In den letzten Wochen war immer wieder spekuliert worden, ob die große Reform des Fahrlehrerrechts überhaupt noch kommen würde. Dank der nun erfolgten Versendung des Referentenentwurfs an die Verbände ist klar, dass es Bundesverkehrsminister Dobrindt ernst meint und noch in dieser Legislaturperiode eine Verabschiedung des neuen Fahrlehrergesetzes anstrebt.

Erfreulicherweise haben sich die Beamten im Verkehrsministerium von den zahlreichen Attacken gegen das Vorhaben nicht beirren lassen, sondern haben Mut, Weitsicht, aber auch Augenmaß bei der Neufassung des Gesetzes bewiesen. So können zum Beispiel insbesondere kleine Fahrschulen von den neu geschaffenen Kooperationsmöglichkeiten profitieren, während größere Fahrschulen hingegen die nicht mehr ganz so eng gefasste Zweigstellenbeschränkung schätzen werden. Den Schwerpunkt der Reform bilden wie erwartet die Entbürokratisierung sowie erleichterte Zugangsvoraussetzungen zum Fahrlehrerberuf. Genau genommen waren alle Punkte, die das Reformpapier nun enthält, seit vielen Monaten bekannt und stellen keine Überraschung mehr dar. Bemerkens- und vor allem lobenswert ist allerdings, dass trotz des heftigen Gegenwinds, vor allem auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar, die Autoren des Gesetzes ihrer Linie treu geblieben sind und die Reform nicht unnötig im Vorfeld verwässert haben. Es wäre angesichts der vielen politischen Herausforderungen vermutlich ein Leichtes gewesen, das ganze Projekt sang- und klanglos untergehen zu lassen. Aber die Ministerialen haben Wort gehalten und sind gewillt, der Fahrschulbranche einen neuen politischen Rahmen zu geben, in dem sich die Qualität der Ausbildung aber auch die wirtschaftliche Situation verbessern lassen und in dem hoffentlich auch wieder mehr Menschen für den Beruf gewonnen werden können.

Es steht zu befürchten, dass bis zur Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag um einzelne Maßnahmen wie den Wegfall des Tagesnachweises oder den Verzicht auf die Klassen A und CE als Zugangsvoraussetzung zum Fahrlehrerberuf noch harte Auseinandersetzungen geführt werden. Wünschens- oder vielmehr empfehlenswert aber wäre, dass sich nun alle Interessenvertreter zusammenraufen und der Reform eine Chance geben, ohne sich in rückwärts gewandten Debatten zu verlieren. Gewiss ist es nicht immer leicht, sich von lieb gewonnen Regelungen und alten Gewohnheiten zu verabschieden, um neue Wege beschreiten zu können. Aber die existenziellen Herausforderungen der Fahrschulbranche sind viel weitreichender, als dass wir es uns leisten könnten, uns einer Erneuerung zu verweigern.

Sicherlich sollten die Interessenvertreter noch einmal mit kühlem Kopf und ruhigem Gemüt den ein oder anderen Punkt im Ministerium erörtern und diskutieren. So könnte man beispielsweise einwenden, dass die betriebswirtschaftliche Ausbildung für angehende Fahrschulinhaber immer noch zu stiefmütterlich behandelt wird, dass die zusätzlichen Fortbildungspflichten zu neuerlichen Belastungen führen oder dass für eine Fahrlehrerlaubnis in den Nutzfahrzeugklassen ein vollständiger Verzicht auf Fahrpraxis zu hinterfragen ist. Es muss aber allen Beteiligten auch klar sein, dass es nicht Aufgabe der Politik sein kann und darf, Einzelinteressen zu berücksichtigen oder bestimmte Strukturen zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Die Politik darf vielmehr nur einen allgemeingültigen Rahmen setzen, der dem gesamtgesellschaftlichen Interesse verpflichtet ist und dem ist das Ministerium nun nachgekommen.

Die Fahrlehrerschaft ist daher gut beraten, schon jetzt den Blick nach vorne zu richten, um die neuen Bedingungen für die Lösung der strukturellen Probleme zu nutzen. Denn der dramatische Fahrlehrermangel in diesem Land wird nicht allein durch die Änderung eines Gesetzes bekämpft. Niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass mit dem Gesetz die Fahrlehrerfachschulen mit dringend benötigtem Nachwuchs geflutet werden. Denn die Politik kann Zukunftsfähigkeit nur „ermöglichen“, sie dann schlussendlich auch „herzustellen“ ist Aufgabe der Unternehmen, der Verbände und der Fahrlehrerschaft. Auf dem hart umkämpften Markt der Fachkräfte müssen Fahrschulen lernen, um geeignete Köpfe zu werben und sich dann auch an der Finanzierung der Ausbildung zu beteiligen. Die Politik hat ihre Hausaufgaben nun zunächst erledigt, jetzt müssen wir als Fahrlehrer selbiges tun.

Sascha Fiek
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Autor

Gründer des Blogs Fahrlehrerwelt, Fahrlehrer aller Klassen und Geschäftsführer der ACADEMY Fahrschule Fiek GmbH in Freiburg. Er betreibt auch einen persönlichen Blog unter www.saschafiek.de.

Kommentare

  1. Zum Thema “Erleichterte Zugangsvorrausetzungen” zum Fahrlehrerberuf.
    Wo genau werden denn die Zugangsvorausetzungen vereinfacht und vor allem für welche Gruppe? Eine der Forderungen des BDFU war zum Beispiel der Wegfall der Zugangsvorausetzung der Klassen A und CE. Ein Kompromiss der BVF wäre als Zugangsvorausetzung die Klassen A2 und C gewesen. Dagegen keinerlei Einspruch kam gegen die Verlängerung der Verweildauer in den Ausbildungsstätten, was den Fahrlehrerschein um etwa 3500€ verteuern wird (was in etwa den Kosten für den A2 und C entspräche). Es findet ledigleich eine Umverteilung von den Fahrschulen zu den FL Ausbildungsstätten statt. Viele Unternehmen hoffen auf FLA die von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Genau die werden sie bekommen. Ob allerdings aufgrund der neuen, “einfacheren” Zugangsvorausetzungen zum Fahrlehrerberuf die hochmotivierten Selbstzahler kommen, die zwei Monate länger sich finanzieren und die Mehrkosten tragen müssen bleibt offen. Das Ziel von vielen Kollegen, das Ansehen unseres Berufsbildes in der Öffentlichkeit zu steigern und bessere Löhne für Angestellte zahlen zu können wurde klar verfehlt. Es werden ganz klar von den Großen der Branche günstige Arbeitnehmer gefordert, die man nun aus anderen Schichten rekrutieren will. Und dieser Forderung will unser Gesetzgeber nun wohl mit dem Entwurf Rechnung tragen. Das unsere Politiker wenig Ahnung von der Materie haben bzw. von so manchem “selbsternannten, nicht gewähltem” Fahrlehrerverband nicht ganz richtig zum Thema Prüfungsgebühren informiert wurden zeigen schon die ersten Seiten dieses Eckpunktepapiers.
    Wir alle dürfen gespannt sein…

  2. Pingback: Betriebswirtschaft im neuen Fahrlehrerrecht | Fahrlehrerwelt

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