschulgründung eine betriebswirtschaftliche Basis als Voraussetzung ansieht.

Berücksichtigt man darüber hinaus, dass die Anforderungen an eine ordentliche Betriebsführung auch bei Fahrschulen stetig gewachsen sind, so scheint eine Beibehaltung von lediglich 70 Einheiten à 45 Minuten ohne Prüfung für die Schaffung einer vernünftigen Grundlage nicht sinnvoll zu sein. Denken wir nur einmal in Form einer sicher unvollständigen Aufzählung an die Themenfelder, mit denen Fahrschulinhaber heutzutage konfrontiert sind:

Steuerrecht, Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Buchführung, Rechnungslegung, Marketing, Controlling, Arbeitsschutz, Datenschutz, Bilanzierung, Vertragsrecht, Mitarbeiterführung, Handelsrecht, Haftungsrecht, Evaluation, Social Media Kompetenz, Datensicherheit, Bereitstellung und Aufrechterhaltung digitaler Lehr- und Lernformen hinsichtlich Hard- und Software, elektronische Kommunikation, Konfliktmanagement, Beschwerdemanagement usw.

Niemand kann ernsthaft glauben, dass man in der im Moment noch vorgesehenen Zeit auch nur ansatzweise grundlegende Kompetenzen auf all diesen Gebieten erlangen kann. Der Gesetzgeber täte gut daran, die veränderten Rahmenbedingungen in die Reform einfließen zu lassen und den Stundenansatz anzupassen. Als Vorschlag sei hier eine einmonatige Kursdauer mit 200 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten angeregt. Dies ließe zwar immer noch nur eine oberflächliche Beschäftigung mit den ganzen Themen zu, wäre aber wenigstens deutlich mehr als der derzeitige Tropfen auf dem heißen Stein.

In dieser Frage könnte es unabhängig von einem klar definierten Stundenansatz vielleicht sogar eine Übereinstimmung mehrerer Verbände geben, also den betriebswirtschaftlichen Bereich zu stärken. Wenn man sich in solchen Punkten verständigen kann und eine gemeinsame Linie in Berlin vertritt, so steigt sicher auch die Bereitschaft des Gesetzgebers, hier noch Korrekturen vorzunehmen.

Wie lange soll der Betriebswirtschaftskurs künftig dauern?

  • Der Vorschlag von 200 Stunden ist angemessen. (45%, 33 Votes)
  • Mehr als 200 Stunden. (30%, 22 Votes)
  • Irgendwo zwischen 70 und 200 Stunden. (11%, 8 Votes)
  • Die bishherigen 70 Stunden sind ausreichend. (10%, 7 Votes)
  • Der Kurs gehört abgeschafft. (3%, 2 Votes)
  • Ich habe dazu eine andere/keine Meinung. (1%, 1 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 73

Wird geladen ... Wird geladen ...

 

 

Ein Beispiel aus der deutschen Elektroflotte / Quelle: BMW
Der i3 als ein Beispiel aus der deutschen Elektroflotte / Quelle: BMW

Die Nachrichten rund um das Thema Elektromobilität scheinen sich in den vergangenen Wochen geradezu zu überschlagen. Auch wenn sich inzwischen laut einem Bericht des Tagesspiegel herausgestellt hat, dass Norwegen wohl doch kein komplettes Verbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor anstrebt, so ließ allein der Gedanke aufhorchen, dass so etwas möglich sein könnte. Die Hochschule Ostfalia hat gerade ein Forschungsprojekt unter dem Titel “Die Elektromobilität ist weiblich” ausgerufen und die Autohersteller verkünden fast täglich ihre Absichten über den geplanten Ausbau ihrer Elektroflotte. Gewiss sind die Neuzulassungen in diesem Bereich noch sehr gering, wie eine Aufstellung von mein-elektroauto.com zeigt, doch die Aufbruchstimmung ist unverkennbar. Hamburg hat beispielsweise laut Heise gerade drei batteriebetriebene Stadtbusse in die Flotte aufgenommen. Immer wieder wird auch eine eigene Batterieproduktion in Europa ins Spiel gebracht und der Vorreiter der Branche, Elon Musk, ist schon wieder einen Schritt weiter, wenn er die künftige Art autonomer Elektrofahrzeuge in seinem Masterplan vorstellt.

Auch wenn hierzulande noch meist nur über mangelnde Reichweite, zu hohe Kosten und zu geringe Verbraucherakzeptanz genörgelt und lamentiert wird, scheint der Weg in die Elektromobilität dennoch zukunftsträchtig zu sein. Sonst würden sich auch deutsche Unternehmen kaum die Mühe machen, jetzt ernsthaft ihre Flotten in den kommenden Jahren aufzurüsten und umzustellen.

Daher werden auch Fahrschulen sich nicht mehr länger dem Thema entziehen können und viele Fahrschulbetreiber werden mit dem Gedanken spielen, Fahrzeuge mit einem wie auch immer gearteten Elektroantrieb in den Fuhrpark aufzunehmen. Erleichtert wird dies sicher von Förderprogrammen wie dem des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums. Allerdings spielt natürlich auch der Automatikeintrag, der mit einer rein auf Elektroantrieb basierenden Ausbildung verbundenen ist, eine Rolle. Hinzu kommen organisatorische Fragen nach Auslastung und Koordination und der finanziellen Situation, wenn man ggfs. Autos mit mehreren Antriebsarten parallel unterhalten muss oder will.

An dieser Stelle wäre es daher interessant einmal einen Einblick zu bekommen, wie das Thema derzeit in Fahrschulen gesehen wird, was die hier eingebettete Umfrage beleuchten soll. Gerne freuen wir uns auch auf Kommentare zu dieser aktuellen Diskussion.

Wie sehen Sie die Zukunft von Elektroautos (Hybrid oder rein elektro) in Fahrschulen?

  • Fahrschulen sollten Vorreiter sein und schon jetzt verstärkt auf E-Autos setzen (50%, 36 Votes)
  • Auch auf absehbare Zeit lassen sich E-autos nicht in Fahrschulen integrieren. (26%, 19 Votes)
  • Erst in ein bis zwei Jahren ist die Zeit reif für E-Autos (15%, 11 Votes)
  • Ich kann es noch nicht abschätzen (8%, 6 Votes)

Gesamtzahl der Stimmen: 72

Wird geladen ... Wird geladen ...

In den letzten Wochen war immer wieder spekuliert worden, ob die große Reform des Fahrlehrerrechts überhaupt noch kommen würde. Dank der nun erfolgten Versendung des Referentenentwurfs an die Verbände ist klar, dass es Bundesverkehrsminister Dobrindt ernst meint und noch in dieser Legislaturperiode eine Verabschiedung des neuen Fahrlehrergesetzes anstrebt.

Erfreulicherweise haben sich die Beamten im Verkehrsministerium von den zahlreichen Attacken gegen das Vorhaben nicht beirren lassen, sondern haben Mut, Weitsicht, aber auch Augenmaß bei der Neufassung des Gesetzes bewiesen. So können zum Beispiel insbesondere kleine Fahrschulen von den neu geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten profitieren, während größere Fahrschulen hingegen die nicht mehr ganz so eng gefasste Zweigstellenbeschränkung schätzen werden. Den Schwerpunkt der Reform bilden wie erwartet die Entbürokratisierung sowie erleichterte Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf. Genau genommen waren alle Punkte, die das Reformpapier nun enthält, seit vielen Monaten bekannt und stellen keine Überraschung mehr dar. Bemerkens- und vor allem lobenswert ist allerdings, dass trotz des heftigen Gegenwinds, vor allem auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, die Autoren des Gesetzes ihrer Linie treu geblieben sind und die Reform nicht unnötig im Vorfeld verwässert haben. Es wäre angesichts der vielen politischen Herausforderungen vermutlich ein Leichtes gewesen, das ganze Projekt sang- und klanglos untergehen zu lassen. Aber die Ministerialen haben Wort gehalten und sind gewillt, der Fahrschulbranche einen neuen politischen Rahmen zu geben, in dem sich die Qualität der Ausbildung aber auch die wirtschaftliche Situation verbessern lassen und in dem hoffentlich auch wieder mehr Menschen für den Beruf gewonnen werden können.

Es steht zu befürchten, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag um einzelne Maßnahmen wie den Wegfall des Tagesnachweises oder den Verzicht auf die Klassen A und CE als Zugangsvoraussetzung zum Fahrlehrerberuf noch harte Auseinandersetzungen geführt werden. Wünschens- oder vielmehr empfehlenswert aber wäre, dass sich nun alle Interessenvertreter zusammenraufen und der Reform eine Chance geben, ohne sich in rückwärts gewandten Debatten zu verlieren. Gewiss ist es nicht immer leicht, sich von lieb gewonnen Regelungen und alten Gewohnheiten zu verabschieden, um neue Wege beschreiten zu können. Aber die existenziellen Herausforderungen der Fahrschulbranche sind viel weitreichender, als dass wir es uns leisten könnten, uns einer Erneuerung zu verweigern.

Sicherlich sollten die Interessenvertreter noch einmal mit kühlem Kopf und ruhigem Gemüt den ein oder anderen Punkt im Ministerium erörtern und diskutieren. So könnte man beispielsweise einwenden, dass die betriebswirtschaftliche Ausbildung für angehende Fahrschulinhaber immer noch zu stiefmütterlich behandelt wird, dass die zusätzlichen Fortbildungspflichten zu neuerlichen Belastungen führen oder dass für eine Fahrlehrerlaubnis in den Nutzfahrzeugklassen ein vollständiger Verzicht auf Fahrpraxis zu hinterfragen ist. Es muss aber allen Beteiligten auch klar sein, dass es nicht Aufgabe der Politik sein kann und darf, Einzelinteressen zu berücksichtigen oder bestimmte Strukturen zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die Politik darf vielmehr nur einen allgemeingültigen Rahmen setzen, der dem gesamtgesellschaftlichen Interesse verpflichtet ist und dem ist das Ministerium nun nachgekommen.

Die Fahrlehrerschaft ist daher gut beraten, schon jetzt den Blick nach vorne zu richten, um die neuen Bedingungen für die Lösung der strukturellen Probleme zu nutzen. Denn der dramatische Fahrlehrermangel in diesem Land wird nicht allein durch die Änderung eines Gesetzes bekämpft. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass mit dem Gesetz die Fahrlehrerfachschulen mit dringend benötigtem Nachwuchs geflutet werden. Denn die Politik kann Zukunftsfähigkeit nur „ermöglichen“, sie dann schlussendlich auch „herzustellen“ ist Aufgabe der Unternehmen, der Verbände und der Fahrlehrerschaft. Auf dem hart umkämpften Markt der Fachkräfte müssen Fahrschulen lernen, um geeignete Köpfe zu werben und sich dann auch an der Finanzierung der Ausbildung zu beteiligen. Die Politik hat ihre Hausaufgaben nun zunächst erledigt, jetzt müssen wir als Fahrlehrer selbiges tun.